Betreff
Bebauungsplan Nr. 17 C "Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst" in der Ortschaft Wassenberg; 4. vereinfachte Änderung
hier: a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/005/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

1.      Stellungnahme des Landrates des Kreises Heinsberg vom 25.01.2022

-Untere Immissionsschutzbehörde-

Die vorgebrachten Anregungen der Immissionsschutzbehörde des Kreises Heinsberg finden unter Punkt 4 der textlichen Festsetzungen Berücksichtigung.

 

Beschlussvorschlag:

Die vorgebrachten Anregungen des Kreises Heinsberg vom 25.01.2022 werden anerkannt und finden ihre Berücksichtigung in den textlichen Festsetzungen.

 

b)  Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2            Baugesetzbuch (BauGB)

 

      Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2         Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 30.12.2021 bis 31.01.2022 wurden keine                Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

c)   Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

      Beschlussvorschlag:

      Die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung        des Gewerbegebiets Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10   Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 05. Mai 2021 die Einleitung eines 4. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplanes Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg mit dem Ziel beschlossen, die festgesetzte Grünfläche des Grundstückes Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 630, in Teilen zu streichen und das Baufenster dementsprechend anzupassen. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 23. Juni 2021 im Amtsblatt Nr. 09/2021 der Stadt Wassenberg.

 

Der Bebauungsplan Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 4. vereinfachten Änderungsverfahrens mit dem Ziel geändert, die festgesetzte Grünfläche des Grundstückes Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 630, in Teilen zu streichen und das Baufenster dementsprechend anzupassen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 12.01. bis 28.01.2022 statt.

 

Der Kreis Heinsberg hat in seiner Stellungnahme vom 25.01.2022 (Anlage 1) Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche alle Berücksichtigung finden.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 30.12.2021 bis 31.01.2022 statt (öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 19/2021 am 22.12.2021). Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches (Anlage 2), der geänderte Bebauungsplan (Anlage 3), die textlichen Festsetzungen (Anlage 4) sowie die Begründung (Anlage 5) sind beigefügt.

 

Die Anlagen können auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

1. Stellungnahme des Kreises Heinsberg vom 25.01.2022

2. Abgrenzung des Geltungsbereiches

3. Bebauungsplan

4. Textliche Festsetzungen

5. Begründung