Betreff
Haushaltswirtschaft 2022: Auswertung der Haushaltsreden der Fraktionen - 1. Aktualisierung
Vorlage
MV/FB5/005/2022
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die in der Ratssitzung am 16.12.2021 zur Verabschiedung des Haushalts 2022 eingereichten Haushaltsreden sind mit der Mitteilungsvorlage MV/FB5/001/2022 ausgewertet worden und die darin enthaltenen Anträge u. ä. sind – soweit möglich – nach Sachthemen gegliedert worden.

Mit dieser Vorlage erfolgt nunmehr ein Sachstandsbericht zum Stand der jeweiligen Bearbeitung zu allen Punkten.

 

 

1.      Verkehr

 

Hinweis:

Unabhängig von den nachstehend aufgeführten Einzelpunkten aus den Haushaltsreden zum Schwerpunktthema “Verkehr“ erfolgt der ergänzende Hinweis, dass das Verkehrs­konzeptes Wassenberg-Innenstadt unter Berücksichtigung aller hierzu bereits eingegangenen Anträge und Anregungen im Frühjahr 2022 abschließend beraten und beschlossen werden soll.

 

1.1  Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die Mitgliedschaft in der Arbeits­gemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS) proaktiv anzugehen.

 

Anmerkung:

Wie der Bürgermeister bereits in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Klima­ausschusses am 20.01.2022 ausgeführt hat, ist das Bewerbungsverfahren für die Mitgliedschaft in der AGFS einem streng formalisierten Verfahren unterworfen. Dem Aufnahmeantrag ist dabei ein nahmobilitätsfreundliches Gesamtkonzept beizufügen, welches insbesondere die diesbezüglich bereits erbrachten sowie die zukünftigen Maßnahmen darzustellen hat. Das am 17.03.2022 im Fachausschuss sowie am 07.04.2022 vom Rat zu beschließende integrierte Verkehrskonzept stellt dabei die Grundlage des Antrages zur Aufnahme in die AGFS dar. Es ist insofern beabsichtigt, nach Beschlussfassung über das Verkehrskonzept die Anträge auf Mitgliedschaft in die AGFS gemäß den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen vom 19.12.2019 und der CDU vom 26.05.2020 zu stellen.

 

 

1.2  Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt an, Fördermittel des Bundes und des Landes NRW für den Aus- und Umbau des Fahrradverkehrs sowie für klimafreundliche Mobilität im Verkehrs­konzept zu berücksichtigen.

 

Anmerkung:

Die Verwaltung prüft bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen immer, ob die gesamte Maßnahme oder Teile der Maßnahme förderfähig sind.

 

 

 

 

1.3  Die WfW-Fraktion fordert, beim Verkehrskonzept nicht Einzelmaßnahmen in den Vordergrund zu stellen, sondern ein zukunftsorientiertes und ganzheitliches Konzept (“Masterplan“) zu erstellen.

 

Anmerkung:

Das Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet ist überschaubar und damit auch die verkehrlichen “Problemzonen“. Deshalb werden auch zeit- und kostenintensive visuelle Planungen immer wieder die gleichen Problemstellungen aufzeigen. Im Rahmen des Verkehrskonzeptes werden daher Maßnahmen aufgelistet, Einzelmaßnahmen (diese allerdings integriert in die Verkehrsströme) beschlossen und deren Förderfähigkeit geprüft sowie anschließend umgesetzt. Die reale Praxis wird dann die nachhaltige Geeignetheit belastbar belegen; diese Praxis können rein simulierte und fiktiv angenommene Verkehre nicht ersetzen.

 

 

1.4  Die WfW-Fraktion regt an, zur Entlastung des Individualverkehrs den Einsatz autonom fahrender Busse in Abstimmung mit dem Kreis Heinsberg zu prüfen. 

 

Anmerkung:

Aufgabenträger für den ÖPNV ist der Kreis Heinsberg, der im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes auch den sich in der Erprobung befindenden Einsatz autonom fahrender Busse berücksichtigt.

 

 

1.5  Die WfW-Fraktion regt an, zur Entlastung des Individualverkehrs die Einrichtung eines On-Demand-Angebots via Smartphone-App für sog. Stadtbusse in Abstimmung mit dem Kreis Heinsberg zu prüfen. 

 

Anmerkung:

Auch diese Anregung fällt in den Bereich des Kreises Heinsberg als Aufgabenträgers für den ÖPNV. Der Aufgabenträger reagiert bei Bedarf in enger Abstimmung mit dem AVV-Zweckverband auf die Marktentwicklungen im Bereich des ÖPNV.

 

 

1.6  Die Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke regt ein Gesamtkonzept zum Fahrradverkehr u. a. im Innenstadtbereich aber auch zwischen Wassenberg und Wegberg an.

 

Anmerkung:

Das Verkehrskonzept berücksichtigt bereits das überörtliche Radwegenetz und wird im Zuge der Umsetzung von Maßnahmen auch zu einer Verbesserung des Fahrradverkehrs in der Innenstadt beitragen. Neben den zahlreichen bereits bestehenden Radwege­verbindungen über das bestehende großflächige Waldwegenetz (u. a. Arsbecker Bahn, Verlängerung Rödger Bahn) zwischen Wassenberg und Wegberg hinaus baut der Kreis entlang der K 9 einen Radweg, der das Stadtgebiet Wassenberg mit dem Wegberger Stadtgebiet verbindet. Weitere unmittelbare Straßenverbindungen zwischen beiden Städten gibt es nicht und – wie bereits ausgeführt – sind die bestehenden zahlreichen Waldwegeverbindungen mehr als ausreichend.

 

2.      Tourismus, Kunst, Stadtmarketing

 

2.1  Die WfW-Fraktion regt an, die Augmentet Reality Angebote im Stadtgebiet auszubauen.

 

Anmerkung:

Zunächst mit einem Antrag zum seinerzeit neu zu errichtenden Calisthenics-Parks hatte die WFW-Fraktion die Erweiterung des AR-Angebotes dort angeregt. Nachdem die Planung und die Konzeption des Calisthenics-Parks bereits Verweise auf über QR-Codes auf Infotafeln abrufbare Sportübungen enthalten hatte, wurde der Antrag für diesen Fall als erledigt erklärt. Im Zusammenhang mit der Erweiterung sonstiger AR-Angebote im Stadtgebiet wurde zwischen der WFW-Fraktion und der Verwaltung vereinbart, dass AR-Modelle in Zukunft anlassbezogen berücksichtigt werden sollen. Dies wird zum Beispiel auch bei den Planungen der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH bedacht.

 

 

3.      Schulen, Kindergärten und sonstige städtische Einrichtungen sowie Soziales

 

3.1  Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Verwaltung auf, über bauliche Maßnahmen, die ggf. auf Grund des neuen Rechtsanspruchs auf Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule notwendig werden, frühzeitig zu informieren und den Rat bereits in Vorüberlegungen mit einzubeziehen.

 

Anmerkung:

Die Verwaltung hat bereits im Zuge der Haushaltsberatungen angekündigt, den Rat über die notwendigen baulichen Maßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Teilnahme der OGS zu informieren, sobald die Bundesregierung den Kommunen die Rahmenbedingungen und die Förderquoten mitteilt. Nach derzeitiger Einschätzung werden diese vermutlich frühestens Ende 2023 vorliegen.

 

 

3.2  Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt an, bei der Planung und Ausführung der stationären Lüftungsanlagen zukünftige Aus- und Umbauplanungen an den jeweiligen Schulen zu berück­sichtigen, sowie ggf. mobile Lüftungsanlagen als Übergangslösung einzusetzen.

 

Anmerkung:

Bei der Planung zum Bau der stationären Lüftungsanlagen wurde selbstverständlich berücksichtigt, dass keine kostenträchtigen Investitionen in Räumlichkeiten erfolgen, die bei künftigen Nutzungen entfallen. Dies beschränkt sich allerdings lediglich auf die “Pavillon-Klassen“ am Standort der KGS Myhl. Die stationären Lüftungsanlagen müssen alle innerhalb des Jahres 2022 eingebaut werden, so dass sich wiederholende Ausführungen zum Einsatz von mobilen Lüftungsanlagen (auch als Übergangslösung) erübrigen.

 

 

3.3  Die SPD-Fraktion regt an, zur Förderung von Kindern insbesondere auf Grund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und zur Unterstützung von Vereinen sog. “Vereins­gutscheine“ für Kinder einzuführen. Mit diesen Gutscheinen solle der Mitglieds­beitrag des Kindes als Neumitglied eines Vereins für ein Jahr in voller Höhe aus städtischen Haushalts­mitteln finanziert werden.

 

Anmerkung:

Die Einführung von Vereinsgutscheinen wird mit Blick auf die bereits vielfältigen sonstigen Förderungen für Vereine im Stadtgebiet (insbesondere Grundförderung für Jugendarbeit und allgemeine Zuwendung für Vereinsarbeit) nicht empfohlen. Anhand dieser Förderungen ist es den Vereinen bereits eigenständig möglich, zum Beispiel auf einen Mitgliedbeitrag bei Neuaufnahmen im ersten Jahr zu verzichten – solange dies satzungsrechtlich zulässig ist. In diese Autonomie soll bestenfalls nicht von städtischer Seite eingegriffen werden.

Der Bedarf eines gesonderten Verfahrens, welches vor allem als Gutschein-Lösung zudem unverhältnismäßige Aufwände sowohl auf Vereins- als auch auf Verwaltungsseite mit sich brächte – ohne dabei auf die zusätzliche haushalts- und steuerrechtliche Abwicklung einzugehen –, konnte anhand der bisherigen Gespräche mit den Vereinen nicht erkannt werden.

Als geeignete Alternativen kämen darüber hinaus auch bereits zum jetzigen Zeitpunkt einerseits die vorhandenen Projekt- und Sonderförderungen mit Förderbeträgen je teilnehmenden Mitglied in Betracht. Anlässlich des Ausbruchs der Corona-Pandemie wurden gerade hinsichtlich der dahingehenden Auswirkungen gesonderte Förderbeträge zur Verfügung gestellt, die pauschaliert für geringere Einnahmen durch fehlende Veranstaltungen sowie zur Abwendung einer finanziellen Notlage gewährt wurden. Andererseits können Vereinstätigkeiten von entsprechend bedürftigen Kindern aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets gedeckt werden, welches eine solche Möglichkeit ausdrücklich beinhaltet.

 

 

3.4  Die SPD-Fraktion fordert, im Rahmen der Digitalisierung von Grundschulen und Gesamtschule auch die Schulsozialarbeit mit der nötigen technischen Ausstattung zu bedenken.

 

Anmerkung:

An den Schulen im Stadtgebiet sind insgesamt zwei Schulsozialarbeiterinnen tätig, wobei eine Beschäftigte beim Land NRW und eine bei der Stadt Wassenberg angestellt ist. Die Ausstattung mit der nötigen technischen Ausstattung zur Aufgabenerfüllung ist erfolgt.

 

 

4.      Ratsangelegenheiten

 

4.1  Die WfW-Fraktion und die Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke fordern, das Konzept “Smart City“ weiter voranzutreiben.

Die Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke regt hierzu zusätzlich an, dass die regio IT entsprechende Projekte im Rat vorstellen solle.

 

 

Anmerkung:

Zunächst sollen die unbegründet in den Raum gestellten Vorwürfe aufgegriffen und dargelegt werden, was in der Verwaltung unter “Smart City“ verstanden wird, da der einschlägigen Forschungsliteratur dahingehend eine konzeptuelle Klarheit des Begriffs nicht entnommen werden kann bzw. eine Definition, wie sie in der Haushaltrede ansatzweise aufgeworfen wurde, nicht durchgreifend oder einheitlich anerkannt ist. Im Kern besteht jedoch grundsätzlich Konsens darüber, dass weitgehend die technologische und digitale Vernetzung und ihre Auswirkungen auf die Lebensbereiche einer Stadt unter dem Aspekt Smart City behandelt werden. Dem liegen die beiden Herausforderungen zugrunde, erstens neue Formen der Kooperation zu entwickeln sowie zweitens eine intelligente Vernetzung der städtischen Akteure und Aktivitäten auf Basis einer IT-Infrastruktur zu erreichen. In einer Kurzform wird unter Smart City ein Städte­management verstanden, welches die Integration neuer Technologien in die (technischen) Systeme und Infrastruktureinrichtungen der Städte impliziert.

Ein solch vernetzender Ansatz kann jedoch nicht ohne entsprechende Vorbereitung und insbesondere nicht realisiert werden, ohne auf bestimmte Grundlagen aufbauen zu können – zumindest sofern dies fundiert und nicht lediglich plakativ erfolgen soll, wie es die Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke zu unterstellen versucht. Diese Grundlagen werden derzeit im Rahmen einer fachbereichsübergreifenden Projektgruppe ausgebaut. Bevor demnach über ein Konzept Smart City in seinem umfassenden Sinn nachgedacht werden kann, liegt der Fokus aktuell prioritär auf der Implementierung und Anwendung der vorhandenen IT-Struktur sowie damit verbundener Prozessoptimierung, der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der Digitalisierung der Verwaltung im Allgemeinen. Letztere Bereiche kommen unmittelbar der Bevölkerung zugute, wenn persönliche Verwaltungsleistungen online abgerufen werden können. Hieraus ergibt sich der gewählte Schwerpunkt.

Die weitere Entwicklung ist zudem mitnichten auf einen fehlenden Mut zurückzuführen; ein Projektfortschritt ist allenfalls von eingeschränkt vorhandenen Ressourcen abhängig. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Personal- als auch der Finanzmittel. Selbstverständlich steht die Stadt im fortdauernden Austausch mit der regio iT, von der entsprechende Angebote auch bekannt sind. Allerdings sind diese – unabhängig von Kosten-/Nutzenverhältnissen – nicht zum Selbstkostenpreis und ohne intensive personelle Begleitung der IT und der Sachbearbeitung im Haus zu erzielen, für die aktuelle keine umfangreichen Kapazitäten bestehen. Nicht ohne Grund wurde eine Ausbildungsstelle im IT-Bereich ausgewiesen und die vorhandenen IT-Strukturen intern angepasst. Erstgenanntes Vorhaben ist übrigens – neben der Digitalisierung der Verwaltung – der einzige im Haushalt beschriebene Punkt. Es wird mitunter nicht davon gesprochen, sich als Smart City zu bezeichnen – gerade weil deren umfassende Bedeutung hier bekannt ist. Ziel ist vielmehr eine mit den beteiligten Akteuren abgestimmte und schrittweise erfolgende Digitalisierung, wodurch die Belange aller Anwendenden berücksichtigt werden.

Sofern im Zuge einer Smart City an die Erholungswirkung und die Lebenswertigkeit der Stadt erinnert wird, darf auf die intensiven Bemühungen zur Erlangung des Prädikats Luftkurort hingewiesen werden. Zweifelsohne ist beabsichtigt, den dahingehenden (gesundheits­bezogenen) Tourismus, mit modernen Technik-Instrumenten zu unterstützen. Diesbezügliche Maßnahmen erfolgen im Zuge der weiteren Vorbereitungen.

 

 

 

4.2  Die WfW-Fraktion regt an, neben einem neuen politischen Gremium für Kinder und Jugendliche auch in Zusammenarbeit mit der Betty-Reis-Gesamtschule eine “Kommunalpolitik AG“ zu gründen.

 

Anmerkung:

Es steht außer Zweifel, dass politische Bildung ein wichtiges Ziel einer allgemeinbildenden Schule darstellt, weshalb diese auch abseits bzw. begleitend zum Unterricht durch zahlreiche Aktionen aktiv betrieben wird. An der Betty-Reis-Gesamtschule gibt es Pflicht-Arbeitsgemeinschaften allerdings nur im 5. Schuljahr, für das sich eine Politik-AG noch nicht eignen dürfte. In den höheren Jahrgängen können die Schülerinnen und Schüler (außer aktuell in der Coronazeit, da keine Jahrgänge “gemischt” werden) Arbeits­gemeinschaften in den Mittagspausen wählen; im Bereich der Sekundarstufe II gibt es für Arbeitsgemeinschaften kein Zeitfenster mehr, so dass eine Politik-AG erst nach Unterrichtsschluss stattfinden könnte. Nach Rücksprache mit der Schulleitung dürfte die Einrichtung einer „zusätzlichen“ Politik-AG aus vorstehenden Gründen – unabhängig von ihrer konkreten inhaltlichen Ausgestaltung – daher kaum realisierbar sein. 

