Betreff
Einbahnstraßenregelung auf der Brabanter Straße im Ortsteil Myhl
Vorlage
MV/FB3/017/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Anträge des SPD-Ortsvereins Wassenberg und des CDU-Ortsverbandes Myhl betreffend Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf der Brabanter Straße;

TOP 17 der Sitzung des HFA am 01.09.2020


Sachverhalt:

 

Mit den Anträgen des SPD-Ortsvereins Wassenberg und des CDU-Ortsverbandes Myhl wird das gleiche Ziel verfolgt, nämlich die Einrichtung der Verbindungsstraße als Einbahnstraße (Teilstück der Brabanter Str. zwischen der Erkelenzer Str. L 19 und dem Verbrauchermarktzentrum). Lediglich in der Frage, welche Richtung die Einbahnstraße haben soll, herrschten unterschiedliche Auffassungen bzw. Wünsche der Anlieger.

Der Ausschuss fasste seinerzeit auf Vorschlag der Verwaltung den Beschluss, die Einrichtung eines Teilstückes der Brabanter Straße (Siedlungsbereich zwischen Erkelenzer Str. L 19 und Verbrauchmarktzentrum an der Brabanter Straße) als Einbahnstraße zurückzustellen, bis eine längerfristige Datenerhebung Ergebnisse zeigt, aus bzw. in welcher Richtung der Hauptstrom ungewünschter Durchgangsverkehre erfolgt.

Diese Datenerhebung über die Messanlagen der Stadt Wassenberg, die über mehrere Monate erfolgte, ist nunmehr abgeschlossen.

Das zunächst eindeutig erfreuliche Ergebnis ist, dass die dort gemessenen Geschwindigkeiten (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) voll den Maßgaben der Verkehrsanordnung entsprechen.

Die Messung „Anzahl der Fahrzeuge“ über einen Zeitraum von insgesamt 5 Monaten ergab:

Anzahl Fahrzeuge insgesamt: 37.078

davon:  aus Richtung Erkelenzer Str. 20.624                        55,62 %

               in Richtung Erkelenzer Str.   16.454                         44,42 %

 

Das Ergebnis zeigt eine leichte Tendenz, dass die Anzahl der Fahrzeuge aus Fahrtrichtung der L 19 Erkelenzer Straße über die Brabanter Straße etwas höher ausgeprägt ist.

Bei Berechnung auf einen Tageswert, dass in der Gesamtzahl der Fahrzeugbewegungen pro Tag auch die der Anwohner enthalten sind, kann unter der Annahme, dass von den 32 Haushalten an der Brabanter Straße mindestens 2 Fahrzeugbewegungen pro Tag ausgehen, rd. 75 % Fremdfahrzeuge und 25 % Anwohnerfahrzeuge die Straße benutzen.

Mit Einrichtung einer Einbahnstraße wird die Nutzung für Fremdverkehre (Durchgangs- oder Schleichverkehre) sicherlich unattraktiver. Die Erreichbarkeit für die Anwohner (Erschließungsverkehr) wird jedoch auch je nach Lage und Zielrichtung erschwert.

Soweit die Antragsteller (CDU und SPD) an ihren Anträgen aus den Bürgergesprächen für die Einrichtung einer Einbahnstraße festhalten, sollte eine politische Entscheidung den Ausschlag geben, in welcher Richtung.

Nach einem hierfür entsprechenden Beschluss wird die Verwaltung die notwendigen, straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen beim Stra0enverkehrsamt des Kreises Heinsberg beantragen.

 


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: