Betreff
Wahl der stv. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg
Vorlage
BV/FB3/095/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat macht von seinem Recht Gebrauch, ohne vorherige Beratung im Haupt- und Finanzausschuss zu entscheiden, und wählt Frau Katrin Thissen, wohnhaft in 41849 Wassenberg, Rosenweg 20, gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW (SchAG NRW) für die Dauer von 5 Jahren als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg.

 


Sachverhalt:

Im November 2021 läuft die Amtszeit des stv. Schiedsmannes, Herrn Christoph Stassny, für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg, ab.

Auf eine schriftliche Anfrage bei Herrn Stassny, ob er bereit sei, das Amt des stv. Schiedsmannes weiterhin auszuüben, teilte dieser mit, dass er für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung stehe.

 

Mit Schreiben vom 21.06.2021 wurden die im Rat vertretenen Parteien hierüber informiert und um Vorschläge geeigneter Personen für das Amt des stv. Schiedsmannes bzw. der stv. Schiedsfrau gebeten.

 

In diesem Zusammenhang ging hier am 22.09.2021 die Bewerbung der Frau Katrin Thissen, wohnhaft in 41849 Wassenberg, Rosenweg 20, für das Amt der stv. Schiedsfrau ein.

Diese Bewerbung wird seitens der CDU-Fraktion unterstützt.

 

Weitere Vorschläge gingen nicht ein.

 

Gem. § 2 Abs. 1 SchAG NRW muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 

Gem. § 3 Abs. 1 u. 3 SchAG NRW wählt der Rat die Schiedsperson für 5 Jahre.

 

Gegen die Wahl der Frau Katrin Thissen zur stv. Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken.

 

Gem. § 5 SchAG NRW wird die Schiedsperson vom Direktor des Amtsgerichtes Heinsberg auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.

 

Der Rat macht von seinem Recht Gebrauch, ohne vorherige Beratung und Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss, in der v. g. Angelegenheit zu entscheiden.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto