Beschlussvorschlag:
Dem Antrag auf Überarbeitung und Aktualisierung der Denkmallisten der Stadt Wassenberg wird nicht entsprochen.
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 11.06.2019 hatte die SPD-Fraktion die Überarbeitung und
Aktualisierung der Denkmallisten der Stadt Wassenberg beantragt. Zum Inhalt des
Antrages wird auf die beigefügte Anlage verwiesen (Anlage 1).
Gemäß
§ 23 Abs. 1 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) sind
Baudenkmäler und Gartendenkmäler in ein öffentliches Verzeichnis (Denkmalliste)
einzutragen. Bodendenkmäler und Denkmalbereiche sind nachrichtlich in die
Denkmalliste einzutragen. Nach Abs. 2 sind bewegliche Denkmäler und bewegliche
Bodendenkmäler nur einzutragen, wenn diese von besonderer Bedeutung sind.
Gemäß
§ 1 der Verordnung über die Führung der Denkmalliste (Denkmallisten-Verordnung)
gliedert sich die Denkmalliste in Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler,
bewegliche Denkmäler und Denkmalbereiche.
Baudenkmäler:
Die
Denkmalliste der Stadt Wassenberg entspricht den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen. Eine Überarbeitung und Aktualisierung ist nicht erforderlich.
Ortsfeste
Bodendenkmäler:
Die
Denkmalliste der Stadt Wassenberg entspricht den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen. Eine Überarbeitung und Aktualisierung ist nicht erforderlich.
Christliche
Kleindenkmäler:
Die
Liste der Christlichen Kleindenkmäler wurde Anfang der 1980er Jahre durch die
volkskundliche Arbeitsgemeinschaft des Kreises Heinsberg erstellt. Bei dieser
Liste handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Denkmalliste nach dem
Denkmalschutzgesetz. Deshalb erfolgt die Klarstellung, dass die vorliegende
Liste keinerlei rechtliche Bedeutung hat. Aus diesem Grund gibt es auch keinen
Anspruch auf Überarbeitung und Aktualisierung dieser Liste.
Naturdenkmäler:
Die
Liste der Naturdenkmäler wird beim Kreis Heinsberg geführt. Somit liegt die
Zuständigkeit beim Amt für Umwelt und Verkehrsplanung des Kreises Heinsberg.
Dem
Antrag auf Überarbeitung und Aktualisierung der Denkmallisten der Stadt
Wassenberg wird somit nicht entsprochen, da sich kein Bedarf dafür ergibt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis: