Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass die Stadt eine derartige Maßnahme bereits unabhängig von der eingereichten Anregung umgesetzt hat und sich somit eine weitere Beratung der eingereichten Anregung erübrigt.
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 19.05.2021 beantragt die Freidenkerschaft-Hückelhoven die Anlegung eines Biotops durch die Stadt Wassenberg. Zum vollständigen Inhalt der auf § 24 GO NRW gestützten Anregung wird auf die dieser Beratungsvorlage als Anlage 1 beiliegenden E-Mail verwiesen.
Stellungnahme:
Die Stadt Wassenberg hat aktuell ein Biotop im Zuge des Baues der Wegeführung für Wanderer und Radwanderer auf der ehemaligen Bahntrasse angelegt.
Darüber hinaus werden im Zuge der anstehenden Maßnahme im Judenbruch die dortigen Biotopteiche teilweise ertüchtigt.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen zu einer in den letzten Wochen bereits umgesetzten und einer weiteren anstehenden Maßnahme besteht kein weiterer Beratungsbedarf zu der vorliegenden Anregung.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis: