Betreff
Antrag auf Wiederaufbauhilfe nach Hochwasser;
hier: Wiederaufbauplan (Beschluss)
Vorlage
BV/FB5/028/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Wiederaufbauplan Hochwasser der Stadt wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

Durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 wurden auch Infrastruktureinrichtungen in der Stadt Wassenberg zum Teil erheblich beschädigt und erfordern Instandsetzungen. Konkret zählen dazu Deichsicherungsmaßnahmen, Instandsetzung von Überströmungs- und Schwachstellen, Wiederherstellung der Deichstruktur nach Böschungsabbrüchen und der Neubau eines Teilstücks des Deiches im Bereich Ophoven/Kempen; ergänzend zählen dazu die Maßnahmen zur Instandsetzung der öffentlichen Wegeinfrastruktur und deren Möblierung sowie die Beseitigung von Schäden an städtischen Gebäuden/-teilen.

Zum Wiederaufbau bzw. der Instandsetzung dieser öffentlichen Infrastruktur stellt die Stadt gem. der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW vom 10.09.2021 einen Antrag auf Gewährung einer Aufbauhilfe.

Dieser Antrag, der inhaltlich die Vorgaben der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW erfüllen muss, setzt die Erstellung eines Wiederaufbauplans Hochwasser voraus, der formal vom Rat zu beschließen ist. In dem Wiederaufbauplan, der dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beiliegt, sind entsprechend der verpflichtend vorgenommenen vorherigen Abstimmung mit der Bezirksregierung Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 0,842 Mio. Euro aufgeführt, die unter Beachtung der Kriterien der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW zuwendungsfähig sind.

 

Der Vollständigkeit halber erfolgt rein nachrichtlich an dieser Stelle noch der Hinweis, dass bereits im Vorfeld zur Durchführung der Sofortmaßnahmen und nachfolgenden Instandsetzungsmaßnahmen zur Durchführung punktueller Reparaturen an Deichanlagen, der Instandsetzung des Wegenetzes im Bereich der Rur und dessen Möblierung sowie im Bereich der Gewässerstruktur Aufwendungen von insgesamt rd. 0,7 Mio. Euro entstanden sind und zusätzlich Zuschüsse an Dritte (Weiterleitung Spenden, Soforthilfen und Billigkeitsleistungen) von rd. 0,530 Mio. Euro gewährt wurden.

Dieser Gesamtaufwand von rd. 1,2 Mio. Euro wurde anteilig refinanziert aus Kostenerstattungen des Landes (Soforthilfen und Billigkeitsleistungen) von rd. 0,257 Mio. Euro und weiteren Zuweisungen des Landes und Spenden sowie Versicherungsleistungen von rd. 0,7 Mio. Euro; insgesamt verblieb bei der Stadt bisher ein Eigenanteil von rd. 0,285 Mio. Euro.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

1 Anlage