Beschlussvorschlag:
Der Rat macht von seinem Recht Gebrauch, ohne vorherige Beratung im Haupt- und Finanzausschuss zu entscheiden, und wählt Frau Katrin Thissen, wohnhaft in 41849 Wassenberg, Rosenweg 20, gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW (SchAG NRW) für die Dauer von 5 Jahren als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg.
Sachverhalt:
Im November 2021 läuft die Amtszeit des stv.
Schiedsmannes, Herrn Christoph Stassny, für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg,
ab.
Auf eine schriftliche Anfrage bei Herrn Stassny, ob er
bereit sei, das Amt des stv. Schiedsmannes weiterhin auszuüben, teilte dieser
mit, dass er für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung stehe.
Mit Schreiben vom 21.06.2021 wurden die im Rat
vertretenen Parteien hierüber informiert und um Vorschläge geeigneter Personen
für das Amt des stv. Schiedsmannes bzw. der stv. Schiedsfrau gebeten.
In diesem Zusammenhang ging hier am 22.09.2021 die
Bewerbung der Frau Katrin Thissen, wohnhaft in 41849 Wassenberg, Rosenweg 20,
für das Amt der stv. Schiedsfrau ein.
Diese Bewerbung wird seitens der CDU-Fraktion
unterstützt.
Weitere Vorschläge gingen nicht ein.
Gem. § 2 Abs. 1 SchAG NRW muss die Schiedsperson nach
ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Gem. § 3 Abs. 1 u. 3 SchAG NRW wählt der Rat die
Schiedsperson für 5 Jahre.
Gegen die Wahl der Frau Katrin Thissen zur stv.
Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg bestehen seitens der
Verwaltung keine Bedenken.
Gem. § 5 SchAG NRW wird die Schiedsperson vom Direktor
des Amtsgerichtes Heinsberg auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.
Der Rat macht
von seinem Recht Gebrauch, ohne vorherige Beratung und Beschlussfassung im
Haupt- und Finanzausschuss, in der v. g. Angelegenheit zu entscheiden.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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