Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenkalkulation zur Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhalts von Grundstückswässerungsanlagen - Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben - in der Stadt Wassenberg (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Nachdem mit der Abrechnung 2020 der Fehlbetrag dieses Gebührenhaushalts ausgeglichen worden ist, wird für das Jahr 2021 mit einem erneuten Fehlbetrag gerechnet. Durch den Anschluss von zwei Grundstücken (Nutzer mit hohen Bemessungswerten) an die öffentliche Abwasseranlage sinkt die Zahl der Bemessungseinheiten deutlich, so dass die kalkulierte Gebühreneinnahme zur Deckung der Aufwendungen nicht erreicht werden kann.
Für das Jahr 2022 ist für eine Kostendeckung die Anhebung des Gebührensatzes von bisher 14,55 €/m³ auf nunmehr 18,00 €/m³ notwendig.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto 911.30200 |
Anlagenverzeichnis: