Betreff
Verbesserung der Parkplatzsituation der Kleeblattsiedlung in Wassenberg-Oberstadt
Vorlage
BV/FB3/045/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der WFW-Fraktion vom 09.09.2020 auf Schaffung und Bau von Parkplätzen im Umfeld des Wohnbereiches „Kleeblattsiedlung“ wird nicht entsprochen.

 


Sachverhalt:

Auf den als Anlage beigefügten Antrag wird zunächst verwiesen.

 

Neben der von den Antragstellern genannten Inanspruchnahme der Ausgleichsfläche südwestlich zum Baugebiet „Am Römerhof“ hat die Verwaltung auch die Waldparzelle nordwestlich in der Verlängerung der Otto-Lilienthal-Straße in die Prüfung einbezogen.

 

1.            Ausgleichsfläche zwischen Kleeblattsiedlung und Am Römerhof

 

Das Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 12, Flurstück 709, befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 "Am Alten Kirchturm" und ist als öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen "Parkanlage (Teilbereich) und Spielplatz (Teilbereich)" festgesetzt. Die Errichtung von baulichen Anlagen, hierzu zählen auch Parkplätze, sind im Bereich von öffentlichen Grünflächen unzulässig.

 

Neben der bestehenden Verpflichtung im Falle einer Bebauungsplanänderung dieser Flächen an anderer Stelle im Bebauungsplangebiet ausweisen zu müssen, scheidet eine derartige Bebauungsplanänderung auch aus dem Grund aus, dass sämtliche Anlieger des Flurstücks 709 einen Abwehranspruch hätten, da mit der Errichtung von Parkplätzen Immissionen in den rückwärtigen Bereich der dortigen Wohngrundstücke verlagert würden. Unabhängig davon wäre es in diesem Fall auch bereits im Vorfeld Aufgabe der Stadt, als Träger der Bauleitplanung, diesen Konflikt zu erkennen, der bei sachgerechter Abwägung ebenfalls eine Bebauungsplanänderung in diesem Bereich zur Schaffung von Parkplätzen ausschließt.

 

2.            Alternative Waldparzellen

 

Auch eine Alternative, entsprechende Parkplätze auf den Waldgrundstücken Nrn. 233 und 593 zu errichten, scheidet unabhängig von den (Anm.: privaten) Eigentumsverhältnissen aus, da hierfür zunächst ein Waldumwandlungsverfahren durchzuführen wäre, das besondere öffentliche Interessen voraussetzt. Die ausgesprochene Zielsetzung, dort für die „Kleeblattsiedlung“ zusätzliche Stellplätze zu schaffen, zählt nicht zu den Kriterien zur Erlangung einer Genehmigung für eine Waldumwandlung.

 

Neben der erforderlichen Genehmigung einer Waldumwandlung wäre zusätzlich ein Baugenehmigungsverfahren für die Ausweisung von Stellplätzen auf diesen Grundstücken erforderlich. Auch in diesem Fall würden Immissionen in den rückwärtigen Bereich von Wohngrundstücken verlagert mit der Folge, dass diese Grundstückseigentümer einen Abwehranspruch hätten.

 

Unabhängig von der Frage zur Schaffung zusätzlicher Parkplätze durch die Stadt Wassenberg speziell für die Kleeblattsiedlung ist folgendes zu berücksichtigen:

 

Jeder Wohneinheit in der Siedlung ist lt. Aufteilungsplan beim Bau der Wohnanlage ein Stellplatz zugewiesen, der sich entweder auf dem Grundstück, auf Gemeinschaftsflächen außerhalb des Straßenkörpers oder den abseits gelegenen Garagen befindet.

 

Dem zunehmenden „Luxus“, dass Haushalte mehr als 1 Fahrzeug besitzen wurde durch die Grundstückseigentümer bzgl. der Stellplatzfrage in vielen Fällen in der Art begegnet, dass Grünflächen, Vorgärten etc. auf den Wohngrundstücken zu Stellplätzen für Pkw umgewandelt wurden oder der noch in geringem Umfang vorhandene, öffentliche Straßenraum zum Abstellen genutzt wurde.

 

Hinzu kommen teilweise zweckwidrige Nutzungen von Garagen zu anderen Zwecken als der als Stellplatz für Pkw.

 

Da der Grund und Boden nicht vermehrbar ist, die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge jedoch ständig weiter zunimmt, ist dieser Raum zwangsläufig erschöpft und führt hier zu dem Wunsch, den die WFW-Fraktion in ihrem Antrag formuliert hat, zusätzlichen Parkraum (und hier für private Zwecke ! ) außerhalb, aber in der Nähe der Wohnanlage auf Kosten der Allgemeinheit herzurichten.

 

Diesem Ansatz kann aus Sicht der Verwaltung keinesfalls gefolgt werden, da dies nicht der sog. Daseinsvorsorge im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und des Sozialstaatsprinzips entspricht.

 

Bei einer Befürwortung dieses Ansinnens entstünden zwangsläufig auch weitere Begehrlichkeiten, da die (Park-)Situation in der Kleeblattsiedlung auch in zahlreichen anderen Wohngebieten anzutreffen ist.

 

Dem Antrag der WFW-Fraktion ist aus Sicht der Verwaltung aus den vorgenannten Gründen daher nicht zu entsprechen.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: