hier: a) Änderung der Verfahrensart
b) Vorstellung von 5 Varianten und Beschluss mit einer Variante die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte durchzuführen
Beschlussvorschlag:
a) Der Bebauungsplan wird im
vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
b) Der Ausschuss beschließt mit der
vorgestellten Variante …
die gesetzlich vorgeschriebenen
Verfahrensschritte durchzuführen.
Sachverhalt:
Bereits
bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Herrschaftliche Heide“ war
beabsichtigt, den Bereich Ecke Bergstraße/Herrschaftliche Heide mit in den
Bebauungsplan einzubeziehen, was leider seinerzeit am Grunderwerb scheiterte.
Vorsorglich
wurde aber bereits im Jahre 2013 die Erteilung einer landesplanerischen
Anpassungsbestätigung zur Änderung des Flächennutzungsplanes von Fläche für die
Landwirtschaft in Wohnbaufläche bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Die
landesplanerische Anpassungsbestätigung wurde mit Schreiben 02.10.2013 durch
die Bezirksregierung Köln erteilt.
Am
04.02.2021 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98
„Bergstraße/Herrschaftliche Heide“ in der Ortschaft Wassenberg beschlossen.
Zwischenzeitlich
hat der Gesetzgeber den § 13 b BauGB wiederaufleben lassen. Da mit dem
Verfahren noch nicht begonnen wurde, empfiehlt es sich nun, dass vereinfachte
beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB anzuwenden.
Die
Verwaltung hatte in der Ratssitzung am 04.02.2021 vorgeschlagen, dass drei
voneinander abweichende Alternativen des Bebauungsplanes erstellt werden und
diese als Grundlage für weitere Maßnahmen dienen sollen.
Inzwischen
sind durch die Planungsgruppe Scheller sogar 5 Varianten des Bebauungsplanes
erarbeitet worden, welche in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und
Klimaausschusses vorgestellt werden.
Mit der
nun vom Ausschuss zu beschließenden Variante des Bebauungsplanes, werden die
gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte durchgeführt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: