Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wassenberg bestellt den, im Benehmen mit dem Bürgermeister vorgeschlagenen, Stadtamtmann Martin Beckers für die Sitzungen des Rates der Stadt Wassenberg zum stellvertretenden Schriftführer.
Sachverhalt:
Auszug aus § 26 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse vom 12.11.2020:
„Der/die Schriftführer/in wird vom Rat bestellt. Soll ein/e Bedienstete/r der Stadt-
verwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit dem/der
Bürgermeister/in.“
Im Benehmen mit dem Bürgermeister wird vorgeschlagen, den Stadtamtmann Martin Beckers für die Sitzungen des Rates der Stadt Wassenberg zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |