Betreff
Entgegennahme von Anträgen zum Umtausch von Führerscheinen
Vorlage
MV/FB1/020/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 16.04.2021 beantragt die Fraktion Krethi & Plethi/DIE LINKE, die Verwaltung damit zu beauftragen, Anträge auf Pflichtumtausch von Führerscheinen entgegenzunehmen.

Zur Erläuterung ist zunächst darauf hinzuweisen, dass eine ausschließliche Entgegennahme des Antrags auch bislang bereits im Rahmen der im Antrag angeführten Entgegennahme-Pflicht möglich war. Hierdurch wurde jedoch eine Fahrt ins Kreishaus – unabhängig von der Frage der Zumutbarkeit – nicht entbehrlich. Dies kann im Falle des Pflichtumtauschs von Führerscheinen nur erreicht werden, wenn die antragannehmende Kommune auch dazu befugt ist, die Befristung des ablaufenden Führerscheindokuments bei persönlicher Vorlage vorzunehmen und in den Führerschein einzutragen. Hierzu ist demgemäß eine Vereinbarung mit dem Kreis Heinsberg erforderlich, wonach die Stadt Wassenberg zur Vornahme dieser Amtshandlung berechtigt wird, die Zuständigkeit des Kreises hierdurch jedoch unberührt bleibt.

Eine solche Vereinbarung wurde im Jahr 2000 beispielsweise bereits in Bezug auf die Eintragung von Anschriftenänderungen bei Umzügen innerhalb des Kreisgebiets oder Anträgen auf Ausstellung internationaler Führerscheine geschlossen. Der Umtausch von Führerscheinen war darin seitdem anders als in anderen Kommunen bislang jedoch aus heute nicht mehr zutreffenden Gründen nicht enthalten.

Nach Kontaktaufnahme mit dem Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Heinsberg konnte zwischenzeitlich eine neue Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass die Stadt Wassenberg unter Einsatz eigenen Personals und eigener Sachmittel auch zur entsprechenden Abwicklung von Pflichtumtauschen von Führerscheinen berechtigt wird. Ein persönliches Vorstelligwerden in der Kreisverwaltung Heinsberg ist dann nicht mehr notwendig, sofern sich die Antragstellenden mit einem Direktversand des neuen Führerscheindokuments unmittelbar durch die Bundesdruckerei einverstanden erklären. Die Umsetzung erfolgt zum 01.07.2021. Dem Antrag wurde damit entsprochen.

 


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit € ca. 1.600,00      

Kostenstelle/Konto

 

 

90210200/431100

 


Anlagenverzeichnis: