Betreff
Überarbeitung und Aktualisierung der Denkmallisten der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB6/043/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag auf Überarbeitung und Aktualisierung der Denkmallisten der Stadt Wassenberg wird nicht entsprochen.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 11.06.2019 hatte die SPD-Fraktion die Überarbeitung und Aktualisierung der Denkmallisten der Stadt Wassenberg beantragt. Zum Inhalt des Antrages wird auf die beigefügte Anlage verwiesen (Anlage 1).

Gemäß § 23 Abs. 1 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) sind Baudenkmäler und Gartendenkmäler in ein öffentliches Verzeichnis (Denkmalliste) einzutragen. Bodendenkmäler und Denkmalbereiche sind nachrichtlich in die Denkmalliste einzutragen. Nach Abs. 2 sind bewegliche Denkmäler und bewegliche Bodendenkmäler nur einzutragen, wenn diese von besonderer Bedeutung sind.

Gemäß § 1 der Verordnung über die Führung der Denkmalliste (Denkmallisten-Verordnung) gliedert sich die Denkmalliste in Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler, bewegliche Denkmäler und Denkmalbereiche.

Baudenkmäler:

Die Denkmalliste der Stadt Wassenberg entspricht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Überarbeitung und Aktualisierung ist nicht erforderlich.

Ortsfeste Bodendenkmäler:

Die Denkmalliste der Stadt Wassenberg entspricht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Überarbeitung und Aktualisierung ist nicht erforderlich.

Christliche Kleindenkmäler:

Die Liste der Christlichen Kleindenkmäler wurde Anfang der 1980er Jahre durch die volkskundliche Arbeitsgemeinschaft des Kreises Heinsberg erstellt. Bei dieser Liste handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Denkmalliste nach dem Denkmalschutzgesetz. Deshalb erfolgt die Klarstellung, dass die vorliegende Liste keinerlei rechtliche Bedeutung hat. Aus diesem Grund gibt es auch keinen Anspruch auf Überarbeitung und Aktualisierung dieser Liste.

Naturdenkmäler:

Die Liste der Naturdenkmäler wird beim Kreis Heinsberg geführt. Somit liegt die Zuständigkeit beim Amt für Umwelt und Verkehrsplanung des Kreises Heinsberg.

Dem Antrag auf Überarbeitung und Aktualisierung der Denkmallisten der Stadt Wassenberg wird somit nicht entsprochen, da sich kein Bedarf dafür ergibt.


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto


Anlagenverzeichnis: