Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Wassenberg unterstützt die
Forderung der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene
Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für
stadtverträglicheren Verkehr", den Städten und Gemeinden mehr Entscheidungskompetenzen
zur Festlegung stadtverträglicher Geschwindigkeiten im Verkehr zu
gewähren.
- Der Rat der Stadt beauftragt den
Bürgermeister, die Städteinitiative im Namen der Stadt Wassenberg zu
unterzeichnen.
Sachverhalt:
Im
Rahmen der Erörterung eines integrierten Verkehrskonzepts für die Stadt
Wassenberg hat der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss in seiner Sitzung am
20.01.2022 einstimmig erklärt, eine Vereinheitlichung von Tempo 30 im Bereich
des Wassenberger (Innen-) Stadtgebietes anzustreben.
Dem
Fachausschuss wurde von der Verwaltung in diesem Zusammenhang auch das Ergebnis
des Abstimmungsgespräches mit dem Kreisstraßenverkehrsamt mitgeteilt, welches
eine grundsätzliche vereinheitlichende Anordnung entsprechender
Geschwindigkeitsbegrenzungen mangels rechtlicher Grundlagen für nicht
anordnungsfähig hält.
Mehrere
Städte (z. B. Freiburg, Aachen, Münster, Ulm) haben zwischenzeitlich die
Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue
kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ gestartet, mit der Bund
und Länder den Kommunen Regelungsmöglichkeiten zugestehen sollen, die
weitergehende Regelungen ermöglichen, als dies bisher der Fall ist.
Die
Städteinitiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags
vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit
innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
Das
Präsidium des Deutschen Städtetages unterstützt die Städteinitiative in einem
Beschluss vom 30.06.2021: „[...] Die Vorschläge der „Städteinitiative Tempo 30
für mehr Lebensqualität in Städten und Gemeinden“ bieten eine gute Grundlage,
die durch Regeländerung ermöglicht und in Modellversuchen erprobt werden
sollten [...].“
Mittlerweile
haben sich 70 Städte und Gemeinden deutschlandweit und unabhängig von den
politischen Mehrheitsverhältnissen ihrer Räte der kommunalen Initiative
angeschlossen; eine Aufstellung der bereits an der Initiative teilnehmenden
Kommunen ist als Anlage beigefügt.
Aus Sicht der
Verwaltung ist das Anliegen, den Kommunen mehr Handlungsspielraum bei der
Verkehrsplanung und straßenverkehrsrechtlichen Anordnung einzuräumen, zu
begrüßen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Positionspapier Städteinitiative Tempo-30 (Anlage 1)
Liste Initiativstädte und Unterstützer (Anlage 2)