Betreff
Verkehrskonzept Wassenberg-Innenstadt u. a. (integriertes Verkehrs- und Radwegekonzept);
hier: Maßnahmenteil I
Vorlage
BV/FB5/002/2022/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat auf der Grundlage der Beratung in der Sitzung am 20.01.2022 und unter Berücksichtigung der Erläuterungen in der fortgeschriebenen Anlage zu beschließen:

 

 

1.         Maßnahmenteil I (Umsetzungsmaßnahme)

 

1.1   Der Umbau der Kreuzung Rurtalstraße/L 117 mit Einrichtung einer eigenen Linksabbiegespur durch eine Verkleinerung der Verkehrsinsel und Umbau der vorhandenen Lichtsignalanlage ist schnellstmöglich durchzuführen.

 

1.2   Nach Umsetzung der Maßnahme unter vorstehender Ziffer 1.1 ist für einen Zeitraum von zunächst mindestens sechs Monaten im Rahmen einer Testphase die Haupterschließungsstraße „Forster Weg“ als „unechte“ Einbahnstraße auszuweisen mit der Folge, dass der Forster Weg aus Richtung Oberstadt nicht mehr als Durchfahrtsstrecke zur L 117 genutzt werden kann. Diese Testphase ist gleichzeitig wissenschaftlich zu begleiten, um die sich aus dieser Maßnahme ergebenden veränderten Verkehrsströme (z.B. Auswirkungen auf den Patersgraben und die untere Graf-Gerhard-Str.) bewerten zu können.

 

         Sollte sich diese Maßnahme nach Ablauf der Testphase als ungeeignet erweisen, ist eine gleichlange Testphase mit einer Ausweisung der Straße „An der Haag“ als „unechte“ Einbahnstraße und einer gleichzeitigen Schließung der rückwärtigen Zufahrt des Rathausgrundstücks mittels versenkbarer Poller (erforderlich für Feuerwehreinsätze) vorzunehmen und auch diese Testphase wäre dann gleichzeitig wissenschaftlich zu begleiten.

         Die im Konzept enthaltene Variante mit einer „zwangsweisen“ Führung des Verkehrs auf der unteren Burgstraße Richtung Rurtalstraße bleibt bis zu einem abschließenden Ergebnis ausgesetzt.

 

1.3   Im Bereich der abknickenden Vorfahrt Roermonder Straße/Rurtalstraße wird im Zuge des Ausbaues der Bahnhofstraße gleichzeitig ein „Minikreisverkehr“ mit Anrampungen an den Fußgängerüberwegen gebaut; die Baukosten werden ermittelt und dem Bauausschuss im Zuge des nach der Grundstückseigentümerinformationsveranstaltung zum Ausbau der Bahnhofstraße noch zu beschließenden Bauprogramms mit vorgelegt.

 

1.4   Zur Reduzierung des nach wie vor bestehenden Durchgangsverkehrs auf der Graf-Gerhard-Str. bedarf es kurzfristig einer Änderung der Vorwegweiser auf der B 221 (aus Richtung Heinsberg kommend) und auf der L 117 dahingehend, dass diese den Hinweis auf die Streckenführung Richtung Wegberg und Erkelenz über die B 221 n erhalten und zusätzlich sollte auf der Heinsberger Straße nach dem Kreuzungsbereich L 117/Heinsberger Straße wiederholend nochmals das Verkehrszeichen 253 „LKW-Durchfahrtsverbot“ errichtet werden, damit die LKW-Durchfahrten auf der Heinsberger Straße und nachfolgend der Graf-Gerhard-Str. auf bloße Anliegerverkehre beschränkt werden.  Diese bereits aus Mai 2021 stammende Zielsetzung soll nunmehr möglichst kurzfristig in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt und dem überörtlichen Straßenbaulastträger angeordnet und umgesetzt werden. Zusätzlich ist auf der unteren Graf-Gerhard-Str. der als geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme dort in der Verkehrsfläche eingebaute einzelne Stellplatz vor der Busschleuse (aus Richtung Heinsberg kommend auf der rechten Seite) zu entfernen und die Teilfläche in die Fahrbahn zu integrieren, damit ein wartender Gelenkbus des ÖPNV den Verkehrsabfluss im Bereich des Kreisels Brühlstraße/Heinsberger Straße erleichtert.

 

1.5   Für die Bereiche der Hauptverkehrsstraßen „Kirchstraße“ und „Erkelenzer Straße“ ist eine Variantenstudie (Nutzungsumplanung) mit Querschnitten und Lageplänen zu erstellen, der eine Umnutzung der vorhandenen straßenbaulichen Infrastruktur zugrunde liegt (Berücksichtigung Ziele Radverkehr, Fahrbahnreduzierungen und geschwindigkeitsdämpfende Aufhöhungen u. ä.); das Ergebnis ist zu einem späteren Zeitpunkt dem Fachausschuss zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

         Darüber hinaus soll die Verwaltung an dem Ziel festhalten, den Tempo 30-Bereich Kirchstraße/Erkelenzer Straße/Burgstraße in einem Umfang auszuweiten und damit zu vereinheitlichen, dass auf diesen Hauptverkehrsstraßen (die Graf-Gerhard-Str. einbezogen) eine durchgängige und für Verkehrsteilnehmer nachvollziehbare Geschwindigkeitsregelung umsetzbar wird.

 

 

2.         Roermonder Straße/Nautikstraße/Verlängerung Bahntrassenweg

 

2.1   Bau einer Querungshilfe (unter Beachtung der Aufstellflächen für den dortigen ÖPNV-Haltepunkt) auf der Roermonder Straße im Bereich der gegenüberliegenden Bebauungsplangebiete als sichere Verbindung zur Nautikstraße. 

 

2.2   Anbindung der Nautikstraße an den bestehenden Waldweg östlich der ehemaligen Bahnstrecke (Verlängerung Bahntrassenweg); diese Wegeverbindung stellt gleichzeitig einen konfliktfreien Schulweg zur Betty-Reis-Gesamtschule für die Kinder aus den der Roermonder Straße gegenüberliegenden Baugebieten und zudem eine erleichterte Erreichbarkeit der Bereiche Birgelener Pützchen, Einstieg Premium-Wanderweg „Birgelner Urwald“ und Naturparktor mit Innenstadtbereiche für Wanderer und Radwanderer dar.

 

 

3.         Verbreiterung des vorhandenen Waldweges (ab Bahntrassenweg bis Einmündung Unter den Eichen/Im Junkerbruch) als durchgängige Radwegeverbindung Pontorsonplatz/Naturparktor und Innenstadt und dem Ortsteil Birgelen über die verkehrsarmen Straßen „Unter den Eichen“ und „Pützchensweg“ u. a. mit dem umfangreichen Waldwegenetz des Birgelener Waldes mit den Anbindungen an die Wegberger Waldgebiete und grenzüberschreitend zu den Niederlanden.

             Gleichzeitig stellt diese Wegeverbindung auch über die Straßen „Auf dem Feldchen“ und „Im Junkerbruch“ einen Netzschluss zwischen dem Ortskern Birgelen und dem Pontorsonplatz und damit dem Stadtzentrum von Wassenberg dar.

 

 

             Nachrichtlich:

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4.         Die Maßnahmen für die Bereiche Klosterstraße, Kurze Straße, Brühlstraße/Jülicher Straße und Weilerstraße mit Querung L 117 werden im Maßnahmenteil II zusammengefasst und dem Fachausschuss mit entsprechend ausgearbeiteten Vorschlägen nach Auswertung der über einen mehrwöchigen Zeitraum zu erfassenden Verkehrsdaten auf der Klosterstraße vorgelegt.

 

 

5.         Der Bereich ÖPNV/Stadtbus ist Bestandteil des Maßnahmenteils III und wird dem Fachausschuss zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorlage der Ergebnisse der notwendigen Abstimmungen mit dem Aufgabenträger bzw. nach Vorlage konkreter Planungen der zuständigen, überörtlichen Aufgabenträger vorgestellt.

             Der Plan mit der Linienführung einer Mitte 2022 geplanten Testphase für einen Stadtbus wird dem Rat nach Abstimmung mit dem Aufgabenträger rechtzeitig mitgeteilt. 

 

 

6.         Zur Anbindung des Stadtgebietes Wassenberg an ein Konzept für Radvorrangrouten und Schnellwege im „Rheinischen Revier“ werden im Rahmen des Maßnahmenteils IV rechtzeitig Vorschläge für Linienführungen durch das Stadtgebiet Wassenberg erarbeitet und zu gegebener Zeit dem Fachausschuss vorgelegt.

 

 

7.         Die Anregungen und Bedenken, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Verkehrskonzept Innenstadt eingebracht wurden, aber nicht Gegenstand dieses Verkehrskonzeptes sind, werden im Laufe des Jahres 2022 geprüft und die Ergebnisse werden anschließend nachrichtlich dem Fachausschuss mitgeteilt; im Einzelfall notwendige Beschlüsse zur Umsetzung eines konkreten Vorschlags bleiben hiervon unberührt.

 


Sachverhalt:

Das Büro MWM hat in den Sitzungen am 05.05.2021 und 20.01.2022 auf der Grundlage der umfassenden Kenntnisse von den örtlichen Verkehrsverhältnissen und unter Berücksichtigung der gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises und der Kreispolizeibehörde erörterten Maßnahmen den Entwurf eines Verkehrskonzeptes Innenstadt erstellt und darin auch die Stellungnahmen, die im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens in Form von Anregungen und Bedenken eingegangen sind, in einer nach Themenbereichen gegliederten Anlage erfasst und dazu Stellung genommen bzw. Erläuterungen abgefasst.

Zu den nach der Sitzung vom 20.01.2022 von einzelnen Fraktionen noch nachgereichten Stellungnahmen erfolgte vorab bereits eine kurze Bewertung (vgl. beiliegende Anlage 1). Zum Teil werden im Zuge der Bearbeitung der Maßnahmenteile II bis IV zu einzelnen Punkten nochmals gesonderte ausführliche Stellungnahmen erfolgen. Ergänzend wurde die nach Themenbereichen gegliederte Übersicht zu den Stellungnahmen aus dem durchgeführten Beteiligungsverfahren fortgeschrieben und die aktualisierte Fassung dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 zur Kenntnis des Fachausschusses beigefügt.

 

Ausgehend von dem Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 20.01.2022 beinhaltet diese Beschlussvorlage nunmehr den Maßnahmenteil I des „Verkehrskonzeptes Innenstadt der Stadt Wassenberg“.

 

Zu den im Beschlussvorschlag aufgeführten Maßnahmen erfolgen nachstehend noch einige Hinweise:

 

Zu Ziffer 1.1

Die notwendigen Abstimmungen zur Einkürzung der vorhandenen Verkehrsinsel und Änderung der Signalanlage wurden bereits geführt und nach den noch einzuholenden Zustimmungen bzw. Anordnungen für die ca. einwöchige Bauzeit soll die Maßnahme unverzüglich durchgeführt werden.

 

Zu Ziffer 1.2

Allen denkbaren drei Varianten haben das Straßenverkehrsamt des Kreises und auch die Kreispolizeibehörde bereits zugestimmt. Die Erreichbarkeit des Stadtkerns ist in dem Übersichtsplan, Anlage 3, dargestellt und erkennbar, dass der Stadtkern aus allen Richtungen über zahlreiche Fahrstrecken problemlos erreichbar ist.

 

Zu Ziffer 1.3

Der Auftrag des Planungsbüros für den bereits vorgestellten Ausbau der Bahnhofstraße wird um diese angrenzende Maßnahme erweitert. 

 

Zu Ziffer 1.4

Der im Sinne eines verbesserten Verkehrsabflusses vorgeschlagene Rückbau eines einzelnen Stellplatzes ist zwar nur ein marginaler Eingriff in den vorgenommenen Ausbau dieses Teilstücks der Graf-Gerhard-Str., widerspricht dem Grunde allerdings der eigentlichen Zielsetzung, die Strecke der unteren Graf-Gerhard-Str. für Durchgangsverkehre unattraktiv zu machen.

 

Zu Ziffer 1.5

Im Beschlussvorschlag ist die Aufgabenstellung beschrieben und dieser Maßnahmenpunkt kommt in den Fachausschuss nach Vorlage der Ergebnisse zurück. Im Zuge dieser Aufgabenerledigung wird dann auch zu dem jüngst eingebrachten drastischen Vorschlag, die Hauptverkehrsstraßen insgesamt als Fahrradstraßen auszuweisen und umzubauen, Stellung genommen bzw. dargelegt, warum die Fahrzeugverkehre auf den dafür ausgebauten Hauptverkehrsstraßen fließen müssen und diese Verkehre nicht auf Straßen angrenzender Wohngebiete, die dafür nicht ausgebaut sind, abgedrängt werden sollen.

 

Zu den Ziffern 2 und 3

Die erforderlichen Abstimmungsgespräche mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises (zur Festlegung der Fläche für die benötigte Querungshilfe und die Anordnung dieser Maßnahme) und mit dem Landesbetrieb Wald und Holz (zu den vorgeschlagenen Wegebaumaßnahmen) erfolgen zeitnah. 

 

 

Zu den Ziffern 4 – 7 erfolgen mit dieser Beschlussvorlage lediglich Berichte zum jeweiligen Sachstand bzw. der angedachten Vorgehensweise. Die Details dieser Maßnahmen werden Gegenstand späterer Beschlussvorlagen sein.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

3 Anlagen