Beschlussvorschlag:
Der Antrag der
SPD-Fraktion vom 19.12.2019 in Verbindung mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom
14.05.2020 wird abgelehnt. Eine Stelle als Sozialkoordinatorin bzw.
Sozialkoordinator wird im Stellenplan der Stadt Wassenberg nicht eingerichtet.
Sachverhalt:
Mit Schreiben
vom 19.12.2019 beantragte die SPD-Fraktion im Zusammenhang mit den
Haushaltsreden zum Haushalt 2020, dass die Verwaltung prüft, ob eine Stelle als
Sozialkoordinatorin bzw. Sozialkoordinator eingerichtet werden kann und ob
hierzu Fördermittel beantragt werden können. Mit Schreiben vom 14.05.2020 wurde
dieses Anliegen wiederholt und dahingehend erweitert, dass der Vorschlag mit
dem Ziel der Einrichtung einer solchen Stelle in der kommenden Sitzung des
Rates (hier: am 25.06.2020) behandelt wird. Diesbezüglich wurde daraufhin zur
Sitzung des Rates am 25.06.2020 berichtet, in der sodann beschlossen wurde, den
Antrag bis zu den Haushaltsberatungen 2021 zurückzustellen.
Der Bedarf und
die Notwendigkeit einer eigenen Stelle als Sozialkoordinatorin bzw.
Sozialkoordinator wird seitens der Verwaltung auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht
erkannt. Die bereits mit Beschlussvorlage BV/FB3/069/2020 (siehe Anlage)
mitgeteilte Begründung wird weiterhin für zutreffend erachtet.
Unabhängig
davon, dass beim Kreis Heinsberg bereits umfangreiche und dem Anliegen
entsprechende Beratungsangebote bestehen und zu den überwiegenden
Beratungsbedarfen dort einschlägige Auskünfte eingeholt werden können, wird die
Aufgabe einer Beratung in Bezug darauf, welche Hilfeleistungen in Anspruch
genommen werden und welche Stellen hierzu erforderlichenfalls kontaktiert
werden könnten, bereits durch den hier vorhandenen Fachbereich wahrgenommen.
Entsprechende Auskünfte können durch eine hierzu vorgesehene Beschäftigte im Rahmen
ihres Aufgabenbereiches innerhalb des zuständigen Fachbereiches 3 erteilt
werden. Fördermittel für eine eigens und zusätzlich einzustellende Kraft sind
hier nicht bekannt.
Vor diesen
Hintergründen ist ein Erfordernis für die Einrichtung einer Stelle als
Sozialkoordinatorin bzw. Sozialkoordinator nicht ersichtlich. Es wird insoweit
empfohlen, im Haushalt keine entsprechende Stelle einzuplanen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2019
Antrag der SPD-Fraktion vom 14.05.2020