Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt, einen Antrag auf Anerkennung als Luftkurort zu stellen und die
weiteren notwendigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Gleichzeitig
verpflichtet sich der Rat für den Fall der Anerkennung, den Flächennutzungsplan
dahingehend zu ändern, dass das der Artbezeichnung eines Luftkurortes
entsprechende Kurgebiet darin dargestellt und erläutert sowie hierüber ein
entsprechender Beschluss gefasst wird.
Sachverhalt:
Mit Schreiben
vom 19.12.2019 beantragt der FDP-Ortsverband Wassenberg, die staatlich
anerkannte Bezeichnung „Luftkurort“ zu erlangen (Anlage 1).
Hierbei
handelt es sich um ein Prädikat, welches nach dem Gesetz über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen
vom 11. Dezember 2007 (Kurortegesetz – KOG) sowie den Begriffsbestimmungen und
Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und
Heilbrunnen des Deutschen Heilbäderverband e.V. auf Antrag vergeben wird. Es bedarf
insoweit einer Anerkennung durch die zuständige Bezirksregierung.
Da
hinsichtlich der Zielsetzung der Anerkennung ein überfraktioneller Konsens
bereits gegeben war, wurden seitens der Verwaltung zwischenzeitlich
umfangreiche Vorbereitungen und Vorarbeiten in die Wege geleitet. Hierzu
gehörten insbesondere die Beauftragung von notwendigen Messungen der
Luftqualität und einer dementsprechenden gutachterlichen Bewertung, die
Konzipierung von nach den Qualitätsstandards vorgesehenen Terrainkurwegen anhand
von sportphysiologischen Merkmalen sowie die Festlegung eines Kurgebiets. Die
weiteren Voraussetzungen gehen aus den oben genannten Bestimmungen hervor.
Einige zu erfüllende Aspekte werden bereits durch im Stadtgebiet vorhandene
Elemente umgesetzt. Als Beispiele sind der Stadtpark bzw. die Gartenachse mit
Grünflächen und Erholungsfunktion, die Stadtwälder mit ihren klimatischen
Wirkungen und das Naturpark-Tor als zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle
zu nennen. Ergänzt werden diese Punkte zudem um nicht von städtischer Seite
betriebene Einrichtungen der Gastronomie und/oder des Gastgewerbes sowie
gesundheitsbezogene Angebote.
Nach
Auffassung der Verwaltung werden die einschlägigen Voraussetzungen insoweit
nunmehr erfüllt. Ausstehend sind zum Zeitpunkt der Einladung lediglich
ergänzende Dokumente, die jedoch bereits in der Bearbeitung sind. Insbesondere
werden jedoch ausweislich der Ergebnisse der Luftmessungen die einschlägigen
Luftqualitätswerte dauerhaft erreicht. Auf die hierzu sowie zu den weiteren Voraussetzungen
vorgestellte Kurzpräsentation wird ergänzend verwiesen.
Eine
Antragstellung kann demgemäß nunmehr empfohlen werden und hätte nach
derzeitiger Bewertung auch Aussicht auf Erfolg.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Antrag des FDP-Ortsverbandes Wassenberg vom 19.12.2019 (Anlage 1)