Sachverhalt:
Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 95 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Neben der vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz ist dem vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen des Finanzcontrollings zum 31.12.2021 beigefügt, in dem die Entwicklung des Jahresergebnisses 2021 ausführlich erläutert wird.
Dieser Bericht
dient gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in
Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierunggesetz – NKF-CIG) gleichzeitig als
Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Wassenberg einschließlich der
Auswirkungen der Pandemie auf den städtischen Haushalt.
Das vorläufige Jahresergebnis 2021 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 6,045 Mio. €.
Gegenüber dem in der Haushaltsplanung 2021 vorgesehenen
Jahresüberschuss in Höhe von rd. 3,
619 € bedeutet dies eine Ergebnisverbesserung
um rd. 2,876 €.
Im vorläufigen
Jahresergebnis 2021 enthalten sind außerordentliche Erträge in Höhe von rd. 1,158 Mio. €, die gemäß dem
NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NRW rein rechnerisch zum Ausgleich der
Belastungen durch die Pandemie angesetzt werden.
Zusätzlich sind
im außerordentlichen Ergebnis die finanziellen Auswirkungen des Hochwasserereignisses
im Juli 2021 dargestellt. Zu den Aufwendungen von rd. 1.236 Mio. € sind
zweckgebundene Erträge in Höhe von rd. 0,951 Mio. € vereinnahmt worden, so dass
im Jahr 2021 eine außerordentliche Belastung aus dem Hochwasserereignis von rd.
0,285 Mio. € im Haushalt der Stadt verbleibt.
Ohne diese
außerordentlichen Effekte würde das vorläufige Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit einen Überschuss von rd. 5,172 Mio. € ausweisen.
Die wesentlichen
Gründe für die Ergebnisverbesserung im Jahr 2021 liegen zunächst in einer
verbesserten Ertragssituation. Mehrerträge in erheblichem Umfang sind
insbesondere durch Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken neuer
Erschließungsgebiete entstanden. Zudem haben sich bei der Gewerbesteuer, der
Grundsteuer B, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie bei den
Kompensationsleistungen deutliche Verbesserungen im Vergleich zur
Haushaltsplanung ergeben. Als Einmaleffekte sind zudem Erträge aus der
Auflösung von Pensions- und Instandhaltungsrückstellungen erfolgt.
Weiter wird das
voraussichtliche Jahresergebnis durch die Reduzierung von Aufwendungen
verbessert. Hierbei haben sich Reduzierungen u. a. bei den Personalaufwendungen
ergeben, wodurch auch einzelne Mehraufwendungen – u. a. für die Bildung neuer
Instandhaltungsrückstellungen – ausgeglichen werden können.
Im vorläufigen
Jahresabschluss wird auch ein Überblick über die Entwicklung der Finanzrechnung
und die Bilanz der Stadt Wassenberg gegeben, wobei eine weitergehende Analyse
erst mit Anhang und Lagebericht zum endgültigen Jahresabschluss erfolgen wird.
Zur Finanzrechnung
wird – wie nunmehr in den Quartalsberichten üblich – auf die Entwicklung der
wesentlichen Investitionsmaßnahmen eingegangen.
Bei der Betrachtung
der Bilanz der Stadt Wassenberg ist insbesondere der Anstieg der Bilanzsumme auf
nunmehr rd. 195,111 Mio. € (Vorjahr rd. 183,930 Mio. €) auf Grund der
erheblichen Investitionstätigkeit bemerkenswert, wie auch der Anstieg des
städtischen Eigenkapitals auf nunmehr rd. 81,273 Mio. € (Vorjahr rd. 75,307
Mio. €) auf Grund des verbesserten Jahresergebnisses.
Zum aktuellen
Zeitpunkt sind das lfd. Buchungsgeschäft für das Jahr 2021 wie auch die
Jahresabschlussarbeiten im Wesentlichen abgeschlossen.
Bis zur
Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat sind jedoch noch alle
zwischenzeitlich eingehenden Sachverhalte, die das Jahr 2021 betreffen, auch
weiterhin im Haushaltsjahr 2021 zu erfassen und können so zu Änderungen des
Ergebnisses führen. Dies kann insbesondere durch noch ausstehenden Abrechnungen
aus den Bereichen der Versorgungsaufwendungen, Energieaufwendungen und
Asylaufwendungen der Fall sein.
Auch im Rahmen der
örtlichen Prüfung durch die Wirtschaftsprüferin werden erfahrungsgemäß noch
einzelne Änderungen durchgeführt werden, insbesondere zu bilanziellen
Sachverhalten wie der Behandlung von Rückstellungen.
Es ist jedoch nicht
davon auszugehen, dass die Höhe des Jahresergebnis 2021 noch erheblichen
Änderungen unterliegen wird, sodass der vorläufige Jahresabschluss ein nach
derzeitigem Kenntnisstand zutreffendes Bild des Haushaltsjahres 2021 zeichnet.
Insgesamt bleibt
festzuhalten, dass der Haushalt des Jahres 2021 der Stadt Wassenberg trotz der
Auswirkungen der Pandemie und des Hochwasserereignisses die aus den letzten
Jahren gewohnte stabil-positive Ergebnisentwicklung fortsetzen und sogar übertreffen
konnte.
Nicht außer Acht
gelassen werden darf dabei jedoch die Entwicklung der Liquidität, die nicht die
Ergebnisentwicklung widerspiegelt, sondern auf Grund der erheblichen
Investitionstätigkeit weiterhin angespannt bleibt.
Im Anschluss an die
Zuleitung an den Rat der Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss der vom
Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüferin zur örtlichen
Prüfung vorgelegt werden.
Die Beratung des geprüften Jahresabschlusses im Rechnungsprüfungsausschuss
soll im August 2022 erfolgen; die Feststellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2021 durch den Rat der Stadt Wassenberg ist fristgerecht für September
2021 vorgesehen.
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Anlagenverzeichnis:
- Quartalsbericht zum 31.12.2021
- vorläufige Ergebnisrechnung 2021
- vorläufige Finanzrechnung 2021
- vorläufige Schlussbilanz zum 31.12.2021
- Quartalsbericht zum 31.12.2021 (Anlage COVID-19-Pandemie)
- Quartalsbericht zum 31.12.2021 (Anlage Hochwasserereignis 2021)