Betreff
Bebauungsplan Nr. 76 "Franken-/Keltenstraße" und 48. Änderung des Flächennutzungsplanes;
hier: Ergebnis der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung
Vorlage
FB4/007/2010
Aktenzeichen
Bk/Wo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

A:        Zu den vorgebrachten Anregungen

           

1.                  Fa. Midel, Zottegem, Belgien

 

            Anregung:

Die Fa. Midel hat Bedenken gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes und befürchtet baurechtliche Einschränkungen. Die Bauleitplanverfahren sollten deshalb nicht weitergeführt werden.

 

            Beschluss:

Den Anregungen wird nicht stattgegeben, die Bauleitplanverfahren werden weitergeführt; auf eine Überplanung des Bereiches kann derzeit nicht verzichtet werden.

 

            Begründung:

            Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzu-

            stellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und

            Ordnung erforderlich ist. Der Bereich der ehemaligen Wohnsiedlung für          Militärangehörige Franken-/Keltenstraße erfordert in besonderem Maße eine       Überplanung.

            Aufgrund der besonderen Lage des Bereiches, außerhalb einer Ortschaft und

            In Unmittelbarer Waldnähe sind städtebauliche Fehlentwicklungen zu   vermeiden.

            Vielmehr ist die Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Wohnsiedlung Ziel

            der Stadtplanung. Die Festsetzungen des angrenzenden Bebauungsplanes

            Nr. 57 „Rothenbachpark“ könnten dafür als Maßstab dienen.

            Des Weiteren müssen in den Bauleitplanverfahren Probleme der verkehrlichen

            Anbindung, des Immissionsschutzes zur angrenzenden L 117 und zur nahe

            gelegenen Mülldeponie sowie der Belange von Natur und Landschaft umfassend und abschließend geregelt werden. Dies gilt ebenso für die Probleme der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung und der      Versorgung.

 

 

2.                  NVV AG, Mönchengladbach

 

Anregung:

Für die Sicherstellung der künftigen Stromversorgung des Bebauungsplange-

bietes wird angeregt, eine Fläche von ca. 4 x 5 m im Bereich der Grünanlage

des Wendehammers festzusetzen.

 

Beschluss:

Der Anregung wird stattgegeben, es wird eine Fläche für Anlagen der Energieversorgung festgesetzt.

 

 

 

 

3.                  Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde

 

Anregung:

Die Abgrenzung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Landschafts-

schutzgebiete im Kreis Heinsberg sollte in den Bauleitplänen nachrichtlich übernommen werden.

 

            Beschluss:

            Der Anregung wird stattgegeben, die Entwürfe werden entsprechend ergänzt.

 

 

4.                  Kreis Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen

 

a)           Anregung:

                        Die verkehrliche Erschließlung des Gebietes soll, wie in der Planung

                        dargestellt, über den Kreisverkehr an der L 117 und weiter über das                            Gelände Rothenbachparks erfolgen, die unmittelbare Erschließung

                        zur L 117 soll dauerhaft unterbunden werden.

 

            Beschluss:

            Der Anregung wird z.T. stattgegeben.

            Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ hat dies

            bereits auch aufgrund der Anregungen des Landesbetriebes Straßenbau

            NRW   in der Vergangenheit berücksichtigt. Alternativ wird jedoch, aufgrund

            der Anregungen aus dem Planungs- und Umweltausschuss, im weiteren         Verfahren, die Möglichkeit einer Öffnung der Verbindung zur L 117 in einer      Richtung geprüft. Dies soll zusammen mit den zu prüfenden Belangen des             Immissionsschutzes erfolgen.

 

b)           Anregung:

            Im Planverfahren sollen Aussagen über vorhandene Immissionen der

            L 117 und der ehemaligen Mülldeponie eingeholt werden, so dass keine

            Gesundheitsbeeinträchtigungen der künftigen Anwohner zu befürchten

            sind. Dies sollte durch entsprechende Gutachten belegt werden.

 

Beschluss:

Der Anregung wird stattgegeben; im weiteren Verfahren werden die entsprechenden Gutachten erstellt.

 

 

5.                  Landesbetrieb Straßenbau NRW

 

Anregung:

Der Rückbau der derzeitigen Zufahrt zur L 117 sowie die Errichtung des ge-

Planten Lärmschutzwalles sind mit dem Landesbetrieb rechtzeitig abzu-stimmen.

 

 

 

Beschluss:

Der Abregung wird stattgegeben, die Entwürfe werden selbstverständlich mit der Niederlassung abgestimmt.

 

 

B:        Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ wird               die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchführt.

 


Sachverhalt:

Am 05.03.2009 hat der Rat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der ehemaligen Wohnsiedlung für Militärangehörige Franken-/Keltenstraße und die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplanbereich beschlossen.

Mit den Vorentwürfen wurden die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

In dieser Zeit sind folgende Anregungen vorgebracht worden (siehe Anlage 1):

 

1.                  Fa. Midel, Herr Philip Miserez, Zottegem, Belgien

-Schreiben vom 02.10.2009-

2.         NVV AG, Mönchengladbach

            -Schreiben vom 18.09.2009-

3.         Bezirksregierung Köln

            -Schreiben vom 25.09.2009-

4.         Kreisverwaltung Heinsberg

            -Schreiben vom 30.09.2009-

5.         Landesbetrieb Straßenbau NRW, Mönchengladbach

            -Schreiben vom 29.09.2009-

 

Ein Übersichtsplan des Bebauungsplangebietes sowie eine Verkleinerung des

Bebauungsplanentwurfes sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

1.                  Anregungsschreiben

2.                  Übersichtsplan des B-Plangebietes

3.                  Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes