Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Abfallgebühren 2022 und Erlass der 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
Vorlage
BV/FB5/099/2021
Aktenzeichen
112.01.001
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abfallentsorgung (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 12. Änderungssatzung (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft zu setzen.

 


Sachverhalt:

Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.

 

Die Abrechnung des Gebührenhaushalts Abfallwirtschaft 2020 endet mit einer Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 26.400,29 €. Der Bestand dieses Sonderpostens betrug danach zum 01.01.2021 noch 11.282,74 €. Hiervon sind 9.500,00 € als weitere Auflösung für das Jahr 2021 eingeplant, so dass dieser Sonderposten nahezu aufgezehrt ist.

 

Der Kreis Heinsberg wird ab dem 01.04.2022 die Leistungen für den Transport und die Entsorgung des Restmülls neu vergeben. Nach der Ausschreibung dieser Leistungen rechnet der Kreis mit steigenden Entsorgungsgebühren. Hier führen auch die neuen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu einem höheren Aufwand, da künftig der Sperrmüll nicht wie bislang üblich in Elektroschrott, Metall, Holz und sonstigen Sperrmüll zu separieren wäre, sondern der sonstige Sperrmüll muss noch in der Weise getrennt werden, welche eine Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling der einzelnen Bestandteile ermöglicht. Erst der dann verbleibende Rest darf mit dem Hausmüll entsorgt werden. Genauere Informationen werden vom Kreis noch bekannt gegeben.

Diese sich ändernden Rahmenbedingungen wurden vorsorglich mit einem geschätzten Anteil bei der Kalkulation berücksichtigt.

Die Anzahl der Elektroschrottsammlungen ist seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich angestiegen und verbleibt nach wie vor auf diesem hohen Niveau.

 

Die Aufwendungen für die Sammlung des Altpapiers haben sich deutlich reduziert, da mit den Systembetreibern der Anteil für Verpackungsmaterial vertraglich festgesetzt wurden (diesen Vertrag haben alle Kommunen im Kreis gemeinsam ausgehandelt und eine einheitliche Regelung gefunden mit Ausnahme. Dadurch wurde aber auch der Anteil des Altpapiers, der durch den Kreis Heinsberg vermarktet werden kann (kommunaler Anteil), reduziert. Nachdem zu Beginn der Corona-Pandemie die Altpapierpreise stark gesunken sind (u.a. wegen Wegfall des chinesischen Marktes) haben sich die Preise zwischenzeitlich erholt und trotz gesunkener Papiermengen wird mit deutlich höheren Verkaufserlösen gerechnet.

 

Steigende Einwohnerzahlen haben auch höhere Aufwendungen für die Sammlung der Wertstoffe und des Abfalls zur Folge. Gleichzeitig werden in der Kalkulation auch mehr Abfallgefäße berücksichtigt.

 

Insgesamt führen die gestiegenen Aufwendungen zu folgenden neuen Gebührensätzen:

 

bei wöchentlicher Entsorgung

 

(vorher)

für ein 35 l-Gefäß

 

175,00 €

(167,00 €)

für ein 50 l-Gefäß

 

232,00 €

(221,00 €)

bei zweiwöchentlicher Entsorgung

 

 

für ein 35 l-Gefäß

 

87,50 €

(83,50 €)

für ein 50 l-Gefäß

 

116,00 €

(110,50 €)

für ein 1.100 l-Gefäß

 

2.550,00 €

(2.430,00 €)

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

91120100

 


Anlagenverzeichnis: