Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
verweist die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung,
Soziales und Generationenfragen. Dieser wird ferner beauftragt, die Etablierung
einer Beteiligung von Kindern und/oder Jugendlichen ergebnisoffen und in
Begleitung der Verwaltung und insbesondere des Landesjugendamtes zu erarbeiten.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 17.12.2020 wurde die Verwaltung mit der
Zusammenstellung der notwendigen Informationen und Details zur Einrichtung
einer repräsentativen Beteiligungsform für Kinder und Jugendliche in der Stadt
Wassenberg beauftragt.
Hierzu wurde zwischenzeitlich Kontakt mit dem LVR – dortiges
Landesjugendamt – aufgenommen. Von dieser Seite wurde grundsätzlich zugesagt,
entsprechende Informationen im Rahmen eines Vortrags mit anschließender
Diskussion vorstellen und den Prozess im Zusammenhang mit der Einführung von
Partizipationsformen für Kinder und/oder Jugendliche begleiten zu können.
Der LVR stellt dem zuständigen Gremium hierzu insbesondere die
unterschiedlichen Beteiligungsformen vor. Es kann zudem über bisherige
Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten in anderen Kommunen berichtet werden.
Die Möglichkeit der Rück- und Verständnisfragen ist möglich und erwünscht. Vor
diesem Hintergrund bietet sich thematisch sowie in Bezug auf Größe und
Zusammensetzung der Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen an.
Nach den Erläuterungen des LVR sollte zunächst eine Abstimmung mit dem
für die Stadt Wassenberg zuständigen Jugendamt des Kreises Heinsberg
dahingehend stattfinden, ob dort ähnliche Projekte mit Bezug auf die Stadt Wassenberg
erfolgen. Bejahendenfalls könne eine Einbindung des Kreisjugendamts erfolgen,
damit vor allem Parallelmaßnahmen vermieden werden. Sofern solche Projekte
nicht oder noch nicht bekannt sind, wird eine Beteiligung anheimgestellt. Für
wichtig wird mindestens eine gegenseitige Informationsweitergabe erachtet. Nach
bereits erfolgter Rücksprache mit dem Kreisjugendamt sind dort keine
entsprechenden Projekte bekannt. Es wurde vereinbart, fortlaufend nach dort
über den Projektstand zu berichten. Eine Unterstützung bei Sachverhalten, die
das Kreisjugendamt betreffen, kann nach Vorabstimmung erfolgen.
Im weiteren Projektverlauf soll die Zielgruppe der Partizipationsform
definiert werden, da sich Belange von Kindern im Grundschulalter deutlich von
denen Jugendlicher im Oberschulalter unterscheiden und durch eine Vermengung
die Anliegen und Interessen bspw. in einem gemeinsamen Gremium hierdurch
beeinträchtigt werden können. Daneben sollte die den Kindern und/oder
Jugendlichen gebotene Plattform dazu geeignet sein, dass diese ihr Anliegen
möglichst niederschwellig vorbringen können. Auch diesbezüglich unterscheiden
sich Kinder und Jugendliche je nach Alter und bereits erworbenen Bildungsstand.
Ziel der
Begleitung durch das Landesjugendamt ist schließlich vor allem, den Prozess
unter Beteiligung der Kinder und/oder Jugendlichen zu entwickeln. Eine
Partizipation findet insofern bereits bei der Implementierung einer
Beteiligungsform statt. Die Art der Mitarbeit kann hierdurch zielorientiert und
gemeinsam ausgestaltet werden. Hierbei kann das Landesjugendamt zum Beispiel
mit Workshops unterstützen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis: