Beschlussvorschlag:
Für die erstmalige Herstellung der Beleuchtungseinrichtung „Am Marienbruch“ werden Erschließungsbeiträge im Wege der Kostenspaltung nach §§ 127 ff. BauGB i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Wassenberg erhoben.
Sachverhalt:
Im Jahr 2021 wurde die Beleuchtung an der Straße „Am Marienbruch“ hergestellt. Da es sich bei Maßnahmen an der Straße „Am Marienbruch“ um die erstmalige Herstellung handelt, werden Beiträge nach den §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) abgerechnet. Damit die Kosten für die Herstellung der Beleuchtung in Höhe von 8.590,64 € beitragsmäßig abgerechnet werden können, um die Vorfinanzierungslast für die Stadt Wassenberg zu mindern bis die Erschließungsanlage insgesamt hergestellt ist, ist aus rein formalen Gründen der Ausspruch der Kostenspaltung gem. § 7 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Wassenberg durch den Rat zu beschließen. Die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlage ist erst langfristig erforderlich, da nach Durchführung der Kanalbaumaßnahme der derzeitige Zustand der Fahrbahn in dieser schmalen Straße mangelfrei und für die erschlossenen Grundstücke ausreichend ist.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
91240101/232101 |
Anlagenverzeichnis: