Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der CDU-Fraktion vom
21.03.2021 auf Erneuerung der Fahrbahn Karkener Straße (Steinkirchen nach
Karken bis Rurbrücke) einschließlich Neubau eines Radwegs wird entsprochen.
Sachverhalt:
Auf
den als Anlage beigefügten Antrag wird zunächst verwiesen.
Bei
der Stadt Heinsberg ist der Neubau eines Radweges und eine Erneuerung der
Fahrbahn von Karken bis zur Rurbrücke für das Jahr 2024 eingeplant. In diesem
Zusammenhang würde es Sinn machen, die Maßnahme „Bau eines Radweges“ als eine
interkommunale Fördermaßnahme gemeinsam umzusetzen.
In
2022 wird die Verwaltung den nötigen Grunderwerb ermitteln und erste Gespräche
mit den betroffenen Eigentümern und der Stadt Heinsberg aufnehmen, so dass die
Grundlagenermittlung frühzeitig abgeschlossen ist.
Der
Förderantrag soll dann in 2023 gestellt und die Maßnahme in 2024 ausgeführt
werden.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
� |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: