Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 16.02.2022 beantragt die Fraktion „Bündnis 90/Die
Grünen“, dass der Rat der Stadt Wassenberg darüber beraten und beschließen
möge, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Umsetzung der
gendergerechten Sprache in allen Bereichen von Politik und Verwaltung gemeinsam
mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten zu beauftragen.
Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion sei eine sensible
Kommunikation von Bedeutung, um stereotype Geschlechterrollen aufzubrechen.
Identitäten und Geschlechter, die sprachlich nicht erwähnt würden, blieben
andernfalls in der Vorstellung unsichtbar. Die Fraktion führt ebenfalls an,
dass sich die Verwaltung bereits bemühe, „beide Geschlechter – Männer und
Frauen – zu nennen“. In Stellenbeschreibungen würden z. B., „weil gesetzlich
vorgeschrieben, auch diverse Menschen angesprochen“. Dies werde durch die
Fraktion begrüßt, weshalb dies in der täglichen Praxis ebenso gehandhabt werden
müsse. Hierzu wird auf andere Kommunen verwiesen, die Leitfäden zum Thema
herausgegeben hätten, die zur Unterstützung der täglichen Verwaltungspraxis
dienten.
Seitens der Verwaltung kann hierzu berichtet werden, dass eine
gendergerechte bzw. inklusive Sprache auch in der täglichen Praxis bereits über
eine „Bemühung“ hinaus Anwendung findet. Dies ist vor allem in solchen
Bereichen der Fall, in denen größere und unbestimmte Kreise von Personen
angesprochen werden. Zum Beispiel in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
werden nicht lediglich „beide“ Geschlechter angesprochen, sondern vielmehr –
auch ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – alle
Geschlechter, d. h. auch Menschen, die sich nicht einem bestimmten Geschlecht
angehörig fühlen. Innerhalb der Verwaltung besteht hierzu bereits eine
Empfehlung, die sowohl mit der Gleichstellungsbeauftragten als auch mit dem
Personalrat abgestimmt ist: Konzeptionell soll auf möglichst neutrale Begriffe
und Beschreibungen sowie Pluralformen ohne Genus-Unterscheidung zurückgegriffen
werden – so auch in der Öffentlichkeitsarbeit. Dies hat den Vorteil, dass in
den Lesefluss und die sprachliche Richtigkeit nicht unverhältnismäßig
eingegriffen, eine inklusive Formulierung aber dennoch angewendet wird. Die
Umsetzung erfolgt seit längerem (insbesondere bei neuen oder veränderten
Vordrucken, Artikeln und Bereichen der Homepage, Pressemitteilungen und auch
internen Rundschreiben) über den hiesigen Fachbereich 1. Aus Ressourcengründen
konnte jedoch noch nicht jede Veröffentlichung erforderlichenfalls angepasst
werden, was jedoch spätestens bei der nächsten Überarbeitung oder auf
entsprechenden Hinweis erfolgen soll.
Nur sofern eine gendergerechte Formulierung nicht einschlägig ist,
wird hilfsweise auf einen Genderstern zurückgegriffen (vor allem bei Stellenausschreibungen,
da dort vielfach keine Alternativen zu bestimmten Berufsbezeichnungen vorhanden
sind, die als konstitutive Einstellungsvoraussetzungen jedoch verwendet werden
müssen). Eine entsprechende Formulierung ist jedoch nicht etwa „gesetzlich vorgeschrieben“;
sie folgt in diesem Bereich jedoch aus dem gesetzlichen Diskriminierungsverbot
und hat sich dahingehend als rechtskonforme Praxis herausgebildet. Auch im
Übrigen existieren keine speziellen rechtlichen Vorgaben, die eine bestimmte
Formulierung vorschreiben; allerdings gelten weiterhin die sprachliche und
grammatikalische Richtigkeit. Der Rat für deutsche Rechtschreibung – als für
das amtliche Regelwerk der Orthografie in offiziellen Dokumenten von Ämtern und
Behörden zuständige Stelle – weist etwa darauf hin, dass z. B. ein Genderstern
noch kein anerkanntes Sprachmittel darstellt (eine Anwendung erfolgt in den
oben genannten Fällen jedoch zugunsten der Inklusivität dennoch).
Wie bereits beschrieben, wird aus diesem Grund auch auf die oben
genannte und bereits etablierte Verfahrensweise (neutrale Formulierungen und
Beschreibungen möglichst ohne Sonderzeichen) zurückgegriffen, um dem Spagat
zwischen inklusiver Formulierung und grammatikalischer Richtigkeit Rechnung zu
tragen. Dies führt gegebenenfalls jedoch zu Schwierigkeiten und Konflikten in
der Anwendung, weshalb eine vollständige und fehlerfreie Umsetzung schwierig zu
erreichen sein dürfte und es unabhängig davon oftmals kein absolutes richtig
oder falsch gibt. Seitens des Städte- und Gemeindebundes wurde zuletzt
ebenfalls ein Leitfaden als Anwendungshilfe erstellt, der daher im Haus nunmehr
unterstützend und gleichermaßen mit der Bitte um Berücksichtigung gegeben
wurde. Ferner existieren weitere umfangreiche Quellen (z. B.
Alternativ-Wörterbücher), die bei der Anwendung einer gendergerechten Sprache
unterstützen, ohne zu sehr die tägliche Arbeit einzuschränken bzw. zu
blockieren. Das bereits vorhandene Verständnis soll insoweit schrittweise auch
praktikabel in die Formulierungen eingehen.
Der Vollständigkeit halber wird mitgeteilt, dass im Antrag genannte
paarweise Formulierungen, bei der lediglich Männer und Frauen angesprochen
werden, ebenfalls hier noch verwendet und insoweit nicht grundsätzlich verboten
werden, sondern beispielsweise dann ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn die
Gegenüber persönlich bekannt sind. Dies ist oftmals in der konkreten
Sachbearbeitung im Einzelfall und in Projekten mit bekanntem Personenkreis
einschlägig. In diesem Anwendungsbereich könnte eine unter Umständen als
inflationär wahrgenommene Anwendung von speziellen Satz- und Sonderzeichen
gemäß unbedingter Vorgabe auch zu Missverständnissen führen. Die bisherige
Praxis bietet für solche Situationen jedoch bereits eine ausreichende
Flexibilität.
Eine nähere Erarbeitung eines weiteren, noch detaillierteren und
darüber hinaus gehenden Leitfadens wird daher insgesamt nicht für notwendig und
hinsichtlich der Akzeptanz vielmehr auch nicht für zielführend erachtet.
Leitfäden und eine Empfehlung existieren bereits in einem handhabbaren Umfang.
Gendergerechte Sprache wird daher letztlich unter Berücksichtigung der
allgemeingesellschaftlichen Entwicklung schon umgesetzt. Es darf auch
beispielsweise nicht verkannt werden, dass es sich um ein streitbares Thema
handelt, weshalb die Praktikabilität im Vordergrund steht. Dennoch wird
nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jegliche Form der
Diskriminierung – auch eine sprachliche – richtigerweise verhindert werden
sollte. Der hierzu gewählte und aus hiesiger Sicht geeignete Weg sollte daher
beibehalten werden. Insbesondere die Homepage ist hieran sowie an die
Zielsetzung einer modernen, vielfältigen und offenen Stadt ausgerichtet.
Weitergehende Vorgaben sollten im Einvernehmen mit dem Personalrat und der
Gleichstellungsbeauftragten zunächst nicht erfolgen. Eine Mitteilung von
optimierbaren Stellen mit der Bitte um Anpassung wird abschließend
anheimgestellt.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 16.02.2022