Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister beantragt beim Straßenverkehrsamt des Kreises
Heinsberg die Anordnung einer Tempo-30-Zone im Bereich Leichweg sowie den
hiervon abgehenden Straßen.
Sachverhalt:
I.
Mit Schreiben vom 20.01.2022 beantragt die CDU-Fraktion die Schaffung
einer Tempo-30-Zone auf dem Leichweg nebst angrenzender Straßen sowie Anordnung
einer Vorfahrtsregelung „rechts vor links“. Der Bürgermeister wird
aufgefordert, eine entsprechende Anordnung durch das insoweit zuständige
Kreisstraßenverkehrsamt herbeizuführen.
II.
Im Rahmen derzeit stattfindender Abstimmungsgespräche konnte das
Anliegen der CDU-Fraktion dem Kreisstraßenverkehrsamt bereits vorgetragen
werden. Dieses hat nach Bewertung der Örtlichkeit die Möglichkeit der Anordnung
von Tempo 30 auf dem Leichweg in Birgelen in Aussicht gestellt.
In den an den Leichweg angrenzenden Wohngebieten Auf dem Kamp,
Heinrich-Giesen-Straße und Pfarrer-Zurmahr-Straße ist bereits eine zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet, lediglich der Leichweg ist
bislang von einer entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzung ausgenommen.
Die Anordnung der begehrten Tempo-30-Zone (auch) auf dem Leichweg
hätte zur Folge, dass im gesamten Bereich der Tempo-30-Zone die Vorfahrtsregel
„rechts vor links“ gem. § 8 Abs. 1 StVO gilt. Es wären entsprechende
Fahrbahnmarkierungen („Haltelinien“) auf dem Leichweg in den
Einmündungsbereichen der abgehenden Straßen aufzubringen; die übrige vorfahrt-
und geschwindigkeitsregelnde Beschilderung könnte entfernt werden.
Aus Gründen der Verkehrsberuhigung und zur Vereinheitlichung der
Geschwindigkeitsanordnungen in dem o. a. Wohngebiet, in dem auch zahleiche
Kinder leben, wird das beantragte Begehren seitens der Verwaltung für sinnvoll
erachtet.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Antrag der CDU-Fraktion vom 20.01.2022