Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 16.04.2021 beantragt die Fraktion Krethi &
Plethi/DIE LINKE, die Verwaltung damit zu beauftragen, Anträge auf
Pflichtumtausch von Führerscheinen entgegenzunehmen.
Zur Erläuterung ist zunächst darauf hinzuweisen, dass eine ausschließliche
Entgegennahme des Antrags auch bislang bereits im Rahmen der im Antrag
angeführten Entgegennahme-Pflicht möglich war. Hierdurch wurde jedoch eine
Fahrt ins Kreishaus – unabhängig von der Frage der Zumutbarkeit – nicht
entbehrlich. Dies kann im Falle des Pflichtumtauschs von Führerscheinen nur
erreicht werden, wenn die antragannehmende Kommune auch dazu befugt ist, die
Befristung des ablaufenden Führerscheindokuments bei persönlicher Vorlage
vorzunehmen und in den Führerschein einzutragen. Hierzu ist demgemäß eine
Vereinbarung mit dem Kreis Heinsberg erforderlich, wonach die Stadt Wassenberg
zur Vornahme dieser Amtshandlung berechtigt wird, die Zuständigkeit des Kreises
hierdurch jedoch unberührt bleibt.
Eine solche Vereinbarung wurde im Jahr 2000 beispielsweise bereits in
Bezug auf die Eintragung von Anschriftenänderungen bei Umzügen innerhalb des
Kreisgebiets oder Anträgen auf Ausstellung internationaler Führerscheine
geschlossen. Der Umtausch von Führerscheinen war darin seitdem anders als in
anderen Kommunen bislang jedoch aus heute nicht mehr zutreffenden Gründen nicht
enthalten.
Nach
Kontaktaufnahme mit dem Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Heinsberg konnte
zwischenzeitlich eine neue Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass die
Stadt Wassenberg unter Einsatz eigenen Personals und eigener Sachmittel auch
zur entsprechenden Abwicklung von Pflichtumtauschen von Führerscheinen
berechtigt wird. Ein persönliches Vorstelligwerden in der Kreisverwaltung
Heinsberg ist dann nicht mehr notwendig, sofern sich die Antragstellenden mit
einem Direktversand des neuen Führerscheindokuments unmittelbar durch die
Bundesdruckerei einverstanden erklären. Die Umsetzung erfolgt zum 01.07.2021.
Dem Antrag wurde damit entsprochen.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € ca. 1.600,00 |
Kostenstelle/Konto 90210200/431100 |
Anlagenverzeichnis: