Betreff
Vorläufiger Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2021, Quartalsbericht zum 31.12.2021 im Rahmen des Finanzcontrollings und Bericht zur finanziellen Lage gem. NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz
Vorlage
MV/FB5/010/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 95 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.

 

Neben der vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz ist dem vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen des Finanzcontrollings zum 31.12.2021 beigefügt, in dem die Entwicklung des Jahresergebnisses 2021 ausführlich erläutert wird.

Dieser Bericht dient gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierunggesetz – NKF-CIG) gleichzeitig als Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Wassenberg einschließlich der Auswirkungen der Pandemie auf den städtischen Haushalt.

 

Das vorläufige Jahresergebnis 2021 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 6,045 Mio. €.

Gegenüber dem in der Haushaltsplanung 2021 vorgesehenen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 3, 619 € bedeutet dies eine Ergebnisverbesserung um rd. 2,876 €.

 

Im vorläufigen Jahresergebnis 2021 enthalten sind außerordentliche Erträge in Höhe von rd.    1,158 Mio. €, die gemäß dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NRW rein rechnerisch zum Ausgleich der Belastungen durch die Pandemie angesetzt werden.

Zusätzlich sind im außerordentlichen Ergebnis die finanziellen Auswirkungen des Hoch­wasser­ereignisses im Juli 2021 dargestellt. Zu den Aufwendungen von rd. 1.236 Mio. € sind zweckgebundene Erträge in Höhe von rd. 0,951 Mio. € vereinnahmt worden, so dass im Jahr 2021 eine außerordentliche Belastung aus dem Hochwasserereignis von rd. 0,285 Mio. € im Haushalt der Stadt verbleibt.

Ohne diese außerordentlichen Effekte würde das vorläufige Ergebnis der laufenden Verwaltungs­­tätigkeit einen Überschuss von rd. 5,172 Mio. € ausweisen.

 

Die wesentlichen Gründe für die Ergebnisverbesserung im Jahr 2021 liegen zunächst in einer verbesserten Ertrags­situation. Mehrerträge in erheblichem Umfang sind insbesondere durch Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken neuer Erschließungs­gebiete entstanden. Zudem haben sich bei der Gewerbesteuer, der Grundsteuer B, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie bei den Kompensations­leistungen deutliche Verbesserungen im Vergleich zur Haushaltsplanung ergeben. Als Einmaleffekte sind zudem Erträge aus der Auflösung von Pensions- und Instandhaltungs­rückstellungen erfolgt.

Weiter wird das voraussichtliche Jahresergebnis durch die Reduzierung von Aufwendungen verbessert. Hierbei haben sich Reduzierungen u. a. bei den Personalaufwendungen ergeben, wodurch auch einzelne Mehraufwendungen – u. a. für die Bildung neuer Instandhaltungs­rückstellungen – ausgeglichen werden können.

 

Im vorläufigen Jahresabschluss wird auch ein Überblick über die Entwicklung der Finanzrechnung und die Bilanz der Stadt Wassenberg gegeben, wobei eine weitergehende Analyse erst mit Anhang und Lagebericht zum endgültigen Jahresabschluss erfolgen wird.

Zur Finanzrechnung wird – wie nunmehr in den Quartalsberichten üblich – auf die Entwicklung der wesentlichen Investitionsmaßnahmen eingegangen.

 

Bei der Betrachtung der Bilanz der Stadt Wassenberg ist insbesondere der Anstieg der Bilanzsumme auf nunmehr rd. 195,111 Mio. € (Vorjahr rd. 183,930 Mio. €) auf Grund der erheblichen Investitionstätigkeit bemerkenswert, wie auch der Anstieg des städtischen Eigenkapitals auf nunmehr rd. 81,273 Mio. € (Vorjahr rd. 75,307 Mio. €) auf Grund des verbesserten Jahresergebnisses.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt sind das lfd. Buchungsgeschäft für das Jahr 2021 wie auch die Jahresabschlussarbeiten im Wesentlichen abgeschlossen.

Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat sind jedoch noch alle zwischenzeitlich eingehenden Sachverhalte, die das Jahr 2021 betreffen, auch weiterhin im Haushaltsjahr 2021 zu erfassen und können so zu Änderungen des Ergebnisses führen. Dies kann insbesondere durch noch ausstehenden Abrechnungen aus den Bereichen der Versorgungs­­aufwendungen, Energieaufwendungen und Asylaufwendungen der Fall sein.

Auch im Rahmen der örtlichen Prüfung durch die Wirtschaftsprüferin werden erfahrungs­gemäß noch einzelne Änderungen durchgeführt werden, insbesondere zu bilanziellen Sachverhalten wie der Behandlung von Rückstellungen.

Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Höhe des Jahresergebnis 2021 noch erheblichen Änderungen unterliegen wird, sodass der vorläufige Jahresabschluss ein nach derzeitigem Kenntnisstand zutreffendes Bild des Haushaltsjahres 2021 zeichnet.

 

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Haushalt des Jahres 2021 der Stadt Wassenberg trotz der Auswirkungen der Pandemie und des Hochwasserereignisses die aus den letzten Jahren gewohnte stabil-positive Ergebnisentwicklung fortsetzen und sogar über­treffen konnte.

Nicht außer Acht gelassen werden darf dabei jedoch die Entwicklung der Liquidität, die nicht die Ergebnisentwicklung widerspiegelt, sondern auf Grund der erheblichen Investitions­tätigkeit weiterhin angespannt bleibt.

 

Im Anschluss an die Zuleitung an den Rat der Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss der vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüferin zur örtlichen Prüfung vorgelegt werden.

Die Beratung des geprüften Jahresabschlusses im Rechnungsprüfungsausschuss soll im August 2022 erfolgen; die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 durch den Rat der Stadt Wassenberg ist fristgerecht für September 2021 vorgesehen.

 


 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

  • Quartalsbericht zum 31.12.2021
  • vorläufige Ergebnisrechnung 2021
  • vorläufige Finanzrechnung 2021
  • vorläufige Schlussbilanz zum 31.12.2021
  • Quartalsbericht zum 31.12.2021 (Anlage COVID-19-Pandemie)
  • Quartalsbericht zum 31.12.2021 (Anlage Hochwasserereignis 2021)