Betreff
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg zur Einrichtung/Herstellung von öffentlichen Toilettenanlagen
Vorlage
BV/FB5/058/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

Der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 02.02.2021 liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 bei; zum Antragsinhalt wird an dieser Stelle zur Vermeidung von Wiederholungen auf diese Anlage verwiesen.

 

 

Begründung der Ablehnung:

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1.         Zu den Kosten des Baus einer öffentlichen Toilettenanlage wird berichtet, dass für eine vergleichbare Toilettenanlage in Erkelenz die Investitionskosten bereits im Jahre 2010 rd. 110.000,00 Euro inkl. Nebenkosten betragen haben. Die laufenden Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung einer derartigen Toilettenanlage betragen mindestens 10.000,00 Euro/Jahr (ca. 7.000,00 Euro für Unterhaltung und ca. 3.000,00 Euro für Bewirtschaftung). Zusätzlich muss ein Mitarbeiter wöchentlich die beweglichen Teile abschmieren. Berücksichtigt man die das Ergebnis noch zusätzlich belastenden Beträge für Abschreibungen und Finanzierung betragen die laufenden Kosten mehr als 20.000,00 Euro/Jahr bereits auf der Basis der Investitionskosten aus dem Jahre 2010.

Diese Kostenrechnung wird sicherlich auf der Grundlage des für eine derartige Einrichtung heute anfallenden Investitionsbedarfs und den Kosten für eine Reinigungsfirma mit gebotenen kurzen Reinigungsintervallen jährlich rd. 35.000,00 Euro für eine Einheit betragen.

Die Erträge aus der Benutzung (Benutzungsgebühr 0,50 Euro) liegen unter 1.000,00 Euro/Jahr und können vernachlässigt werden, zumal auch der zusätzliche Aufwand zur Beseitigung sonstiger Mängel (Münzeinwurf wird häufig mit Papier und Holzstücken verstopft – Reparatur erfordert fachkundiges Personal – und die Beseitigung von Verstopfungen des WCs) nicht eingerechnet ist.

Zusätzlich gilt es eine derartige Toilettenanlage mit blauem Licht auszustatten, das dafür sorgen soll, dass Junkies sie nicht nutzen können, um sich dort Spritzen zu setzen. In diesem Licht sind Venen nicht gut zu erkennen.

 

2.         Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen unter Ziffer 1 wird es auch in keinem der Stadtteile eine Akzeptanz für einen derartigen Toilettenstandort mit den aus vielen größeren Städten bekannten negativen Begleiterscheinungen geben.

 

3.         Im Wald sind derartige bauliche Anlagen nicht zulässig, wie jüngst die Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz in der Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes an einem anderen Beispiel deutlich gemacht haben. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund würde sich der vorliegende Antragsinhalt deshalb in diesen Bereichen auf das Angebot einer Komposttoilette beschränken. Eine Komposttoilette (auch Trockentoilette oder Biotoilette) ist eine Toilette ohne Wasserspülung, bei der die Fäkalien direkt in einen mit Rindenmulch oder Stroh gefüllten Behälter geleitet und dort kompostiert werden (die moderne Alternative zum früher bekannten „Plumpsklo“). Auch die Einrichtung einer derartigen Komposttoilette, beispielsweise angrenzend an den Parkplatz Tannenwaldstraße, mit der dortigen Wegeverbindung zum Birgelener Pützchen wird leicht prognostizierbar ebenfalls keine Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Außerdem müsste dazu auch jemand gefunden werden, der die Wartung/Unterhaltung dieser Einrichtung übernimmt, beispielsweise denkbar in Form einer Patenschaft durch den Antragsteller oder andere.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

1 Anlage