Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
Sachverhalt:
I.
Mit Schreiben
vom 23.04.2021 beantragt die Fraktion Krethi & Plethi/DIE LINKE die
Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, die Mitarbeitenden des
Ordnungsdienstes „zeitgemäß und im Interesse des Arbeitsschutzes und der
persönlichen Sicherheit mit stichsicheren und altersgerechten Schutzwesten,
Blendtaschenlampen, Body-Cams, Einsatzmehrzweckstöcken und Digitalfunkgeräten“
auszustatten. Des Weiteren wird angeregt, den Ordnungsdienst nur noch als
Doppelstreife einzusetzen.
II.
Der Antrag ist bereits abzulehnen, da der Rat der Stadt Wassenberg
unzuständig ist.
Gem. § 62 Abs. 1 GO NW obliegt dem Bürgermeister das alleinige
Organisationsrecht der Verwaltung. Das Organisationsrecht umfasst die
institutionelle, personelle und funktionelle Organisationsmacht. Dem Rat ist es
gesetzlich nicht gestattet, dem Bürgermeister diese Organisationsgewalt zu
entziehen oder zu beschränken. Hintergrund dieses umfassenden
Organisationsrechtes ist, dass der Bürgermeister gesetzlich die volle und
alleinige Verantwortung für das Funktionieren und die Einheitlichkeit der
Verwaltungsdurchführung trägt.
Die Ausstattung von Mitarbeitenden der Verwaltung unterliegt somit
nicht der Zuständigkeit des Rates.
III.
In der Sache selbst ist zunächst festzustellen, dass in der Verwaltung
die im Antrag der Fraktion Krethi & Plethi/DIE LINKE behaupteten „von
Bürgern in letzter Zeit vermehrt beobachteten Auseinandersetzungen mit
Mitarbeitern des Ordnungsamtes“ nicht bekannt sind. Auf Nachfrage der
Verwaltung bei der antragstellenden Fraktion nach Datum, Örtlichkeit und Zeugen
der behaupteten Auseinandersetzungen konnten diese nicht konkretisiert werden.
In der Sache selbst ist festzustellen, dass die Mitarbeitenden des
Ordnungsdienstes mit stichsicheren Westen, Einsatzhandschuhen, Taschenlampen,
Reizgas, Handschellen und Mobiltelefonen ausgestattet sind. Die weitere
Ausstattung mit einem sog. Einsatzmehrzweckstock wird diesseits nicht für
erforderlich und angemessen erachtet.
Informatorisch wird zudem darauf hinwiesen, dass die Mitarbeitenden
des Ordnungsdienstes bei nächtlichen Streifengängen sowie Einsatzlagen mit
größeren Menschenansammlungen oder besonderen Gefahrenlagen ausschließlich in
Doppelstreife (ggf. auch im Zusammenwirken mit dem von der Stadt beauftragten
privaten Sicherheitsdienst) auftreten oder – sofern erforderlich - mit
Unterstützung der Polizei tätig werden.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Fraktion Krethi&Plethi/Die Linke vom 23.04.2021