Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wassenberg zur Aufwertung öffentlicher Spielplätze und Freizeitanlagen
Vorlage
MV/FB5/014/2021
Art
Mitteilungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Inhalt der Mitteilung:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wassenberg vom 27.01.2021 liegt dieser Mitteilungsvorlage als Anlage 1 bei; zum Antragsinhalt wird an dieser Stelle zur Vermeidung von Wiederholungen auf diese Anlage verwiesen.

 

 

I. Klarstellung zum Antragsinhalt

 

·           Auf den Spielplätzen „Am Ersten Sportplatz“ (die Antragsteller führen diesen Spielplatz unter dem Namen Erikastraße), Pfarrer-Willms-Straße und vormals bei einem Spielplatz „Am Stadtrain“ wurden alle gepflanzten Bäume (auch anschließend der Baumbestand einer vollständigen Neuanpflanzung) vorsätzlich durch Absägen und/oder Abschälen der Baumstämme irreparabel geschädigt; deshalb können diese Spielplätze nicht mit Bäumen bepflanzt werden.

 

·           Die übrigen Spielplätze verfügen über angepflanzte Bäume mit einem stark differierenden Alter. Auf den städtischen Spielplätzen stehen insgesamt 181 Bäume, darunter Platanen, Walnussbäume, Ahorn, Eichen, Kirschen, Linden, Buchen, Birken u. a. Allerdings können auf öffentlichen Spielplätzen Bäume nur außerhalb der zwingend zu beachtenden Fallschutzradien der jeweiligen Spielgeräte angepflanzt werden; im Übrigen sind die Grenzabstände zu Nachbargrundstücken ebenfalls zu beachten. Dadurch bedingt werden Spielgeräte erst beschattet, wenn Baumkronen entsprechende Ausmaße erreichen (wie z. B. in Ophoven vorhanden). Die Zulassung einer Entwicklung von Bäumen in diesem Ausmaß wird allerdings nicht immer kritiklos hingenommen, wie der Spielplatz an der Mittelstraße zeigt. Zu der dortigen großen Platane wurde in der Vergangenheit in unregelmäßigen Abständen die Beseitigung dieses Baumes aus dem Wohnumfeld gefordert, was der Stadtbetrieb regelmäßig abgelehnt hat.

 

·           Zu der im Antrag enthaltenen Forderung, das abgebrannte Spielgerät auf dem Spielplatz Pfarrer-Willms-Straße kurzfristig zu ersetzen, wird angemerkt, dass dieses Spielgerät vorsätzlich von Jugendlichen mit Brandbeschleunigern „abgefackelt“ wurde und zunächst immer das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen abgewartet wird (es geht bei derartigen Spielgeräten immer um einen fünfstelligen Betrag). Nachdem die polizeilichen Ermittlungen zu keinem Ergebnis führten und auch der Stadt Namen der Verursacher aus dem Wohnumfeld nicht benannt wurden, hat der Stadtbetrieb die Anschaffung eines neuen Spielgerätes getätigt und dieses Spielgerät auch zwischenzeitlich errichtet. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um einen Regelablauf beim Stadtbetrieb und deshalb steht auch die Errichtung dieses Spielgerätes nicht im Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wie deren Ortsverbandsvorsitzender es in den sozialen Medien darzustellen versucht.

 

·           Zu der Forderung nach einer Installation altersgerechter Spielgeräte wird unter  nachstehender Ziffer III gesondert eingegangen.

 

·           Zu der Forderung nach Investitionen in die Sauberkeit der Spielplätze wird klargestellt, dass auf allen Spielplätzen neben Sitzgelegenheiten auch ausreichend Abfallbehälter verfügbar sind und diese 2 x wöchentlich durch den Stadtbetrieb geleert werden. Auch werden die Spielplätze, u. U. in dem ein oder anderen Fall mit kleineren Abstrichen in der Hauptwachstumszeit oder bei Personalausfall umfassend gepflegt; die Unsauberkeit bzw. auch vorsätzliche Verschmutzung der Spielflächen, überwiegend durch Verpackungsmaterialien und Hundekot ist ausnahmslos auf Benutzer zurückzuführen und die Beseitigung dieser Verschmutzungen erfordert dann neben den Regelpflegeleistungen zusätzlichen Personalaufwand beim Stadtbetrieb.

 

·           Zur Information des Antragstellers teilt die Verwaltung mit, dass bereits vor vielen Jahren die Spielplätze Pfarrer-Zurmahr-Straße und Pfarrer-Willms-Str. mit Eltern und Kindern zusammen geplant wurden (dazu bedurfte es keines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen). Die Ergebnisse wurden anschließend auch bei der Planung weiterer Spielplätze genutzt.

 

·           Da der Sportplatz Wingertsberg noch nie als öffentlich zugängliche Freizeitmöglichkeit zur Verfügung stand, ist die darauf gestützte Forderung der Antragsteller zur Errichtung eines zweiten Tores auf der Tennenfläche des Spielplatzes Pappelweg haltlos.

Das zweite Tor auf der Tennenfläche des Spielplatzes Pappelweg wurde vor vielen Jahren auf Drängen der Politik entfernt, da die Belastung der angrenzenden Wohngrundstücke, deren Terrassen unmittelbar an diese Fläche angrenzen, unverhältnismäßig erschien.

Sollte dort ein zweites Tor wieder aufgestellt werden müssen, sind aus Verkehrssicherungsgründen zwei Seiten zusätzlich mit Ballfangzäunen auszustatten und den Anliegern sollte in dem Fall auch ein entsprechender Beschluss mitgeteilt werden und die Haushaltsmittel zur Errichtung der notwendigen Ballfangzäune wären dann im Haushalt 2022 bereitzustellen. 

 

·           Die Forderung, dass wir in Wassenberg dringend mehr öffentliche Plätze benötigen, an denen Menschen sich eingeladen fühlen, zu treffen und zu verweilen, verkennt zum einen die Größe Wassenbergs und zum anderen die Realität, wie die Schadensbilder auf den Plätzen belegen. Jüngstes Beispiel sind die beiden neu eingerichteten Verweilzonen auf der erst vor wenigen Tagen zunächst provisorisch freigegebenen ehem. Bahntrasse, die Vandalen bereits großflächig verschmutzt und beschädigt haben. Da dieser Zustand auch nach Säuberungen vermutlich dauerhaft eintreten wird, erhöhen sich die Unterhaltungskosten der öffentlichen Infrastruktur abermals. Ein weiterer „sog. Treff i. S. d. Forderung der Antragsteller“ aber unabhängig vom Antrag der Antragsteller, haben wir im Zuge der Maßnahme zur Aufwertung des Judenbruchs im Bereich von Alt Holland geplant. Die Verwaltung empfiehlt der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Nutzung und die damit einhergehenden zu erwartenden Begleiterscheinungen dieses „Treffs“ sorgfältig zu beobachten, um einmal die wohl formulierten Forderungen und die damit in jedem Einzelfall einhergehenden Haushaltsbelastungen für die Stadt, mit der Realität abzugleichen. Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird in diesem Zusammenhang empfohlen, einmal über die Patenschaft des ein oder anderen Platzes nachzudenken, da häufig die Erfahrungen in der Praxis zu einer gewissen Ernüchterung und einer angepassten Sichtweise führen.

 

·           Zu den nach Auffassung der Antragsteller angeblich fehlenden Betreuungsplätzen für fast 100 Kinder im Kita-Jahr 2021/2022 wird an dieser Stelle lediglich wiederholend die Textfassung aus der Mitteilungsvorlage zur letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wie folgt wiedergegeben:

 

Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Schaffung von Kita-Plätzen beim Kreisjugendamt Heinsberg. Entsprechend der dort erfassten Versorgungsquoten für das Stadtgebiet Wassenberg auf der Basis der Anmeldungen über den Kita-Navigator (der Kita-Navigator ist ein Online-Vormerksystem für einen Kita-Platz im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Heinsberg) wird zwar eine Versorgungsquote von 106 Kindern mit Stand 18.02.2021 ausgewiesen; allerdings ist hierbei zu beachten, dass hierin auch noch Kinder enthalten sein könnten, die zwischenzeitlich bereits entweder einen Kita-Platz erhalten haben, verzogen sind oder im Rahmen einer Tagespflege betreut werden und diese Kinder nicht über den Kita-Navigator „abgemeldet“ wurden. An- bzw. Abmeldungen im Kita-Navigator erfolgen durch die Eltern/Erziehungsberechtigten. Unter Berücksichtigung der Errichtung einer neuen Kindertagesstätte in Trägerschaft der Johanniter Unfall Hilfe, die erst zum 01.08.2020 ihren Betrieb mit 6 Gruppen und 105 Plätzen am Forster Weg aufgenommen hat, sollte aus Sicht der Verwaltung zunächst die Entwicklung im Rahmen des kommenden Anmeldeverfahrens abgewartet werden.  Die Verwaltung steht im diesbezüglichen Austausch mit dem Kreisjugendamt Heinsberg. Sollte von dort ein konkreter Bedarf für die Errichtung einer weiteren Kita im Stadtgebiet Wassenberg gesehen werden, wird die weitere Vorgehensweise zwischen Verwaltung und Kreisjugendamt Heinsberg abgestimmt.

 

 

 

II. Rückblick

 

·           Die Stadt verfügt zur Zeit über insgesamt 26 öffentlich zugängliche Spielflächen.

 

·           Bereits im Jahre 2017 hat die Gemeindeprüfungsanstalt der Stadt empfohlen, eine bedarfsgerechte Reduzierung der Spielplatzflächen vorzunehmen.

Der Rat der Stadt Wassenberg hat seinerzeit darauf verzichtet, durch Beschluss  bestimmte Spielplätze zu schließen. Eine „schleichende“ Reduzierung der Spielplätze sollte auf der Grundlage der erfolgten Besichtigung in der Weise erfolgen, dass auf einigen Spielplätzen schadhafte Spielgeräte nicht mehr ersetzt werden und auf diesem Weg einige Spielplätze zwangsläufig auslaufen (mit dieser Vorgabe beschränkte sich die Reduzierung allerdings auf lediglich zwei Spielflächen).

 

·           Die Verwaltung hatte seinerzeit analog dem Beispiel der Stadt Hückelhoven vorgeschlagen, in jedem Stadtteil einen Schwerpunktspielplatz mit attraktiven Spielgeräten zu errichten (im Stadtteil Wassenberg sollte dies an zwei Stellen erfolgen) und zusätzlich allenfalls in den Stadtteilen Birgelen und Myhl sowie Wassenberg jeweils 1 - 2 weitere kleinere Spielplätze vorzuhalten. Die Investitionskosten einer Schwerpunktspielanlage betragen zwischen 250.000,00 Euro und 300.000,00 Euro. Eine anteilige Refinanzierung sollte über die Vermarktung aufgegebener Spielplatzflächen erfolgen. Dieser Verwaltungsvorschlag fand seinerzeit keine Mehrheit und es wurde bei der vorstehend beschriebenen Regelung einer natürlichen Reduzierung von Spielplatzflächen belassen.

 

 

 

III. Ausblick

 

·           Das Thema Errichtung von Schwerpunktspielplätzen bei gleichzeitiger Aufgabe eines Drittels der anderen Spielplätze sollte nochmals thematisiert werden.

Denkbar wäre z. B. der Bau von vier Schwerpunktspielplätzen (Investitionsbedarf rd. 1,5 Mio. Euro) auf geeigneten Flächen heutiger Spielplätze, bei gleichzeitiger Aufgabe von 6 bis 8 kleineren Spielplätzen mit Grundstücksvermarktungsmöglichkeit (Ertragsziel 0,6 Euro – 0,8 Mio. Euro).

 

·           In Myhl entsteht im Zusammenhang mit dem Umbau des Bereichs Jugendheim/Kirche eine Spielfläche, deren Konzeption bereits altersgerechte Mehrgenerationenspielgeräte berücksichtigt.

 

·           Auch der im Bau befindliche Calisthenics-Platz an der Pontorsonallee ist ein Mehrgenerationenspielplatz.

 

·           Im Stadtteil Effeld ist im Zuge der geplanten Umwandlung des Spielfeldes auf der Sportanlage in einen Kunstrasenplatz eine angrenzende Spielfläche mit altersgerechten und generationsübergreifenden Spielgeräten geplant.

 

·           Für den Fall, dass die Umwandlung einiger Spielflächen in Schwerpunktspielplätze bei zwingend notwendiger gleichzeitiger Aufgabe von mindestens sechs bis acht kleineren Spielflächen auch künftig im Rat der Stadt Wassenberg nicht mehrheitsfähig sein sollte, ist unter Berücksichtigung der Altersstruktur der Spielgeräte ein Programm zur Erneuerung bzw. zum Umbau der Ausstattung von vorhandenen Spielplätzen über einen 5- bis 7-jährigen Zeitraum zu erstellen (evtl. unter Beteiligung des für die Entwicklung von Spielflächen erfahrenen Planungsbüros, das den Spielplatz der Kita Steinkirchen geplant und auch später erstellt hat). Die dafür notwendigen Haushaltsmittel von geschätzt rd. 1,0 Mio. Euro wären dann im mittelfristigen Investitionsprogramm der Stadt, beginnend mit dem Jahr 2022, bereitzustellen.

Aber auch diese Maßnahme setzt gleichzeitig voraus, dass parallel zur Attraktivitätssteigerung von Spielflächen dennoch eine Zahl der vorhandenen Spielflächen zu reduzieren ist, da der Unterhaltungsaufwand (Pflege der Flächen, Überprüfungsaufwand für die Spielgeräte zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht, Durchführung von Reparaturmaßnahmen u. v. m.) mit dem aktuellen Finanzbedarf von rd. 160.000,00 Euro bis 180.000,00 Euro/Jahr nicht mehr gewährleistet werden kann.

 


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

1 Anlage