Betreff
Antrag der Fraktion Krethi&Plethi/Die Linke vom 23.04.2021 betreffend Ausrüstung der Mitarbeiter des Ordnungsdienstes
Vorlage
BV/FB3/090/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

 

I.

Mit Schreiben vom 23.04.2021 beantragt die Fraktion Krethi & Plethi/DIE LINKE die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes „zeitgemäß und im Interesse des Arbeitsschutzes und der persönlichen Sicherheit mit stichsicheren und altersgerechten Schutzwesten, Blendtaschenlampen, Body-Cams, Einsatzmehrzweckstöcken und Digitalfunkgeräten“ auszustatten. Des Weiteren wird angeregt, den Ordnungsdienst nur noch als Doppelstreife einzusetzen.

 

II.

Der Antrag ist bereits abzulehnen, da der Rat der Stadt Wassenberg unzuständig ist.

Gem. § 62 Abs. 1 GO NW obliegt dem Bürgermeister das alleinige Organisationsrecht der Verwaltung. Das Organisationsrecht umfasst die institutionelle, personelle und funktionelle Organisationsmacht. Dem Rat ist es gesetzlich nicht gestattet, dem Bürgermeister diese Organisationsgewalt zu entziehen oder zu beschränken. Hintergrund dieses umfassenden Organisationsrechtes ist, dass der Bürgermeister gesetzlich die volle und alleinige Verantwortung für das Funktionieren und die Einheitlichkeit der Verwaltungsdurchführung trägt.

Die Ausstattung von Mitarbeitenden der Verwaltung unterliegt somit nicht der Zuständigkeit des Rates.

 

III.

In der Sache selbst ist zunächst festzustellen, dass in der Verwaltung die im Antrag der Fraktion Krethi & Plethi/DIE LINKE behaupteten „von Bürgern in letzter Zeit vermehrt beobachteten Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern des Ordnungsamtes“ nicht bekannt sind. Auf Nachfrage der Verwaltung bei der antragstellenden Fraktion nach Datum, Örtlichkeit und Zeugen der behaupteten Auseinandersetzungen konnten diese nicht konkretisiert werden.

In der Sache selbst ist festzustellen, dass die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes mit stichsicheren Westen, Einsatzhandschuhen, Taschenlampen, Reizgas, Handschellen und Mobiltelefonen ausgestattet sind. Die weitere Ausstattung mit einem sog. Einsatzmehrzweckstock wird diesseits nicht für erforderlich und angemessen erachtet.

Informatorisch wird zudem darauf hinwiesen, dass die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes bei nächtlichen Streifengängen sowie Einsatzlagen mit größeren Menschenansammlungen oder besonderen Gefahrenlagen ausschließlich in Doppelstreife (ggf. auch im Zusammenwirken mit dem von der Stadt beauftragten privaten Sicherheitsdienst) auftreten oder – sofern erforderlich - mit Unterstützung der Polizei tätig werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Fraktion Krethi&Plethi/Die Linke vom 23.04.2021