Betreff
Unterstützung der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"
Vorlage
BV/DZ1/007/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Wassenberg unterstützt die Forderung der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr", den Städten und Gemeinden mehr Entscheidungskompetenzen zur Festlegung stadtverträglicher Geschwindigkeiten im Verkehr zu gewähren.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt den Bürgermeister, die Städteinitiative im Namen der Stadt Wassenberg zu unterzeichnen.

 

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Erörterung eines integrierten Verkehrskonzepts für die Stadt Wassenberg hat der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss in seiner Sitzung am 20.01.2022 einstimmig erklärt, eine Vereinheitlichung von Tempo 30 im Bereich des Wassenberger (Innen-) Stadtgebietes anzustreben.

 

Dem Fachausschuss wurde von der Verwaltung in diesem Zusammenhang auch das Ergebnis des Abstimmungsgespräches mit dem Kreisstraßenverkehrsamt mitgeteilt, welches eine grundsätzliche vereinheitlichende Anordnung entsprechender Geschwindigkeitsbegrenzungen mangels rechtlicher Grundlagen für nicht anordnungsfähig hält.

 

Mehrere Städte (z. B. Freiburg, Aachen, Münster, Ulm) haben zwischenzeitlich die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ gestartet, mit der Bund und Länder den Kommunen Regelungsmöglichkeiten zugestehen sollen, die weitergehende Regelungen ermöglichen, als dies bisher der Fall ist.

 

Die Städteinitiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

 

Das Präsidium des Deutschen Städtetages unterstützt die Städteinitiative in einem Beschluss vom 30.06.2021: „[...] Die Vorschläge der „Städteinitiative Tempo 30 für mehr Lebensqualität in Städten und Gemeinden“ bieten eine gute Grundlage, die durch Regeländerung ermöglicht und in Modellversuchen erprobt werden sollten [...].“

 

Mittlerweile haben sich 70 Städte und Gemeinden deutschlandweit und unabhängig von den politischen Mehrheitsverhältnissen ihrer Räte der kommunalen Initiative angeschlossen; eine Aufstellung der bereits an der Initiative teilnehmenden Kommunen ist als Anlage beigefügt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das Anliegen, den Kommunen mehr Handlungsspielraum bei der Verkehrsplanung und straßenverkehrsrechtlichen Anordnung einzuräumen, zu begrüßen.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Positionspapier Städteinitiative Tempo-30 (Anlage 1)

Liste Initiativstädte und Unterstützer (Anlage 2)