 

 

4.3  Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke regt an, den Beschlussvorlagen zukünftig keinen Beschluss­vorschlag der Verwaltung mehr beizufügen.

 

Anmerkung:

Gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 GO NW bereitet der Bürgermeister die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse vor. Unter Beschlussvorbereitung ist die Darlegung der Sachinformation zu verstehen, die das jeweilige Gremium in die Lage versetzen, sachgerecht zu beschließen. Insofern besteht für den Bürgermeister die Pflicht, dem Rat und den Ausschüssen eine sachgerechte Beschlussfassung zu ermöglichen. Es obliegt dabei dem pflichtgemäßen Ermessen des Bürgermeisters, wie und in welcher Form er dies tun will.

 

 

Die Beschluss­vorbereitung in schriftlicher Form mit Unterbreitung eines Beschlussvorschlags nebst Begründung stellt dabei nicht nur die übliche Vorgehensweise dar, sie ist meist auch rechtlich geboten, um etwa finanziell nachteilige Folgen für den Haushalt abzuwenden oder im Falle einer abweichenden Beschlussfassung eine ggf. erforderlich werdende Beanstandung durch den Bürgermeister zu vermeiden. 

 

 

5.      Stadtentwicklung und Infrastruktur bzw. -einrichtungen einschl. Klimaschutz­angelegenheiten

 

5.1  Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, zukünftig bei allen An-, Um- oder Neubauten den Effizienzstandard KfW-40 Plus zu berücksichtigen sowie die Nachhaltigkeit z. B. durch die Verwendung von nachwachsenden oder recycelten Baustoffen zu verbessern.

 

 

 

Anmerkung:

Einer pauschalen Forderung, bei allen An-, Um- oder Neubauten künftig den Effizienzstandard KfW-40 Plus zu berücksichtigen und die Verwendung von nachwachsenden oder recycelten Baustoffen zu verbessern kann nicht entsprochen werden. Eine entsprechende Prüfung und Bewertung erfolgt immer im jeweiligen Einzelfall.

 

 

5.2  Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt zur Erreichung des Ziels einer klimaneutralen Kommune (möglichst bereits bis zum Jahr 2035) die Erstellung eines “Masterplans“ an, in dem Umsetzungsschritte inhaltlich und zeitlich konkret definiert werden.

 

Anmerkung:

Im Zuge der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Wassenberg beabsichtigt die Verwaltung bis 2025 die CO2-Einsparung durchgeführter Maßnahmen im Stadtgebiet darzulegen und damit belastbare Einschätzungen vorzulegen.

 

 

5.3  Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine zeitnahe Information des Rates über die Ergebnisse der Prüfung der Geeignetheit weiterer kommunaler Gebäude für die Installation von Photovoltaikanlagen sowie die Umsetzung aller möglichen Maßnahmen bis spätestens zum Jahr 2030.

 

Anmerkung:

Die Prüfung der Geeignetheit kommunaler Gebäude zur Installation von PV-Anlagen wird aktuell bereits durchgeführt. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse im Laufe des Jahres 2022 berichten.

 

 

5.4  Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt an, mit interessierten Bürger*innen, Unternehmen und Energieversorgern Kontakt aufzunehmen, um über die Vermarktung von nicht für den Energieeigenverbrauch benötigten Flächen zu verhandeln. Hierdurch sollen Einnahmen für die Stadt erwirtschaftet werden.         

 

Anmerkung:

Es ist keine Aufgabe der Kommune, Grundstücksdaten für erwerbswirtschaftliche Ziele, wie beispielsweise die Vermarktung von privaten Flächen für den Bau von PV-Anlagen o. ä., bereitzustellen oder zu nutzen.

 

 

5.5  Die SPD-Fraktion regt an, waldpädagogische Maßnahmen zu fördern und hierfür zur Finanzierung ggf. die Klima- und Forstpauschale des Landes einzusetzen.

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Der gewünschte Effekt, durch waldpädagogische Maßnahmen Kindern und Jugendlichen dabei zu helfen, Wissen über den Wald zu erlangen und seine Bedeutung für Mensch und Tier kennenzulernen, wird bereits durch vielfältige Angebote erreicht. Dies sind nicht abschließend:

-          #natürlichWassenberg – Nachhaltigkeitsoffensive für Groß und Klein,

-          Wassenberger Umweltdiplom, nunmehr weiterentwickelt zum „Luftikus“ als Klima- und Umweltdiplom für Kinder (inklusive Workshops und z. B. Waldführungen),

-          Naturpark-Tor Wassenberg (Informationen über das Naturparkgebiet und eine Themenwand über seine dort beheimateten Tiere, interaktive und multimediale Ausstellung zu Flora und Fauna, auch mit Aktionen für Kinder und Jugendliche wie dem Multifunktionstisch),

-          Mobiles Waldlabor (organisiert über den Naturpark),

-          Waldrallye im Judenbruch für Familien und auf eigene Faust,

-          weitere betreute Angebote durch Gäste- und Naturführende, Bildungsangebote des Naturparks für Kinder und Schulgruppen.

Der Bedarf eines weitergehenden Angebots ist daher nicht ersichtlich.

 

 

5.6  Die Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke regt eine Analyse der städtebaulichen Auswirkungen der verstärkten Nutzung vom Homeoffice an.

 

Anmerkung:

Die verstärkte Nutzung von Home-Office hat in einer Stadt der Größenordnung Wassenbergs keine städtebaulichen Auswirkungen, daher bedarf es hierzu auch keiner gesonderten Analyse.

 

 

5.7  Die Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke schlägt vor, dass der Fokus des Wohnungsbaus auf das Bauen im Bestand und auf den sozialen Wohnungsbau gelegt werde.

 

Anmerkung:

Der soziale Wohnungsbau hat im Bereich des Mietwohnungsbaus in Wassenberg seit vielen Jahren einen hohen Anteil. Allerdings sind die Förderkriterien zwischenzeitlich derart unattraktiv, dass Investoren – auch nachvollziehbar – diese Fördermöglichkeit immer weniger in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber ist deshalb bereits seit einigen Jahren aufgefordert, die Förderkriterien für den sozialen Wohnungsbau für Investoren wieder attraktiver zu gestalten. Die neue Bundesregierung hat eine Initiative hierzu angekündigt; die Realisierung dieser Ankündigung ist daher abzuwarten.

 

 

6.      Haushalt

 

6.1  Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Fortentwicklung und Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis des Kommunalhaushaltes und der Einnahmemöglichkeiten.

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Die Verwaltung prüft bei allen konkreten Maßnahmen (wie z. B. bei der Errichtung von PV-Anlagen) auch die Möglichkeiten zur Erzielung wirtschaftlicher Vorteile. Ansonsten sind der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen durch die Regelungen der Gemeinde­ordnung NRW jedoch enge Grenzen gesetzt. Verstärkt wird dies nunmehr durch die Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz, die die Wirtschaftlichkeit vieler kommunaler Tätigkeiten in Frage stellt. Für die pauschale Forderung einer breiteren wirtschaftlichen Basis und neuer Einnahmemöglichkeiten werden daher keine Ansatz­punkte gesehen.

 

 

6.2  Die Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke regt an, die Übersichtlichkeit, Transparenz und „Konsistenz“ des Haushalts zu verbessern und in Zusammenarbeit mit der regio IT eine neue „Plattform“ für den Haushalt einzurichten.

 

Anmerkung:

Die Haushaltssatzung in ihrer Gesamtheit zeichnet sich durch eine hohe Komplexität aus. Dies ist u. a. in den gesetzlichen Vorgaben begründet, sowie in den vielfältigen Adressaten an denen sich die Haushaltssatzung richtet (z. B. Verwaltung, Stadtrat, Aufsichtsbehörden, Bürger:innen).

Die Verwaltung ist hierbei immer bedacht, trotz dieser komplexen Rahmenbedingungen eine möglichst hohe Transparenz des Haushalts herzustellen.

Konkrete Anregungen zur Verbesserung der Transparenz werden auch regelmäßig umgesetzt. Als Beispiele seien genannt der Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen zur Erweiterung des statistischen Teils des Haushalts, und die Anregung der CDU zur verbesserten Darstellung der Investitionsübersicht im Haushalt.

Als bedauerlich ist zu nennen, dass seitens der Industrie- und Handelskammer NRW keine Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2022 erfolgt ist. In den vergangenen Jahren wurde die im interkommunalen Vergleich transparente Darstellung des Haushalts der Stadt Wassenberg regelmäßig von der IHK herausgehoben.

 

Zur weiteren Erläuterung des Haushalts bietet die Verwaltung den politischen Entscheidungsträgern regelmäßig Informationsveranstaltungen an.

Zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode wurde allen Stadtverordneten, sachkündigen Bürgern und sonstigen politisch Tätigen eine Informationsveranstaltung zum grundsätzlichen Verfahren und zu den wesentlichen Inhalten des Haushalts angeboten. Die Nachfrage war so groß, dass letztlich zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt wurden. Teilnehmer waren Mitglieder aller im Rat vertretenen Parteien, mit Ausnahme von Krethi & Plethi. Für Die Linke hat lediglich eine inzwischen ausgeschiedene Stadtverordnete teilgenommen.

Darüber hinaus stehen der Stadtkämmerer und der Fachbereichsleiter Finanzen allen im Stadtrat vertretenen Fraktionen in jedem Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Teilnahme an einer Tagung zur Verfügung, in der alle Fragen zum Haushaltsentwurf erläutert werden können. Hierbei können Fragen vorbehaltlos zur Entwicklung der Stadt im Allgemeinen, zu konkreten Planungen wie auch zu einfachen Erläuterungen einzelner Positionen gestellt werden.

Dieses Angebot wird von allen Fraktionen i. d. R. auch mit einer hohen Teilnehmerzahl (Stadtverordnete, sachkundige Bürger, sonstige interessierte Mitglieder) angenommen, mit Ausnahme der Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke, welche noch nie Interesse an den Haushaltsberatungen bekundet hat. (Auch die vormalige Fraktion Die Linke hatte bereits seit vielen Jahren das Angebot der Haushaltsberatungen nicht in Anspruch genommen.)

Neben den grundsätzlich nicht-öffentlichen Haushaltsberatungen der Fraktionen erfolgt auch die Beratung jedes Haushaltsentwurfes im Haupt- und Finanzausschuss in öffentlicher Sitzung. Auch hier können jegliche Fragen zum Haushalt erörtert werden, auch gerade falls Fraktionen ansonsten auf die Teilnahme an den Haushaltsberatungen verzichten. Durch die Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke wurden jedoch keine Fragen zum Haushalt im Haupt- und Finanzausschuss vorgebracht.

 

Insbesondere durch die Haushaltsberatungen, die allen Fraktionen offenstehen und auch von allen Fraktionen mit Ausnahme von Krethi & Plethi/Die Linke rege genutzt werden, sowie durch die öffentliche Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ergibt sich somit kein erkennbares Informations- oder Transparenzdefizit in Bezug auf den Haushalt der Stadt Wassenberg für die politischen Entscheidungsträger.

 

Die Information der Bürger:innen über den Haushalt erfolgt auf verschiedenen Wegen.

Formal hat eine Bekanntmachung des Haushaltsentwurfs wie auch der Beschlussfassung des Haushalts im Amtsblatt zu erfolgen, mit dem Hinweis, dass der Haushalt vor Ort im Rathaus zur Einsichtnahme zur Verfügung steht.

Neben dieser – zugegeben antiquierten, aber rechtlich vorgeschriebenen – Form der Veröffentlichung steht der Haushalt auch auf der Internetseite der Stadt Wassenberg zur Verfügung.

Die Darstellung erfolgt auf einer eigenen Seite; auf die Veröffentlichung eines neuen Haushalts oder Haushaltsentwurfs wird jedoch auch immer auf der Startseite hingewiesen.

Auch in den Berichten der Presse zur Einbringung des Haushalts wird i. d. R. darauf hingewiesen, dass der Haushalt im Internet zur Verfügung steht.

 

Neben dem Gesamthaushalt als PDF-Datei zum Download stehen auf der Internetseite auch weitere Erläuterungen zum Haushalt zur Verfügung. Die Erläuterungen sind bewusst kurz und möglichst verständlich abgefasst, um einen Einstieg in den Haushalt zu erleichtern. U. a. sind hier erläutert:

 

-     der Stand der Beschlussfassung, die wesentlichen Inhalte und die Rechtswirkung der Haushaltssatzung

-     das geplante Jahresergebnis, die Gesamtsumme der Erträge und Aufwendungen und die Verteilung der Aufwendungen auf die wesentlichen Aufgabenbereiche

-     die Gesamtsumme der Investitionen und eine Einzelaufstellung der wesentlichen Investitionsmaßnahmen

-     die Entwicklung der Verschuldung

-     die Entwicklung der Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer

 

 

 

 

 

Unter den Mitwirkungsmöglichkeiten ist im Rahmen des Entwurfsverfahrens der Hinweis wiedergegeben, dass alle Einwohner und Abgabenpflichtigen berechtigt sind, Einwendungen gegen den Entwurf des Haushalts zu erheben, über die dann der Stadtrat zu beschließen hat.

Über dieses formale Verfahren hinaus erfolgt zusätzlich der Hinweis, dass die Verwaltung für jegliche Fragen und Anregungen zum Haushalt zur Verfügung steht, mit dem Verweis auf ein entsprechendes Kontaktformular.

 

Die Zahl der Aufrufe der Seite zum Haushalt der Stadt Wassenberg wird nicht überwacht.

Sofern Fragen und weitere Rückmeldungen zum Haushalt erfolgen, erfolgen diese jedoch nur in sehr begrenzter Anzahl und nur zu den folgenden Bereichen:

 

-     Akademische Anfragen, bei denen Haushaltsdaten der Stadt Wassenberg für statistische Werte und interkommunale Vergleiche abgefragt werden.

-     Anfragen, die in der Haushaltssatzung – unzulässigerweise – eine Rechtsgrundlage für Rechtstreitigkeiten suchen, insbesondere in Grundstücks- und Beitrags­angelegenheiten.

 

Fragen oder Anregungen von Bürger:innen aus reinem Interesse am Haushalt sind noch nie erfolgt.

 

Hieraus kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die zur Verfügung gestellten Informationen zum Haushalt ausreichend und verständlich für alle Interessierten sind, und darüber hinaus – wenn auch bedauerlich – kein weiteres Interesse der Bürger:innen am Haushalt besteht.

Weiter ist davon auszugehen, dass sich tatsächlich interessierte Bürger:innen i. d. R. auch bereits kommunalpolitisch engagieren, und daher die Möglichkeit zur Teilnahme an den Haushaltsberatungen haben.

 

Auch für interessierte Bürger:innen ist daher kein Informations- oder Transparenzdefizit in Bezug auf den Haushalt der Stadt Wassenberg erkennbar.

Die Einführung weiterer – dann auch zusätzlich kostenpflichtiger – Lösungen zur Darstellung des Haushalts ist daher nicht erforderlich und auch wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Aus den Ausführungen der Fraktion Krethi & Plethi/Die Linke ist derzeit kein Handlungsbedarf für die Verwaltung ableitbar, sofern seitens der Fraktion nicht konkret dargelegt wird, wie eine verbesserte Darstellung des Haushalts erfolgen soll.

 

 

 

7.      Hochwasser

 

7.1  Die SPD-Fraktion fordert, die vom Hochwasserereignisses 2021 betroffenen Menschen aktiv zu unterstützen und diese u. a. namentlich bei der Verwaltung zu hinterlegen und zu betreuen.

 

 

Anmerkung:

Der Verwaltung sind insgesamt 103 Privathaushalte und 22 gewerbliche Betriebe bekannt, die Schäden durch das Hochwasserergebnis 2021 erlitten haben. Über die Stadt Wassenberg haben die Betroffenen Soforthilfen des Landes und weitergeleitete Spenden in Höhe von insgesamt rd. 525.000 € erhalten. Weiter steht die Verwaltung für Beratungen über die weiteren Wiederaufbauhilfen des Landes zur Verfügung.

Ebenfalls informiert die Verwaltung die Betroffenen aktiv über weitere Hilfs- und Beratungs­­möglichkeiten, wie z. B. über das mobile Beratungsangebot des WVER. Die Daten der Betroffenen werden hierzu unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Regelungen weiter verwahrt.