Sachverhalt:
In der Ratssitzung am 04.02.2021 wurde beschlossen, die Möglichkeit
der Live-Übertragung und Videoaufzeichnung in die Geschäftsordnung für den Rat
und die Ausschüsse aufzunehmen. Außerdem sollte die erste Übertragung ab dem
01.06.2021 erfolgen. Beide Beschlüsse wurden unter anderem mit der auflösenden
Bedingung gefasst, dass alle Rats- und Ausschussmitglieder ihre (persönliche)
Einwilligung erklären.
In der Ratssitzung am 20.05.2021 wurde seitens der Verwaltung darauf
hingewiesen, dass bis zur vereinbarten Rückmeldefrist erst für vier von 39
Ratsmitgliedern eine persönliche Einwilligung in die Live-Übertragung und
Videoaufzeichnung aus den öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt Wassenberg
und seiner Ausschüsse für die laufende Wahlperiode vorlagen.
Da die Einwilligungen Voraussetzung für das weitere Vorgehen ist und
auf Grundlage der bisherigen Rückmeldungen zudem nicht abzusehen war, ob von
allen Rats- und Ausschussmitgliedern eine persönliche Einwilligung eingehen
wird, wurden zur Prüfung und Vorbereitung einer weiteren Umsetzung anschließend
alle Rats- und Ausschussmitglieder um Mittelung ersucht, ob eine grundsätzliche
Bereitschaft zur Abgabe einer detaillierten Einwilligungserklärung besteht.
Mithilfe eines hierzu bereitgestellten Formulars wurde eine Rückmeldung bis zum
25.06.2021 erbeten.
Zum Zeitpunkt der Einladung zur Ratssitzung lagen insgesamt 46
Einwilligungen vor (111 Stadtverordnete und sachkundige Bürgerinnen und Bürger
wurde angeschrieben). Insgesamt 4 Rats- und Ausschussmitglieder haben sich ausdrücklich nicht
mit der Übertragung und Aufzeichnung einverstanden erklärt.
Vor dem
Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 04.02.2021 ist daher festzustellen, dass
die auflösende Bedingung nunmehr eingetreten ist und der ursprüngliche
Beschluss folglich keine Wirkung mehr hat.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: