Beschlussvorschlag:
Die Anträge
der SPD-Fraktion
a)
zur
Einrichtung kostenloser Grillplätze vom 02.03.2021 und
b)
zur
Einrichtung kostenpflichtiger Grillplätze vom 02.03.2021
werden mangels
hierzu geeigneter Flächen sowie aufgrund eines ungünstigen
Kosten-/Nutzenverhältnisses abgelehnt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben
vom 02.03.2021 regt die SPD-Fraktion an, im Stadtgebiet Wassenberg kostenlose
öffentliche Grillplätze zu errichten, die Bürgerinnen und Bürger insbesondere
in den Sommermonaten als Ort der Begegnung nutzen könnten. Mit weiterem Schreiben
vom selben Tag regt die SPD-Fraktion ferner zusätzlich an, kostenpflichtige
öffentliche Grillplätze zu errichten, die als Erweiterung des Angebots an
Freizeiträumen zur Nutzung von Vereinen, Organisationen, Unternehmen und andere
Gruppen für Veranstaltungen dienen sollen. Auf die weiteren in den Anträgen
enthaltenen Ausführungen wird verwiesen.
Es wird
empfohlen, die beiden Anträge abzulehnen.
I.
Gemäß den
beiden Anträgen sollte zunächst geprüft werden, welche Orte sich für kostenlose
sowie kostenpflichtige öffentliche Grillplätze eignen würden. Für eine
Umsetzung müssten insofern zunächst zweckmäßige und bestenfalls zentral
gelegene Flächen zur Verfügung stehen. Die Prüfung hat diesbezüglich ergeben,
dass solche Flächen nicht vorhanden sind. Auch der Erwerb von entsprechend
großen Grundstücken käme aufgrund der starken Mehrbelastung des Haushalts nicht
in Betracht.
Die Ermittlung
geeigneter Grundstücke wird bereits dadurch eingeschränkt, dass Belastungen der
Anwohnenden (z. B. durch Geräusche oder Gerüche) zu vermeiden sind. Die Stadt
setzte sich nach der Rechtsprechung etwaigen Unterlassungsansprüchen aus, die
durch die Nutzung entstünden, da diese der Stadt zuzurechnen wären; etwas
anderes ergebe sich auch nicht durch eine Benutzungssatzung (vgl. Urteil des
VGH Baden-Württemberg vom 11.04.1994). Eine aus brandpräventiver Sicht
erforderliche Entfernung zu Waldgebieten grenzt die Möglichkeit bei einer
32-prozentigen Bewaldung des Stadtgebietes zusätzlich ein.
II.
Neben den
vorgenannten Grundstückskosten fielen insbesondere fortlaufende
Personalaufwendungen (Bauhof, Ordnungsamt, Liegenschaftsmanagement) dahingehend
an,
-
mehrere
Grillanlagen zu erwerben,
-
die
Flächen und Anlagen zu unterhalten – insbesondere die Sauberkeit und die
Müllbeseitigung zu gewährleisten –,
-
Schutzmaßnahmen
in Bezug auf Vandalismus-Schäden zu ergreifen und letztere (bei nicht
unwahrscheinlichem Eintritt) zu beheben,
-
die
Einhaltung der Nutzungsregeln (Satzung o. Ä.) zu kontrollieren und die
sachfremde Nutzung zu verhindern
sowie zusätzlich bei der kostenpflichtigen Variante
-
die
Buchung der Plätze sicherzustellen,
-
die
Beiträge (Bescheide/Rechnungen) zu erheben und zu verbuchen.
Zu letzterem
Punkt besteht die zusätzliche Problematik, dass die Erhebung von Beiträgen –
auch auf Grundlage einer Benutzungssatzung – umsatzsteuerpflichtig sein dürfte,
da es sich bei Grillplätzen nicht um Leistungen handelt, die ausschließlich der
öffentlichen Hand vorbehalten bleiben, und die Stadtverwaltung somit in
Konkurrenz zu Privatanbietern träte.
Etwaige
Beiträge könnten zudem auch nicht kostenneutral ausgestaltet werden, da eine
Nutzung bei einem entsprechend hohen Entgelt nicht mehr attraktiv sein dürfte.
III.
Aus den
Anträgen heraus kann nicht nachvollzogen werden, aus welchen Gründen sowohl (mehrere)
kostenpflichtige als auch (mehrere) kostenlose Grillplätze nebeneinander
betrieben werden sollten.
Ein
kostenpflichtiges Angebot bedeutete, dass ein Zutritt entsprechend zu sichern
und Unbefugten der Zutritt zu verwehren wäre. Ein gewünschter Öffentlichkeits-Charakter
wird hierdurch deutlich beeinträchtigt.
Es ist
ebenfalls nicht ersichtlich, woraus sich eine Ungleichbehandlung dahingehend
rechtfertigen ließe, nach der Bürgerinnen und Bürger kostenlose Grillplätze in
Anspruch nehmen könnten, hingegen Vereine, Unternehmen und sonstige
Institutionen hingegen auf kostenpflichtige Angebote verwiesen werden würden –
wenngleich diese größtenteils ebenfalls von Einwohnenden betrieben werden.
Sofern sodann
mehrere (kostenlose und kostenpflichtige) Grillplätze geschaffen werden sollen,
würde der unter Ziffer II. beschriebene Aufwand noch weiter gesteigert, ohne
dass sich Synergieeffekte in maßgeblichem Umfang realisieren ließen.
IV.
Auch die zu
erwartende Nutzung und damit der tatsächliche Mehrwert ist in diesem
Zusammenhang fraglich.
Das
Stadtgebiet ist nicht von einer derart engen Bebauung geprägt, dass eine
Vielzahl von Grillmöglichkeiten im privaten Bereich ausgeschlossen wäre. Ferner
kann zum Zwecke des Grillens mehrheitlich auf Gärten zurückgegriffen werden.
Die weiteren in den Anträgen genannten Vorteile (hier insbesondere: Begegnung,
spontanes Nutzen, Aufhalten an der frischen Luft, Treffen mit Freunden, Ort für
Vereinsveranstaltungen) sind zwar grundsätzlich zu befürworten. Diese Zwecke
sind jedoch auch bereits durch bestehende Angebote und Freizeitflächen im
Stadtgebiet zu realisieren (bspw. Gartenpark). Auch die als Beispiel
angeführten Fußballvereine verfügen bereits über attraktive Sportstätten
inklusive Nebenflächen, auf denen Zusammenkünfte und auch ein gemeinsames
Grillen möglich wäre. Auch im Allgemeinen verfügt die Stadt Wassenberg bereits
über umfangreiche und ausgeprägte Kulturangebote.
Auf Nachfrage
bei einer Betreiberin eines anderen öffentlichen Grillplatzes (der jedoch
privat betrieben wird) wurde ferner mitgeteilt, dass eine dort vorhandene Grillhütte
nur etwa drei bis vier Mal pro Jahr beansprucht werde. Dem stehen nicht
abschließend kalkulierbare Aufwendungen (Betreuungs-, Reinigungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen, siehe Ziffer II.) entgegen.
Andere
Grillplätze berichten von Park- und Zufahrtsproblemen in und um naheliegende
Waldgebiete und verweisen ebenfalls auf die extreme Lärm- und Rauch-, Müll- und
Geruchsbelästigung, die nicht eingehaltenen Nutzungszeiten sowie problematische
WC-Situationen. Um letztere zu lösen, wäre der finanzielle Aufwand noch
ungleich höher.
Auch die Stadt
Gütersloh sieht erhebliche Probleme und Beeinträchtigungen, die auch mit
vermehrten Kontrollen nicht in den Griff zu bekommen wären. Auch dort
reduzierten vor allem Müllprobleme und Lärmbelästigungen den Erholungswert erheblich.
Gleiches gilt für die Stadt Leverkusen, welche die Grillplätze nach
gleichlautenden Problemen wieder eingestellt hatte. Von dort wurde ebenfalls
auf die hohen Personalkosten hinsichtlich der Betreuung der Plätze hingewiesen.
V.
Insgesamt
können Grillplätze damit zwar unter Umständen zur Erweiterung des
Freizeitangebots und zur touristischen Aufwertung beitragen. Allerdings sind
hierzu keine geeigneten Flächen vorhanden. Darüber hinaus überwiegen jedenfalls
die für die Errichtung von Grillplätzen entstehenden Aufwendungen und Nachteile
deutlich dem zu erwartenden Erfolg.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Anträge der SPD-Fraktion vom 02.03.2021