Beschlussvorschlag:
Der Rat macht von seinem Recht Gebrauch, gem. § 6 Abs. 5 der
Hauptsatzung der Stadt Wassenberg i.V.m. § 24 Abs. 2 GO NRW selbst über eine
Anregung zu entscheiden. Gleichzeitig schließt sich der Rat den Ausführungen
des Kreises Heinsberg an. Eine weitere Behandlung im Rat der Stadt Wassenberg
ist nicht erforderlich.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 20.12.2021, hier eingegangen am 23.12.2021,
beantragt die Bürgerin Frau Sabrina Baltes die Einführung von
Lolli-PCR-Pooltests in den Kindergärten im Stadtgebiet Wassenberg (Anlage 1).
Bei dem hier vorliegenden Antrag der Frau Baltes handelt es sich um
eine Anregung gemäß § 24 GO NRW i.V.m. § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt
Wassenberg, für dessen Erledigung auf Grundlage des § 24 Abs. 1 S. 3 GO NRW
nach § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss bestimmt worden
ist. Der Rat kann abweichend hiervon über den Antrag entscheiden, wenn er die
Entscheidung nach § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung i.V.m. § 24 Abs. 2 GO NRW im
Einzelfall an sich zieht. Um eine kurzfristige Entscheidung durch den Rat im
Rahmen seiner Zuständigkeit zu ermöglichen, wird insoweit angeregt, von diesem
Recht Gebrauch zu machen, und den vorliegenden Beschluss selbst zu fassen.
In Bezug auf die inhaltliche Anregung wird darauf hingewiesen, dass
kreisweit entsprechende Anträge von verschiedenen Antragstellenden bei den
Städten und Gemeinden eingegangen sind. Ebenfalls wurde auch beim Kreis
Heinsberg am 17.12.2021 ein gleichlautender Antrag, allerdings in Bezug auf
alle Kindergärten im Kreisgebiet, eingereicht.
Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 21.12.2021 kurzfristig,
aufgrund der Dringlichkeit, mit dem Antrag befasst. Im Ergebnis wurde die
Anregung dort einstimmig abgelehnt. Hierzu wird auf die umfangreiche
Stellungnahme des Landrates - der
insbesondere auf die Ausführungen des Kreisgesundheitsamtes Bezug nimmt - an
die dortige Antragstellerin verwiesen (Anlage 2).
Gleichlautende Anträge nach § 24 GO NW wurden zwischenzeitlich auch an
die Räte weiterer kreisangehöriger Kommunen gerichtet, die diese – soweit
bislang behandelt – ebenfalls mit der Begründung des Kreises Heinsberg
abgelehnt haben (z.B. Stadt Heinsberg, Stadt Wegberg).
Die Verwaltung befürwortet die Ausführungen des Kreises Heinsberg und
regt an, dass sich der Rat der Stadt Wassenberg dem anschließt. Sodann wäre
eine weitere Behandlung im Rat im Ergebnis nicht mehr erforderlich.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass im
Stadtgebiet Wassenberg sechs verschiedene Träger Kindertagesstätten betreiben;
hinzu kommen noch zahlreiche Kindertagespflegestellen. Coronaschutzverordnung sowie
Coronabetreuungsverordnung sehen keine rechtliche Grundlage vor, weder die dort
Beschäftigten noch die Eltern der in den Einrichtungen betreuten Kinder zu
einer Mitwirkung an PCR-Lolli-Pooltestungen zu verpflichten.
Zudem verschärft sich das bereits vom Kreisgesundheitsamt aufgeworfene
Problem der PCR-Labortestkapazitäten zunehmend, weshalb durch den
Bundesgesundheitsminister am 20.01.2022 bereits eine entsprechende
Bundesverordnung zur Priorisierung von bestimmten Berufsgruppen bei PCR-Tests
angekündigt wurde.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
� |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Bürgerin Frau Sabrina Baltes vom 20.12.2021 (Anlage 1)