Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Gebühr über die Entsorgung des Inhalts der Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 3. Änderungssatzung
Vorlage
BV/FB5/098/2021
Aktenzeichen
113.02.001
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenkalkulation zur Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhalts von Grundstückswässerungsanlagen - Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben - in der Stadt Wassenberg (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft zu setzen.

 

 


Sachverhalt:

Nachdem mit der Abrechnung 2020 der Fehlbetrag dieses Gebührenhaushalts ausgeglichen worden ist, wird für das Jahr 2021 mit einem erneuten Fehlbetrag gerechnet. Durch den Anschluss von zwei Grundstücken (Nutzer mit hohen Bemessungswerten) an die öffentliche Abwasseranlage sinkt die Zahl der Bemessungseinheiten deutlich, so dass die kalkulierte Gebühreneinnahme zur Deckung der Aufwendungen nicht erreicht werden kann.

 

Für das Jahr 2022 ist für eine Kostendeckung die Anhebung des Gebührensatzes von bisher 14,55 €/m³ auf nunmehr 18,00 €/m³ notwendig.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

911.30200

 


Anlagenverzeichnis: