Sachverhalt:
Aufgrund des Ausscheidens der Fachbereichsleiterin, Frau Annika Schmitz, ist eine Nachbenennung eines stv. Mitgliedes für die Mitgliederversammlung des NRW Städte- und Gemeindebundes als Vertretung für den Bürgermeister erforderlich.
Die Verwaltung schlägt als Vertreter des Bürgermeisters für die Mitgliederversammlung des NRW Städte- und Gemeindebundes den Fachbereichsleiter, Herrn Martin Beckers, vor.
Der Bürgermeister ist, als vom Rat nach § 50 Abs. 4 GO NRW gewählter Vertreter, Mitglied des Gremiums, so dass auch sein Vertreter nach § 50 Abs. 4 GO NRW zu bestimmen ist.
Der Bürgermeister ist dabei stimmberechtigt.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: