Betreff
Corona-Förderung für Vereine
Vorlage
BV/FB1/075/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wassenberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Vereinen im Stadtgebiet auch im Jahr 2021 eine Corona-Vereinshilfe zu gewähren. Hierzu werden analog dem letztjährig praktizierten Verfahren 20.000 Euro veranschlagt. Über die Verwendung der Mittel entscheidet wie im Vorjahr der Beirat der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH.

 

 


Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg beantragt mit Schreiben vom 15.01.2021 die Verlängerung der Corona-Hilfe der Stadt Wassenberg für Vereine im Jahr 2021. Bereits im Jahr 2020 wurden entsprechende Mittel aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt. Für den Haushalt dieses Jahres sind nach Bewertung der letztjährigen Verteilung vorsorglich erneut 20.000 Euro eingeplant worden, sodass die Förderung der gemeinnützigen Vereine für durch die Corona-Situation bedingten Belastungen auch im Jahr 2021 erfolgen kann.

Im letzten Jahr wurden die Vereine zunächst angeschrieben und auf die Möglichkeit der Förderung aufmerksam gemacht. Die Stadtverwaltung konnte im Ergebnis für insgesamt neun Vereine eine Förderung in Höhe von 50 % des Gewinnausfalls – höchstens bis zu einer Summe von 5.000 Euro – auszahlen. Gefördert wurden gemeinnützige Vereine mit nachgewiesenen Gewinnausfällen. Über die Auszahlung hatte nach Prüfung der Voraussetzungen durch die Verwaltung der Beirat der Kunst, Kultur und Heimatpflege gGmbH am 26.10.2020 entschieden.

Nach diesem Verfahren sollen auch in diesem Jahr die Förderungen vergeben werden, sodass die Vereine nach entsprechendem Beschluss erneut auf die Möglichkeit der Antragstellung sowie die Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen informiert werden können. Es wird bezüglich der Förderfähigkeit darauf hingewiesen, dass ausgefallene Einnahmen aus vereinsgegenseitigen Spenden bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden bzw., dass eine Förderung für den gleichen Zweck nicht bereits anderweitig in der beantragten Höhe erreicht werden konnte.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                    20.000,00 €

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit € 20.000,00            

Kostenstelle/Konto

 

 

90430200/531800

 


Anlagenverzeichnis: