hier: a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
a)
Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
1.
Stellungnahme des Landrates des Kreises
Heinsberg vom 25.01.2022
-Untere
Immissionsschutzbehörde-
Die vorgebrachten Anregungen der
Immissionsschutzbehörde des Kreises Heinsberg finden unter Punkt 4 der
textlichen Festsetzungen Berücksichtigung.
Beschlussvorschlag:
Die
vorgebrachten Anregungen des Kreises Heinsberg vom 25.01.2022 werden anerkannt
und finden ihre Berücksichtigung in den textlichen Festsetzungen.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Im
Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom
30.12.2021 bis 31.01.2022 wurden keine Anregungen
und Bedenken vorgebracht.
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Beschlussvorschlag:
Die 4. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebiets Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als
Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Der Planungs-
und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 05. Mai 2021 die
Einleitung eines 4. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplanes Nr.
17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg
mit dem Ziel beschlossen, die festgesetzte Grünfläche des Grundstückes
Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 630, in Teilen zu streichen und das
Baufenster dementsprechend anzupassen. Die entsprechende Bekanntmachung
erfolgte am 23. Juni 2021 im Amtsblatt Nr. 09/2021 der Stadt Wassenberg.
Der
Bebauungsplan Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in
der Ortschaft Wassenberg wird in einem 4. vereinfachten Änderungsverfahrens mit
dem Ziel geändert, die festgesetzte Grünfläche des Grundstückes Gemarkung
Wassenberg, Flur 7, Flurstück 630, in Teilen zu streichen und das Baufenster
dementsprechend anzupassen.
Die Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 12.01. bis 28.01.2022 statt.
Der Kreis
Heinsberg hat in seiner Stellungnahme vom 25.01.2022 (Anlage 1) Anregungen und
Hinweise vorgebracht, welche alle Berücksichtigung finden.
Die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 30.12.2021
bis 31.01.2022 statt (öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt
Nr. 19/2021 am 22.12.2021). Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Die Abgrenzung
des Geltungsbereiches (Anlage 2), der geänderte Bebauungsplan (Anlage 3), die
textlichen Festsetzungen (Anlage 4) sowie die Begründung (Anlage 5) sind
beigefügt.
Die Anlagen
können auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
1. Stellungnahme des
Kreises Heinsberg vom 25.01.2022
2. Abgrenzung des
Geltungsbereiches
3. Bebauungsplan
4. Textliche
Festsetzungen
5. Begründung