Betreff
Erneuerung der Fahrbahn Karkener Straße (Steinkirchen nach Karken bis Rurbrücke) einschließlich Neubau eines Radweges
Vorlage
BV/FB6/068/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 21.03.2021 auf Erneuerung der Fahrbahn Karkener Straße (Steinkirchen nach Karken bis Rurbrücke) einschließlich Neubau eines Radwegs wird entsprochen.

 

 


Sachverhalt:

Auf den als Anlage beigefügten Antrag wird zunächst verwiesen.

 

Bei der Stadt Heinsberg ist der Neubau eines Radweges und eine Erneuerung der Fahrbahn von Karken bis zur Rurbrücke für das Jahr 2024 eingeplant. In diesem Zusammenhang würde es Sinn machen, die Maßnahme „Bau eines Radweges“ als eine interkommunale Fördermaßnahme gemeinsam umzusetzen.

 

In 2022 wird die Verwaltung den nötigen Grunderwerb ermitteln und erste Gespräche mit den betroffenen Eigentümern und der Stadt Heinsberg aufnehmen, so dass die Grundlagenermittlung frühzeitig abgeschlossen ist.

Der Förderantrag soll dann in 2023 gestellt und die Maßnahme in 2024 ausgeführt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: