Betreff
Anerkennung/Prädikatisierung als Luftkurort
Vorlage
BV/FB1/016/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Anerkennung als Luftkurort zu stellen und die weiteren notwendigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Rat für den Fall der Anerkennung, den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass das der Artbezeichnung eines Luftkurortes entsprechende Kurgebiet darin dargestellt und erläutert sowie hierüber ein entsprechender Beschluss gefasst wird.

 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 19.12.2019 beantragt der FDP-Ortsverband Wassenberg, die staatlich anerkannte Bezeichnung „Luftkurort“ zu erlangen (Anlage 1).

 

Hierbei handelt es sich um ein Prädikat, welches nach dem Gesetz über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 2007 (Kurortegesetz – KOG) sowie den Begriffsbestimmungen und Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen des Deutschen Heilbäderverband e.V. auf Antrag vergeben wird. Es bedarf insoweit einer Anerkennung durch die zuständige Bezirksregierung.

 

Da hinsichtlich der Zielsetzung der Anerkennung ein überfraktioneller Konsens bereits gegeben war, wurden seitens der Verwaltung zwischenzeitlich umfangreiche Vorbereitungen und Vorarbeiten in die Wege geleitet. Hierzu gehörten insbesondere die Beauftragung von notwendigen Messungen der Luftqualität und einer dementsprechenden gutachterlichen Bewertung, die Konzipierung von nach den Qualitätsstandards vorgesehenen Terrainkurwegen anhand von sportphysiologischen Merkmalen sowie die Festlegung eines Kurgebiets. Die weiteren Voraussetzungen gehen aus den oben genannten Bestimmungen hervor. Einige zu erfüllende Aspekte werden bereits durch im Stadtgebiet vorhandene Elemente umgesetzt. Als Beispiele sind der Stadtpark bzw. die Gartenachse mit Grünflächen und Erholungsfunktion, die Stadtwälder mit ihren klimatischen Wirkungen und das Naturpark-Tor als zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle zu nennen. Ergänzt werden diese Punkte zudem um nicht von städtischer Seite betriebene Einrichtungen der Gastronomie und/oder des Gastgewerbes sowie gesundheitsbezogene Angebote.

 

Nach Auffassung der Verwaltung werden die einschlägigen Voraussetzungen insoweit nunmehr erfüllt. Ausstehend sind zum Zeitpunkt der Einladung lediglich ergänzende Dokumente, die jedoch bereits in der Bearbeitung sind. Insbesondere werden jedoch ausweislich der Ergebnisse der Luftmessungen die einschlägigen Luftqualitätswerte dauerhaft erreicht. Auf die hierzu sowie zu den weiteren Voraussetzungen vorgestellte Kurzpräsentation wird ergänzend verwiesen.

 

Eine Antragstellung kann demgemäß nunmehr empfohlen werden und hätte nach derzeitiger Bewertung auch Aussicht auf Erfolg.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des FDP-Ortsverbandes Wassenberg vom 19.12.2019 (Anlage 1)