Betreff
Kostenspaltung nach § 7 Erschließungsbeitragssatzung
Vorlage
BV/FB5/014/2022
Aktenzeichen
121.01.003
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für die erstmalige Herstellung der Beleuchtungseinrichtung „Am Marienbruch“ werden Erschließungsbeiträge im Wege der Kostenspaltung nach §§ 127 ff. BauGB i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Wassenberg erhoben.

 


Sachverhalt:

Im Jahr 2021 wurde die Beleuchtung an der Straße „Am Marienbruch“ hergestellt. Da es sich bei Maßnahmen an der Straße „Am Marienbruch“ um die erstmalige Herstellung handelt, werden Beiträge nach den §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) abgerechnet. Damit die Kosten für die Herstellung der Beleuchtung in Höhe von 8.590,64 € beitragsmäßig abgerechnet werden können, um die Vorfinanzierungslast für die Stadt Wassenberg zu mindern bis die Erschließungsanlage insgesamt hergestellt ist, ist aus rein formalen Gründen der Ausspruch der Kostenspaltung gem. § 7 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Wassenberg durch den Rat zu beschließen. Die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlage ist erst langfristig erforderlich, da nach Durchführung der Kanalbaumaßnahme der derzeitige Zustand der Fahrbahn in dieser schmalen Straße mangelfrei und für die erschlossenen Grundstücke ausreichend ist.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

91240101/232101

 


Anlagenverzeichnis: