Betreff
Bericht über die Spendenlage betreffend des Hochwassers im Stadtgebiet Wassenberg
Vorlage
MV/FB1/024/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Seit dem Starkregenereignis und dem dadurch hervorgerufenen Hochwasser in den Ortslagen Ohe, Ophoven und (teilweise) Wassenberg-Unterstadt im Zeitraum 14.-18.07.2021 konnten sowohl der Verein HS-ein Kreis hilft! e. V. als auch die Stadt Wassenberg in einem erheblichen Umfang Spendeneingänge für die von den Hochwasserfolgen Betroffenen verzeichnen.

Die Stadt Wassenberg hat 110 Einzelspenden in einem Umfang von 51.380 € für Hochwassergeschädigte im Stadtgebiet erhalten, weitere 105.000 € wurden von dem Verein HS-ein Kreis hilft! e. V. bislang für Geschädigte im Stadtgebiet Wassenberg zur Verfügung gestellt.

Gemeinsam mit dem Landrat des Kreises Heinsberg, der auch Vorsitzender des Vereins HS-ein Kreis hilft! e. V. ist, waren alle Bürgermeister der vom Hochwasser betroffenen Kommunen im Kreis Heinsberg einig, dass eine unbürokratische und schnelle Auszahlung der Spendengelder höchste Priorität hat, was auch gewährleistet werden konnte.

In einem ersten Schritt wurden Spendengelder in Höhe von 95.000 € an Geschädigte im Stadtgebiet Wassenberg ausgezahlt. In einem zweiten Schritt wird im Rahmen einer Härtefallprüfung eine weitere finanzielle Unterstützung an besonders schwerwiegend betroffene Haushalte geleistet, was zeitnah erfolgen wird.  

Gleichzeitig hat das Land Nordrhein-Westfalen sog. Soforthilfen für private Haushalte und Billigkeitsleistungen für Gewerbebetriebe (einschl. landwirtschaftliche Betriebe) zur Verfügung gestellt, die nach den entsprechenden vom Land vorgegebenen Richtlinien von der Stadt ausgezahlt wurden. Auch hier wurde eine schnelle und unbürokratische Verteilung sichergestellt; in der Regel konnten diese Leistungen durch die Stadtverwaltung binnen 24 Stunden ab Eingang der Antragstellung geprüft und zur Auszahlung an die Betroffenen angewiesen werden.

Mit den Soforthilfen wurden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die einen Schaden von mehr als 5.000 € zu verzeichnen hatten, der nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 € pro Haushalt standen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 € bereit. Insgesamt wurden an einen Haushalt maximal 3.500 € ausgezahlt. So wurde eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen.

Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch Unternehmen, Gewerbetreibende und landwirtschaftliche Betriebe getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, konnte für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 € abgerufen werden.

Mit Stand vom 30.08.2021 wurden an 63 private Haushalte und 19 Gewerbebetriebe (einschl. landwirtschaftliche Betriebe) insgesamt 233.500 € (an Privathaushalte 138.500 €, an Gewerbebetriebe 95.000 €) an Soforthilfen und Billigkeitsleistungen ausgezahlt.


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto