Betreff
Antrag einer Bürgerin gem. § 24 GO NRW vom 20.12.2021 auf Einführung von Lolli-PCR-Tests in den Kindergärten im Stadtgebiet Wassenberg
Vorlage
BV/FB1/006/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat macht von seinem Recht Gebrauch, gem. § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg i.V.m. § 24 Abs. 2 GO NRW selbst über eine Anregung zu entscheiden. Gleichzeitig schließt sich der Rat den Ausführungen des Kreises Heinsberg an. Eine weitere Behandlung im Rat der Stadt Wassenberg ist nicht erforderlich.

 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 20.12.2021, hier eingegangen am 23.12.2021, beantragt die Bürgerin Frau Sabrina Baltes die Einführung von Lolli-PCR-Pooltests in den Kindergärten im Stadtgebiet Wassenberg (Anlage 1).

 

Bei dem hier vorliegenden Antrag der Frau Baltes handelt es sich um eine Anregung gemäß § 24 GO NRW i.V.m. § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg, für dessen Erledigung auf Grundlage des § 24 Abs. 1 S. 3 GO NRW nach § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss bestimmt worden ist. Der Rat kann abweichend hiervon über den Antrag entscheiden, wenn er die Entscheidung nach § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung i.V.m. § 24 Abs. 2 GO NRW im Einzelfall an sich zieht. Um eine kurzfristige Entscheidung durch den Rat im Rahmen seiner Zuständigkeit zu ermöglichen, wird insoweit angeregt, von diesem Recht Gebrauch zu machen, und den vorliegenden Beschluss selbst zu fassen.

 

In Bezug auf die inhaltliche Anregung wird darauf hingewiesen, dass kreisweit entsprechende Anträge von verschiedenen Antragstellenden bei den Städten und Gemeinden eingegangen sind. Ebenfalls wurde auch beim Kreis Heinsberg am 17.12.2021 ein gleichlautender Antrag, allerdings in Bezug auf alle Kindergärten im Kreisgebiet, eingereicht.

 

Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 21.12.2021 kurzfristig, aufgrund der Dringlichkeit, mit dem Antrag befasst. Im Ergebnis wurde die Anregung dort einstimmig abgelehnt. Hierzu wird auf die umfangreiche Stellungnahme des Landrates -  der insbesondere auf die Ausführungen des Kreisgesundheitsamtes Bezug nimmt - an die dortige Antragstellerin verwiesen (Anlage 2).

 

Gleichlautende Anträge nach § 24 GO NW wurden zwischenzeitlich auch an die Räte weiterer kreisangehöriger Kommunen gerichtet, die diese – soweit bislang behandelt – ebenfalls mit der Begründung des Kreises Heinsberg abgelehnt haben (z.B. Stadt Heinsberg, Stadt Wegberg).

 

Die Verwaltung befürwortet die Ausführungen des Kreises Heinsberg und regt an, dass sich der Rat der Stadt Wassenberg dem anschließt. Sodann wäre eine weitere Behandlung im Rat im Ergebnis nicht mehr erforderlich.

 

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass im Stadtgebiet Wassenberg sechs verschiedene Träger Kindertagesstätten betreiben; hinzu kommen noch zahlreiche Kindertagespflegestellen. Coronaschutzverordnung sowie Coronabetreuungsverordnung sehen keine rechtliche Grundlage vor, weder die dort Beschäftigten noch die Eltern der in den Einrichtungen betreuten Kinder zu einer Mitwirkung an PCR-Lolli-Pooltestungen zu verpflichten.

Zudem verschärft sich das bereits vom Kreisgesundheitsamt aufgeworfene Problem der PCR-Labortestkapazitäten zunehmend, weshalb durch den Bundesgesundheitsminister am 20.01.2022 bereits eine entsprechende Bundesverordnung zur Priorisierung von bestimmten Berufsgruppen bei PCR-Tests angekündigt wurde.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Bürgerin Frau Sabrina Baltes vom 20.12.2021 (Anlage 1)