Betreff
Neuaufstellung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln hier: Stellungnahme der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB6/044/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Stellungnahme der Stadt Wassenberg zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10.12.2021 die Neuaufstellung des Regionalplanes für den gesamten Regierungsbezirk Köln beschlossen und damit die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen.

 

Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bis zum 31. August 2022 Stellungnahmen zu den Planunterlagen, die aus textlichen Festlegungen, zeichnerischen Festlegungen, Begründung und Umweltbericht besteht, vorbringen können.

 

Die Planunterlagen können unter folgendem Link eingesehen werden:

 

http://url.nrw/bet_rpk

 

Gemäß Aufstellungsbeschluss des Regionalrates vom 10.12.2021 werden Kommunen und Kommunalverbände darum gebeten, für den Fall der Abgabe einer Stellungnahme, diese durch das zuständige Gremium beschließen zu lassen.

 

Da die Planunterlagen zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln sehr umfangreich sind, wurde die Entscheidungsbefugnis zur Abgabe einer Stellungnahme der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.

 

Nach Ablauf der Frist werden die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen mit den öffentlichen Stellen nach § 4 ROG erörtert.

 

Wenn Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen der Planunterlagen führen, löst dies eine erneute öffentliche Auslegung aus.

 

Zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens informiert die Regionalplanungsbehörde den Regionalrat Köln über die eingegangenen Stellungnahmen und legt ihm abschließend sämtliche Argumente aus den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Ausgleichsvorschläge und Erörterungsergebnisse vor. Der Regionalrat führt auf dieser Basis dann eine Abwägung durch und trifft mit dem Feststellungsbeschluss am Ende des Verfahrens schließlich seine finale Entscheidung auch über alle Stellungnahmen.

 

Die Stellungnahme der Stadt Wassenberg ist als Anlage beigefügt.

 

Die vorausschauende und sorgfältige Stadtplanung, die die Stadt seit Jahren aufbauend auf die zielgerichtet vorgenommenen Strukturänderungen betrieben hat, soll auch perspektivisch fortgesetzt werden. Da die Stadt mit dieser Stadtplanung in den letzten Jahren die größte Wachstumsrate der Bevölkerung im Vergleich zu den benachbarten Städten erzielte und dabei gleichzeitig den Status der am wenigsten besiedelten Flächen (18,5 %) beibehielt, ist dies Beleg für die mit Augenmaß betriebene Stadtplanung mit gleichzeitiger Begrenzung der Inanspruchnahme des Außenbereichs. Auch künftig sollen die Faktoren „niedrige besiedelte Fläche und waldreichste Kommune“ beibehalten werden, sodass deshalb auch bewusst darauf verzichtet wird, bei der Regionalplanänderung die Ausweisung weiterer großflächiger Siedlungsbereiche zu fordern.

Die im Entwurf des Regionalplans dargestellten Siedlungsbereiche und die in der Stellungnahme ergänzend beantragten sinnvollen Arrondierungen, lassen eine nachhaltige Entwicklung weiterhin zu, die die bestehenden Infrastruktureinrichtungen (Kindergärten, Grundschulen sowie sonstige Infrastruktur) auslasten, jedoch nicht überlasten.

Mit dem Umfang dieser Flächendarstellung im Regionalplan kann die Stadtplanung auch langfristig mit Augenmaß betrieben werden, die besiedelte Fläche bleibt auf niedrigem Niveau, landwirtschaftliche Flächen werden nur punktuell bei künftigen Maßnahmen beansprucht und der Status der waldreichsten Kommune wird beibehalten.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: