Betreff
Bebauungsplan Nr. 98 „Bergstraße/Herrschaftliche Heide“ in der Ortschaft Wassenberg
hier: a) Änderung der Verfahrensart
b) Vorstellung von 5 Varianten und Beschluss mit einer Variante die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte durchzuführen
Vorlage
BV/FB6/013/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)            Der Bebauungsplan wird im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b              Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

b)           Der Ausschuss beschließt mit der vorgestellten Variante die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Herrschaftliche Heide“ war beabsichtigt, den Bereich Ecke Bergstraße/Herrschaftliche Heide mit in den Bebauungsplan einzubeziehen, was leider seinerzeit am Grunderwerb scheiterte.

 

Vorsorglich wurde aber bereits im Jahre 2013 die Erteilung einer landesplanerischen Anpassungsbestätigung zur Änderung des Flächennutzungsplanes von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Die landesplanerische Anpassungsbestätigung wurde mit Schreiben 02.10.2013 durch die Bezirksregierung Köln erteilt.

 

Am 04.02.2021 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Bergstraße/Herrschaftliche Heide“ in der Ortschaft Wassenberg beschlossen.

 

Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber den § 13 b BauGB wiederaufleben lassen. Da mit dem Verfahren noch nicht begonnen wurde, empfiehlt es sich nun, dass vereinfachte beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB anzuwenden.

 

Die Verwaltung hatte in der Ratssitzung am 04.02.2021 vorgeschlagen, dass drei voneinander abweichende Alternativen des Bebauungsplanes erstellt werden und diese als Grundlage für weitere Maßnahmen dienen sollen.

Inzwischen sind durch die Planungsgruppe Scheller sogar 5 Varianten des Bebauungsplanes erarbeitet worden, welche in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses vorgestellt werden.

 

Mit der nun vom Ausschuss zu beschließenden Variante des Bebauungsplanes, werden die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte durchgeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: