Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme der Stadt Wassenberg
zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln wird
zugestimmt.
Sachverhalt:
Der
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10.12.2021
die Neuaufstellung des Regionalplanes für den gesamten Regierungsbezirk Köln
beschlossen und damit die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Aufstellungsverfahren
durchzuführen.
Gleichzeitig
wurde beschlossen, dass die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen
berührten öffentlichen Stellen bis zum 31. August 2022 Stellungnahmen zu den
Planunterlagen, die aus textlichen Festlegungen, zeichnerischen Festlegungen,
Begründung und Umweltbericht besteht, vorbringen können.
Die
Planunterlagen können unter folgendem Link eingesehen werden:
Gemäß
Aufstellungsbeschluss des Regionalrates vom 10.12.2021 werden Kommunen und
Kommunalverbände darum gebeten, für den Fall der Abgabe einer Stellungnahme,
diese durch das zuständige Gremium beschließen zu lassen.
Da
die Planunterlagen zur Neuaufstellung des Regionalplans für den
Regierungsbezirk Köln sehr umfangreich sind, wurde die Entscheidungsbefugnis
zur Abgabe einer Stellungnahme der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss
übertragen.
Nach
Ablauf der Frist werden die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen mit den
öffentlichen Stellen nach § 4 ROG erörtert.
Wenn
Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen der Planunterlagen führen, löst dies
eine erneute öffentliche Auslegung aus.
Zum
Abschluss des Aufstellungsverfahrens informiert die Regionalplanungsbehörde den
Regionalrat Köln über die eingegangenen Stellungnahmen und legt ihm
abschließend sämtliche Argumente aus den eingegangenen Stellungnahmen sowie die
Ausgleichsvorschläge und Erörterungsergebnisse vor. Der Regionalrat führt auf
dieser Basis dann eine Abwägung durch und trifft mit dem Feststellungsbeschluss
am Ende des Verfahrens schließlich seine finale Entscheidung auch über alle
Stellungnahmen.
Die
Stellungnahme der Stadt Wassenberg ist als Anlage beigefügt.
Die
vorausschauende und sorgfältige Stadtplanung, die die Stadt seit Jahren
aufbauend auf die zielgerichtet vorgenommenen Strukturänderungen betrieben hat,
soll auch perspektivisch fortgesetzt werden. Da die Stadt mit dieser
Stadtplanung in den letzten Jahren die größte Wachstumsrate der Bevölkerung im
Vergleich zu den benachbarten Städten erzielte und dabei gleichzeitig den
Status der am wenigsten besiedelten Flächen (18,5 %) beibehielt, ist dies Beleg
für die mit Augenmaß betriebene Stadtplanung mit gleichzeitiger Begrenzung der
Inanspruchnahme des Außenbereichs. Auch künftig sollen die Faktoren „niedrige
besiedelte Fläche und waldreichste Kommune“ beibehalten werden, sodass deshalb
auch bewusst darauf verzichtet wird, bei der Regionalplanänderung die
Ausweisung weiterer großflächiger Siedlungsbereiche zu fordern.
Die
im Entwurf des Regionalplans dargestellten Siedlungsbereiche und die in der
Stellungnahme ergänzend beantragten sinnvollen Arrondierungen, lassen eine
nachhaltige Entwicklung weiterhin zu, die die bestehenden
Infrastruktureinrichtungen (Kindergärten, Grundschulen sowie sonstige
Infrastruktur) auslasten, jedoch nicht überlasten.
Mit
dem Umfang dieser Flächendarstellung im Regionalplan kann die Stadtplanung auch
langfristig mit Augenmaß betrieben werden, die besiedelte Fläche bleibt auf
niedrigem Niveau, landwirtschaftliche Flächen werden nur punktuell bei
künftigen Maßnahmen beansprucht und der Status der waldreichsten Kommune wird
beibehalten.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
� |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: