Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen (Anlagen 1 und 2) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, diese zu beschließen.
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.
a) Straßenreinigung
Bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen und unter Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (Stand zum 01.01.2021: 19.036,99 €, Entnahme 2021 voraussichtlich 8.500,00 €) bleiben die Gebühren konstant bei 1,10 €/m.
b) Winterdienst
Entgegen der Prognose hat die Abrechnung 2020 zu einer vollständigen Tilgung des Fehlbetrages aus dem Jahr 2019 geführt und sogar zu einer Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich geführt. Ausgehend von einem milden Winter wie in den vergangenen Jahren sind die eingeplanten Aufwendungen ausreichend und mit einer teilweisen Auflösung des Sonderpostens verbleibt der Gebührensatz konstant bei 0,40 €/m.
Damit bleibt auch der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst konstant bei 1,50 €/m´.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
91220100 91220200 |
Anlagenverzeichnis: