Betreff
Erforderlichkeit einer Stelle als Sozialkoordinator/in
Vorlage
BV/FB1/120/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2019 in Verbindung mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 14.05.2020 wird abgelehnt. Eine Stelle als Sozialkoordinatorin bzw. Sozialkoordinator wird im Stellenplan der Stadt Wassenberg nicht eingerichtet.

 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 19.12.2019 beantragte die SPD-Fraktion im Zusammenhang mit den Haushaltsreden zum Haushalt 2020, dass die Verwaltung prüft, ob eine Stelle als Sozialkoordinatorin bzw. Sozialkoordinator eingerichtet werden kann und ob hierzu Fördermittel beantragt werden können. Mit Schreiben vom 14.05.2020 wurde dieses Anliegen wiederholt und dahingehend erweitert, dass der Vorschlag mit dem Ziel der Einrichtung einer solchen Stelle in der kommenden Sitzung des Rates (hier: am 25.06.2020) behandelt wird. Diesbezüglich wurde daraufhin zur Sitzung des Rates am 25.06.2020 berichtet, in der sodann beschlossen wurde, den Antrag bis zu den Haushaltsberatungen 2021 zurückzustellen.

 

Der Bedarf und die Notwendigkeit einer eigenen Stelle als Sozialkoordinatorin bzw. Sozialkoordinator wird seitens der Verwaltung auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkannt. Die bereits mit Beschlussvorlage BV/FB3/069/2020 (siehe Anlage) mitgeteilte Begründung wird weiterhin für zutreffend erachtet.

 

Unabhängig davon, dass beim Kreis Heinsberg bereits umfangreiche und dem Anliegen entsprechende Beratungsangebote bestehen und zu den überwiegenden Beratungsbedarfen dort einschlägige Auskünfte eingeholt werden können, wird die Aufgabe einer Beratung in Bezug darauf, welche Hilfeleistungen in Anspruch genommen werden und welche Stellen hierzu erforderlichenfalls kontaktiert werden könnten, bereits durch den hier vorhandenen Fachbereich wahrgenommen. Entsprechende Auskünfte können durch eine hierzu vorgesehene Beschäftigte im Rahmen ihres Aufgabenbereiches innerhalb des zuständigen Fachbereiches 3 erteilt werden. Fördermittel für eine eigens und zusätzlich einzustellende Kraft sind hier nicht bekannt.

 

Vor diesen Hintergründen ist ein Erfordernis für die Einrichtung einer Stelle als Sozialkoordinatorin bzw. Sozialkoordinator nicht ersichtlich. Es wird insoweit empfohlen, im Haushalt keine entsprechende Stelle einzuplanen.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2019

Antrag der SPD-Fraktion vom 14.05.2020