Betreff
Partizipation von Kindern/Jugendlichen in der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB1/055/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen. Dieser wird ferner beauftragt, die Etablierung einer Beteiligung von Kindern und/oder Jugendlichen ergebnisoffen und in Begleitung der Verwaltung und insbesondere des Landesjugendamtes zu erarbeiten.

 


Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 17.12.2020 wurde die Verwaltung mit der Zusammenstellung der notwendigen Informationen und Details zur Einrichtung einer repräsentativen Beteiligungsform für Kinder und Jugendliche in der Stadt Wassenberg beauftragt.

Hierzu wurde zwischenzeitlich Kontakt mit dem LVR – dortiges Landesjugendamt – aufgenommen. Von dieser Seite wurde grundsätzlich zugesagt, entsprechende Informationen im Rahmen eines Vortrags mit anschließender Diskussion vorstellen und den Prozess im Zusammenhang mit der Einführung von Partizipationsformen für Kinder und/oder Jugendliche begleiten zu können.

Der LVR stellt dem zuständigen Gremium hierzu insbesondere die unterschiedlichen Beteiligungsformen vor. Es kann zudem über bisherige Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten in anderen Kommunen berichtet werden. Die Möglichkeit der Rück- und Verständnisfragen ist möglich und erwünscht. Vor diesem Hintergrund bietet sich thematisch sowie in Bezug auf Größe und Zusammensetzung der Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen an.

Nach den Erläuterungen des LVR sollte zunächst eine Abstimmung mit dem für die Stadt Wassenberg zuständigen Jugendamt des Kreises Heinsberg dahingehend stattfinden, ob dort ähnliche Projekte mit Bezug auf die Stadt Wassenberg erfolgen. Bejahendenfalls könne eine Einbindung des Kreisjugendamts erfolgen, damit vor allem Parallelmaßnahmen vermieden werden. Sofern solche Projekte nicht oder noch nicht bekannt sind, wird eine Beteiligung anheimgestellt. Für wichtig wird mindestens eine gegenseitige Informationsweitergabe erachtet. Nach bereits erfolgter Rücksprache mit dem Kreisjugendamt sind dort keine entsprechenden Projekte bekannt. Es wurde vereinbart, fortlaufend nach dort über den Projektstand zu berichten. Eine Unterstützung bei Sachverhalten, die das Kreisjugendamt betreffen, kann nach Vorabstimmung erfolgen.

Im weiteren Projektverlauf soll die Zielgruppe der Partizipationsform definiert werden, da sich Belange von Kindern im Grundschulalter deutlich von denen Jugendlicher im Oberschulalter unterscheiden und durch eine Vermengung die Anliegen und Interessen bspw. in einem gemeinsamen Gremium hierdurch beeinträchtigt werden können. Daneben sollte die den Kindern und/oder Jugendlichen gebotene Plattform dazu geeignet sein, dass diese ihr Anliegen möglichst niederschwellig vorbringen können. Auch diesbezüglich unterscheiden sich Kinder und Jugendliche je nach Alter und bereits erworbenen Bildungsstand.

Ziel der Begleitung durch das Landesjugendamt ist schließlich vor allem, den Prozess unter Beteiligung der Kinder und/oder Jugendlichen zu entwickeln. Eine Partizipation findet insofern bereits bei der Implementierung einer Beteiligungsform statt. Die Art der Mitarbeit kann hierdurch zielorientiert und gemeinsam ausgestaltet werden. Hierbei kann das Landesjugendamt zum Beispiel mit Workshops unterstützen.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: