Betreff
Antrag der Fraktion Krethi & Plethi/DIE LINKE im Rat der Stadt Wassenberg zur Auflage eines Förderprogramms zur Entsiegelung von Vorgärten
Vorlage
BV/FB5/056/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

Der Antrag der Fraktion Krethi & Plethi/DIE LINKE im Rat der Stadt Wassenberg vom 09.03.2021 liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 bei; zum Antragsinhalt wird zur Vermeidung von Wiederholungen an dieser Stelle auf diese Anlage verwiesen.

 

Begründung zur Antragsablehnung:

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1.    Bei einer Zustimmung zur Förderung einer Entsiegelung von Vorgärten mit einem Höchstbetrag von bis zu 500,00 Euro/Fall sind die daraus resultierenden Risiken für den Haushalt schwer einschätzbar.

 

2.    Eine derartige Förderung würde die Grundstückseigentümer benachteiligen, die seit Jahren und Jahrzehnten liebevoll Vorgärten gestalten und dauerhaft unterhalten, ohne je einen Zuschuss dafür erhalten zu haben.

 

3.    Der mit einer derartigen Förderung verbundene Verwaltungsaufwand (Antragsbearbeitung, Gewährung von Zuschüssen, Durchführung notwendiger Kontrollen innerhalb der 10-jährigen Zweckbindung u. ä.) sind unverhältnismäßig und würden eine zusätzliche Haushaltsbelastung darstellen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die im Vorjahr gewählte Praxis, eine Verschotterung von Vorgärten über die Festsetzungen in Bebauungsplänen auszuschließen und darüber hinaus Bauwillige über den städtischen Flyer zur Gestaltung von Vorgärten zu informieren, ausreichend.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

1 Anlage