Sachverhalt:
Seit dem Starkregenereignis und dem dadurch hervorgerufenen Hochwasser
in den Ortslagen Ohe, Ophoven und (teilweise) Wassenberg-Unterstadt im Zeitraum
14.-18.07.2021 konnten sowohl der Verein HS-ein Kreis hilft! e. V. als auch die
Stadt Wassenberg in einem erheblichen Umfang Spendeneingänge für die von den
Hochwasserfolgen Betroffenen verzeichnen.
Die Stadt Wassenberg hat 110 Einzelspenden in einem Umfang von 51.380
€ für Hochwassergeschädigte im Stadtgebiet erhalten, weitere 105.000 € wurden
von dem Verein HS-ein Kreis hilft! e. V. bislang für Geschädigte im Stadtgebiet
Wassenberg zur Verfügung gestellt.
Gemeinsam mit dem Landrat des Kreises Heinsberg, der auch Vorsitzender
des Vereins HS-ein Kreis hilft! e. V. ist, waren alle Bürgermeister der vom
Hochwasser betroffenen Kommunen im Kreis Heinsberg einig, dass eine
unbürokratische und schnelle Auszahlung der Spendengelder höchste Priorität
hat, was auch gewährleistet werden konnte.
In einem ersten Schritt wurden Spendengelder in Höhe von 95.000 € an
Geschädigte im Stadtgebiet Wassenberg ausgezahlt. In einem zweiten Schritt wird
im Rahmen einer Härtefallprüfung eine weitere finanzielle Unterstützung an
besonders schwerwiegend betroffene Haushalte geleistet, was zeitnah erfolgen
wird.
Gleichzeitig hat das Land Nordrhein-Westfalen sog. Soforthilfen für
private Haushalte und Billigkeitsleistungen für Gewerbebetriebe (einschl.
landwirtschaftliche Betriebe) zur Verfügung gestellt, die nach den
entsprechenden vom Land vorgegebenen Richtlinien von der Stadt ausgezahlt
wurden. Auch hier wurde eine schnelle und unbürokratische Verteilung
sichergestellt; in der Regel konnten diese Leistungen durch die Stadtverwaltung
binnen 24 Stunden ab Eingang der Antragstellung geprüft und zur Auszahlung an die
Betroffenen angewiesen werden.
Mit den Soforthilfen wurden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar
unterstützt, die einen Schaden von mehr als 5.000 € zu verzeichnen hatten, der
nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag
von 1.500 € pro Haushalt standen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 €
bereit. Insgesamt wurden an einen Haushalt maximal 3.500 € ausgezahlt. So wurde
eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute
Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen
finanziell zu bewältigen.
Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch
Unternehmen, Gewerbetreibende und landwirtschaftliche Betriebe getroffen. Um
auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die
entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, konnte für jede betroffene
Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 € abgerufen werden.
Mit Stand vom 30.08.2021 wurden an 63 private Haushalte und 19
Gewerbebetriebe (einschl. landwirtschaftliche Betriebe) insgesamt 233.500 € (an
Privathaushalte 138.500 €, an Gewerbebetriebe 95.000 €) an Soforthilfen und
Billigkeitsleistungen ausgezahlt.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto
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