Beschlussvorschlag:
Die Verlängerung der Durchführungsfrist der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Wassenberg“ (Sanierungssatzung) gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) bis zum 31.12.2026 wird im Zuge einer 1. Änderung beschlossen.
Sachverhalt:
Der
Beschluss zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Stadtkern Wassenberg“ wurde bereits in der letzten Sitzung
des Stadtrates am 04.11.2021 gefasst.
Aus
rein formalen Gründen muss der Satzungsbeschluss wiederholt werden, da sich der
Wortlaut der Satzung nicht ausschließlich auf die Änderung bezog.
Der
Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Stadtkern Wassenberg“ (Sanierungssatzung) sowie die
unveränderte Abgrenzung des Sanierungsgebietes sind als Anlagen 1 und 2
beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: