Beschlussvorschlag:
Dem vorliegenden Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstücke 144 und 1199, wird nicht entsprochen.
Sachverhalt:
Mit
Anschreiben vom 21.04.2021 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die
Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstücke 144 und 1199 beantragt.
Dieser Antrag wurde im Stadtrat am 20.05.2021 bekanntgegeben.
Ziel
des Vorhabens ist eine rückwärtige Bebauung der Grundstücke.
Eine
Bebauung des Grundstückes 144 entlang der „Palantstraße“ ist bereits heute
zulässig.
Aus
Sicht der Verwaltung handelt es sich um ein rein privates Interesse eines
Grundstückseigentümers zur optimalen Ausnutzung der Grundstücke. Für die
Aufstellung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich, liegt kein städtebauliches
Erfordernis vor, somit besteht kein öffentliches Interesse.
Das
Anschreiben vom 21.4.2021 sowie eine Übersichtskarte sind als Anlagen
beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto
|
Anlagenverzeichnis: