Betreff
Haushaltswirtschaft 2021;
hier: Auswertung der Haushaltsreden der Fraktionen, 1. aktualisierte Fassung, Stand: 22.04.2021
Vorlage
MV/FB5/005/2021/1
Art
Mitteilungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Inhalt der Mitteilungsvorlage:

Mit der Mitteilungsvorlage MV/FB5/005/2021 vom 09.03.2021 wurden die bei der Verabschiedung des Haushalts 2021 vorgetragenen Haushaltsreden ausgewertet und die darin enthaltenen Anträge und Fragen, soweit möglich, nach Sachthemen gegliedert.

 

Mit dieser Vorlage erfolgt nunmehr der 1. Sachstandsbericht zum Stand der jeweiligen Bearbeitung.

 

 

1.     Verkehr

 

Hinweis:

Unabhängig von den nachstehend aufgeführten Einzelpunkten aus den Haushaltsreden zu dem Schwerpunktthema „Verkehr“ erfolgt der ergänzende Hinweis, dass alle zuvor dazu bereits eingegangenen Anträge und Anregungen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Erstellung des Entwurfs eines Verkehrskonzeptes Wassenberg-Innenstadt als künftige Bearbeitungsgrundlage in die Prüfung einbezogen wurden. Der Entwurf des Verkehrskonzeptes wird in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses am 05.05.2021 vorgestellt.

 

1.1   Die WFW-Fraktion regt an, im Einklang mit der Wohnraumverdichtung ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Verkehrskonzept zu entwickeln und dabei eine schonende Verkehrsführung durch die Stadt und eine angemessene Anbindung der Außenorte zu gewährleisten mit einer entsprechenden Infrastruktur wie beispielsweise Auflademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge.  Auch Carsharing, autonome Transportmöglichkeiten und der Ausbau des Radwegenetzes seien in diese langfristige Planung einzubeziehen.

 

1.2   Die Fraktion Krethi & Plethi regt an, ortsnah Radabstellanlagen anzubieten und das Radwegenetz auch innerstädtisch auszubauen.

 

1.3   Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen listet unter dem Leitbegriff „klimafreundliche Mobilität“ eine Reihe von Aktivitäten auf, und zwar ergänzend zu den bereits eingebrachten Ideen für ein Verkehrskonzept.

 

1.4   Die FDP-Fraktion vertritt die Auffassung, dass ein Gesamtkonzept hinsichtlich der Fahrradwege für das gesamte Stadtgebiet fehle.

 

 

Anmerkung:

Mit der Berücksichtigung der vorstehenden Punkte im Zuge der Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes (Entwurfsfassung wird in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses am 05.05.2021 vorgestellt) sind die vorstehenden Punkte der Ziffer 1 im Rahmen der Fortschreibung dieser Vorlage erledigt.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

2.     Tourismus, Kunst, Stadtmarketing

 

2.1 Die WFW-Fraktion regt an, durch ein Veranstaltungskonzept Einzelhandel und Gastronomie nach den Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Stadtgebiet zu stärken und zu fördern.

 

Anmerkung:

Mit der geplanten Ausweitung der Abendmärkte auf die Graf-Gerhard-Straße setzten wir in diesem Jahr punktuell Anreize zur Innenstadtbelebung. Außerdem ziehen wir mit einige Hutkonzerten in die Ortschaften um, um dort die Gastronomie bzw. die Vereine zu unterstützen. Zusätzlich sind wir in Gesprächen, um in Wassenberg für diverse Bereiche (Gastronomie, Friseure, Einzelhandel, Events) eine einheitliche Datenerfassungs-App einzuführen, um den bisherigen Aufwand der Zettelwirtschaft zu vermeiden. Da warten wir auf Nachrichten von der Landesregierung.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

2.2   Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt an, über eine Tourismusabgabe am Beispiel der Gemeinde Roerdalen in Höhe von 1,00 Euro/Nacht und Person nachzudenken.

 

Anmerkung:

Eine Tourismusabgabe macht in besonderen Gegenden oder Städten Sinn (Seebäder, Inseln, Städte wie Venedig), um Besucherströme in Schach zu halten, oder Gelder für z.B., Umweltprojekte (Mallorca) zu generieren. In Roerdalen - hier als Beispiel genannt – werden die Gelder als zusätzliche Einnahmequelle generiert, da es dort einige größere Hotels gibt, außerdem sind dort Ferienparks angesiedelt. Die Übernachtungskapazitäten sind in Roerdalen um ein vielfaches höher als in Wassenberg.

Eine Abgabe oder Bettensteuer, wie sie z.B. in Köln eingeführt wurde, führt zudem zu erheblichen Diskussionen in der Bevölkerung und/oder bei den Besucher*innen, außerdem werden die Häuser/Hotels so zu Preiserhöhungen genötigt.
Wir sehen keinen tieferen Sinn in einer Einführung einer Tourismusabgabe in Wassenberg, es könnte vielmehr eine abschreckende Wirkung haben.

Für eine solche Abgabe dürfen die Besucher*innen außerdem eine Gegenleistung erwarten: vergünstigte Eintritte (z.B. in Schwimmbäder oder zu Veranstaltungen), kostenloses Material (Wanderkarten etc.), kostenloser ÖPNV.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

 

 

3.     Schulen, Kindergärten und sonstige städtische Einrichtungen sowie Soziales

 

3.1   Im Bereich der Digitalisierung von Schulen und Verwaltung wünscht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine stärkere Einbindung, da dies kein Selbstzweck sei und die Nutzer- bzw. Bürgerfreundlichkeit sowie die Kapazitätsgrenzen von Digitalisierung immer mitbedacht werden sollten und die Digitalisierung nicht dazu missbraucht werden dürfte, Personal einzusparen und Bürger-/innen mit Soft- und Hardwareproblemen allein zu lassen.

 

Anmerkung:

Die Digitalisierung der Schulen erfolgt, unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten des DigitalPakts Schule 2019-2024, in enger Abstimmung zwischen Schulen und Verwaltung. Über den Einstieg in die Thematik hat die Verwaltung bereits im Rahmen der Auswertung der Haushaltsreden 2019 (Ziffer. 3.2) über den Haupt- und Finanzausschuss informiert. Ein aktueller Sachstandsbericht wurde allen Stadtverordneten zuletzt mit Schreiben vom 29.09.2020 bekannt gegeben. 

 

Die Digitalisierung von Verwaltung dient darüber hinaus weder einem Selbstzweck noch dazu, hierdurch Personal einzusparen – vor allem jedoch nicht mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger mit Soft- oder Hardwareproblemen alleine zu lassen. Im Vordergrund steht ein Mehrwert im Sinne der Bürgerfreundlichkeit, indem Verwaltungsleistungen (auch) online angeboten werden. Bund und Länder – und damit gleichermaßen die Kommunen – sind durch das Onlinezugangsgesetz daneben rechtlich verpflichtet, bis spätestens 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Hierdurch soll den Bürgerinnen und Bürgern die zusätzliche Möglichkeit geboten werden, diese Leistungen online abzurufen. Keinesfalls geht hiermit eine Verpflichtung zum Online-Abruf einher. Die Verwaltung steht weiterhin uneingeschränkt für Besuchende zur Verfügung, die ihr Anliegen persönlich vorbringen möchten.

 

Innerhalb der gesetzlichen Maßgaben obliegt dem Bürgermeister die Organisationshoheit in Bezug auf die Geschäftsverteilung und damit zugleich zum Digitalisierungsprozess, der zudem einer dynamischen Entwicklung unterliegt. Eine stärkere Einbindung – wobei unklar ist, was hiermit konkret gemeint ist und worin „Kapazitätsgrenzen“ zu sehen sind – wäre demgemäß nicht zielführend. Hierdurch wird der Prozess vielmehr verlangsamt, wodurch auch der gesetzliche Auftrag gefährdet wird.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

 

3.2   Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Verwaltung auf, zur Beseitigung der fehlenden Betreuungsplätze für etwa 100 Kinder ab dem 01.08.2021 auf einen Träger zuzugehen, der im Stadtgebiet eine weitere Kita in nachhaltiger Modulbauweise errichtet.

 

Anmerkung:

Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Schaffung von Kita-Plätzen beim Kreisjugendamt Heinsberg. Entsprechend der dort erfassten Versorgungsquoten für das Stadtgebiet Wassenberg auf der Basis der Anmeldungen über den Kita-Navigator (der Kita-Navigator ist ein Online-Vormerksystem für einen Kita-Platz im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Heinsberg) wird zwar eine Versorgungsquote von 106 Kindern mit Stand 18.02.2021 ausgewiesen; allerdings ist hierbei zu beachten, dass hierin auch noch Kinder enthalten sein könnten, die zwischenzeitlich bereits entweder einen Kita-Platz erhalten haben, verzogen sind oder im Rahmen einer Tagespflege betreut werden und diese Kinder nicht über den Kita-Navigator „abgemeldet“ wurden. An- bzw. Abmeldungen im Kita-Navigator erfolgen durch die Eltern/Erziehungsberechtigten. Unter Berücksichtigung der Errichtung einer neuen Kindertagesstätte in Trägerschaft der Johanniter Unfall Hilfe, die erst zum 01.08.2020 ihren Betrieb mit 6 Gruppen und 105 Plätzen am Forster Weg aufgenommen hat, sollte aus Sicht der Verwaltung zunächst die Entwicklung im Rahmen des kommenden Anmeldeverfahrens abgewartet werden.  Die Verwaltung steht im diesbezüglichen Austausch mit dem Kreisjugendamt Heinsberg. Sollte von dort ein konkreter Bedarf für die Errichtung einer weiteren Kita im Stadtgebiet Wassenberg gesehen werden, wird die weitere Vorgehensweise zwischen Verwaltung und Kreisjugendamt Heinsberg abgestimmt.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

3.3   Die SPD-Fraktion regt an, in der Verwaltung eine Stelle („Corona-Amt“) einzurichten, den Senioren, die mit den Nrn. 116 und 117 nicht zurechtkommen, weiterzuhelfen.

 

Anmerkung:

Zunächst wird unterstellt, dass die Anregung sich nicht auf die Erreichbarkeit des Impfzentrums bezieht, sondern der bundesweite Patientenservice um eine örtliche Anlaufstelle ergänzt werden soll.

 

Eine weiterführende Beratung bietet die Kreisverwaltung Heinsberg im Rahmen ihrer Zuständigkeit bereits über ein dort eingerichtetes Bürgertelefon (02452/131313) an und informiert über örtliche Besonderheiten.

 

Sofern ausschließlich Angelegenheiten der Stadt Wassenberg (als örtliche Ordnungsbehörde) betroffen sind, steht hierzu der Fachbereich 3 bereits zur Verfügung, ohne dass es einer spezifischen Deklarierung als „Corona-Amt“ bedürfe. Eine solche wäre bereits deshalb nicht zielführend, da sie den Eindruck einer Allzuständigkeit für von Corona betroffene Themenstellungen erweckt, die der Fachbereich 3 bzw. die Stadt Wassenberg mangels Entscheidungskompetenz nicht erfüllen kann. Die in größerem Umfang zu erwartenden Verweise an andere Behörden wären somit trotz positiver Zielsetzung irritierend und eine solche Bezeichnung irreführend.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

3.4   Die SPD-Fraktion regt an, dass die Krankenhäuser in Heinsberg, Erkelenz und Geilenkirchen als Dank für die im letzten Jahr geleistete Arbeit mit einem Betrag von insgesamt rd. 150.000,00 Euro, von dem für jedes Krankenhaus zwei Beatmungsgeräte erworben werden sollen, unterstützt werden.

 

Anmerkung:

Aktuell ist trotz der weiterhin angespannten Lage auf Grund der COVID-19-Pandemie kein Bedarf der Krankenhäuser Heinsberg, Erkelenz und Geilenkirchen an zusätzlichen Beatmungsgeräten bekannt.

Hier sei auch darauf verwiesen, dass es für die Bundesregierung noch Ende März 2021 möglich gewesen ist, 80 Beatmungsgeräte aus Beständen des Bundesgesundheitsministeriums an das Land Brasilien zu spenden.

Zur Frage der Solidarität wird auf die Krankenhausinvestitionsumlage (Konto 539170) hingewiesen, mit der sich die Stadt Wassenberg an den notwendigen Investitionen der Krankenhäuser im Land NRW beteiligt. In der Haushaltsplanung sind hierfür 275.000 € im Jahr 2021 bzw. rd. 1,132 Mio. € für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2024 vorgesehen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Ansätze mangels anderer Informationen auf der Entwicklung der Vorjahre beruhen. Die inzwischen festgesetzte Umlage für das Jahr 2021 liegt tatsächlich nur geringfügig über dem Haushaltsansatz; für die Folgejahre sind jedoch noch höhere Beiträge zur Krankenhausfinanzierung auf Grund der weiteren Belastungen durch die COVID-19-Pandemie nicht auszuschließen; eine weitergehende finanzielle Beteiligung der Stadt ist mit dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit nicht vereinbar.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

 

4.     Ratsangelegenheiten

 

4.1   Die WFW-Fraktion regt an, dass innovative Techniken wie „Augmented Reality“ stärker in das Digitale Konzept der Stadt Wassenberg eingebunden werden sollen.

 

Anmerkung:

Zu diesem Punkt wird der Antragsteller gebeten zu erklären, welche konkreten Vorstellungen dieser Anregung zugrunde liegen.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

4.2   Die WFW-Fraktion regt an, einen Klima- und Umweltpreis auszuloben.

 

Anmerkung:

Die Beantwortung der Frage, ob oder vielmehr wie ein Klima- und Umweltpreis ausgelobt werden kann, ist maßgeblich davon abhängig, nach welchen Kriterien eine Preisverleihung erfolgen soll, welche finanziellen Mittel hierzu zur Verfügung stehen und ob nach diesen Aspekten förderfähige Antragstellungen zu erwarten sind.

 

Die Erfahrungen bei der Verleihung des Heimatpreises – sowohl vor als auch nach der Einbindung von Klima- und Umweltkriterien – hat gezeigt, dass lediglich einzelne Projekte eingereicht werden. Der für die Abwicklung der Preisverleihung zu erbringende Verwaltungsaufwand stünde in diesem Fall außer Verhältnis zum Mehrwert eines solchen Preises. Das Ziel, die Eigeninitiative in Klima- und Umweltschutzangelegenheiten zu fördern und hierdurch entsprechende Maßnahmen anzuregen, wird seitens der Verwaltung gleichwohl unterstützt.

 

Mit den vorstehenden Ausführungen sind gleichzeitig die Anträge der WFW-Fraktion vom 03.12.2019 (AN/FB6/029/2019) sowie vom 08.12.2020 (AN/FB6/038/2020), da inhaltlich gleichlauten, einbezogen. Diese sind lediglich bekanntgegeben, jedoch nicht beraten worden.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

5.      Stadtentwicklung und Infrastruktur bzw. –einrichtungen einschl. Klimaschutzangelegenheiten

 

5.1   Die WFW-Fraktion regt an, alternative Wohnkonzepte wie sogenannte Tiny-Häuser zu fördern. Weiterhin soll in diesem Zusammenhang eine Wohnraumverdichtung durch Aufstockung vorhandener Immobilien angestrebt werden.

 

Anmerkung:

Aus Sicht der Verwaltung erscheint eine Förderung von Tiny-Häusern städtebaulich nicht sinnvoll. Unabhängig davon wird die Verwaltung dem Grundstücksausschuss 1 – 2 stadteigene Kleinstgrundstücke benennen, die zum Bau von Tiny-Häusern angeboten werden können. Eine Nachfrage nach Grundstücken zur Aufstellung derartiger Häuser hat die Verwaltung nicht festgestellt, hierzu hat es keine einzige Nachfrage in den letzten Jahren bei der Verwaltung gegeben.

Die zusätzliche Anregung, verstärkt eine Wohnraumverdichtung durch Aufstockung vorhandener Immobilien anzustreben, ist im Einzelfall sicherlich sachgerecht, generell würde dies allerdings bei einer Umsetzung mit entsprechenden nachträglichen Festsetzungen in Bebauungsplänen den „sozialen Frieden“ erheblich stören und sollte deshalb auf sachgerechte Einzelfallbewertungen begrenzt werden.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

5.2   Die WFW-Fraktion beantragt eine anstehende Aufforstungsfläche als „Bürgerwald“ zur Verfügung zu stellen, um Vereinen, Bürgern und Gewerbetreibenden die Möglichkeit zu geben, Bäume spenden und ggf. auch eigenhändig pflanzen zu können. Ergänzt wird dieser Antrag durch die Anregung, durch eine Schutzhütte und ein Wegenetz vielleicht mit Erläuterungen „Augmented Reality“ durch Ritter Gerhard zu Flora und Fauna diesen Ort für Schulen und Kindergärten zu einem Ausflugsort zu machen.

 

Anmerkung:

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes Wassenberg am 17.03.2021 bereits mit den Vertretern des Landesbetriebes Wald und Holz eingehend erörtert. Die Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz haben klargestellt, dass ein Bürgerwald auf einer Forstfläche mit Wegeführung, Schutzhütte u. ä. den Bestimmungen des Landesforstgesetzes widerspricht, da derartige Zuwegungen und/oder bauliche Anlagen nach dem Landesforstgesetz nicht zulässig sind, außerdem bei einem Verzicht auf derartige bauliche Anlagen es sich auch dann nicht mehr um eine Forstfläche, sondern um eine Fläche handelt, für die eine Waldumwandlung beantragt werden muss, die dann betraglich zusätzlich beim Landesbetrieb Wald und Holz abzulösen ist.

In einer Kommune, deren Stadtgebiet mit über 30 % den höchsten Waldanteil aller Kommunen im Kreisgebiet aufweist, macht deshalb eine derartige Maßnahme, unabhängig von den zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen, aber auch unter Berücksichtigung des damit verbundenen Aufwands keinen Sinn.

Alternativ und aus Sicht der Verwaltung deutlich geeigneter wäre deshalb eine Umstellung dieses Antrags dahingehend, dass Vereine, Bürger und Gewerbetreibenden die Möglichkeit erhalten, Bäume für den Obstsortengarten zu spenden und ggf. diese dort auch eigenhändig in Abstimmung mit dem Förderverein für Obstsortenvielfalt e.V. pflanzen zu können. Der Förderverein für Obstsortenvielfalt e.V. hat zur Realisierung der bereits vor Jahren begonnenen Anlegung des Obstsortengartens ein stadteigenes Grundstück Am Stern gepachtet. 

 

Stand: 22.04.2021

 

 

5.3   Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf, alles zu unternehmen, um geeignete Maßnahme anzustoßen, Wassenberg bis 2035 zur CO2-neutralen Stadt zu machen (Unterstützung durch die Energieagentur NRW, Einstellung eines Klimaschutzmanagers mit konkretem Aufgabenkatalog u. ä.).

 

Anmerkung:

Bereits in der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 27.11.2019 hat die Verwaltung im Zusammenhang mit einer Forderung zum Ausruf des Klimanotstandes für den Bereich der Stadt Wassenberg dargelegt, dass die Zielsetzung im beschlossenen Klimaschutzkonzept aus dem Jahre 2015 ist, bis zum Jahre 2030 den CO-Ausstoß um 22 v. H. gegenüber dem Jahr 2013 zu reduzieren; je nach Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen könnte auch eine Reduzierung bis zu 50 % erreicht werden.

In diesem Zusammenhang wurden die nachfolgenden Maßnahmen, die teilweise zusätzliches Minderungspotential erhalten, gesondert herausgestellt.

 

 

·      Das Stadtgebiet Wassenberg ist zu über 33 % bewaldet. Mit der Erhaltung dieses höchsten v. H.-Anteils im Kreis Heinsberg leistet die Stadt einen nicht unerheblichen Klimaschutzbeitrag. Bereits unter dem seinerzeitigen Stadtförster Herrn Rother wurde vor rd. 20 Jahren begonnen, den Laubwaldanteil des städtischen Waldes zu erhöhen und in seiner Amtszeit gelang dies bereits mit einem Anteil von 13 %. Zudem wurde in den letzten 10 Jahren der „klimatechnische Umbau des Stadtwaldes Wassenberg“ vorangetrieben, in dem der Nadelwaldbestand schrittweise in einen Laubwaldbestand umgebaut wird und zusätzlich wurde in diesem Zeitraum die Waldfläche um weitere 24 ha erhöht. Hierzu wurde u. a. der Fichtenanteil stark gesenkt und dieser Flächenanteil wird gänzlich zugunsten von Mischwaldaufforstungen in den nächsten Jahren weichen müssen. Die Bestände sind zwei- und mehrschichtiger Natur und mit Eichen vorangebaut. Die Vielfalt der Baumarten wird uns ein klimastabiles Portfolio für die Zukunft bieten, zumal wir -und dazu bedurfte es keines politischen Antrags- diese Art von Umwandlungsmaßnahmen der letzten 10 Jahre in der bewährten Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz kontinuierlich fortsetzen werden.

 

·      Bei der Erschließung von Baugebieten wurde im Regelfall Straßenbegleitgrün geschaffen und damit Hunderte von Einzelbäumen im Stadtgebiet gepflanzt. Diese Art der Anpflanzung von Einzelbäumen an zahlreichen Standorten im Stadtgebiet, bis hin in die Innenstadt, führt der Stadtbetrieb regelmäßig durch. Darüber hinaus werden im Zuge von Ausbaumaßnahmen (z. B. Graf-Gerhard-Str., Südstraße, Radwegemaßnahmen GV 36 und Bruchstraße/Waldseestraße sowie aktuell bei den Maßnahmen auf der ehemaligen Bahntrasse sowie im Sportpark Wassenberg und im Herbst umfassend im angrenzenden Bebauungsplangebiet Nr. 86 „Orsbecker Feld“) Baumpflanzungen in großem Umfang durchgeführt.

 

·      Bereits vor 15 Jahren hat die Stadt zur Wärmebereitstellung eine der größten Biomasse-Anlagen im Kreisgebiet im Betriebsgebäude des Stadtbetriebes errichtet.

 

·      Vor mehr als 10 Jahren war die Stadt Initiator und Mitgesellschafter für den Bau einer Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von 780 kW, jährlich werden ca. 7.000 MWh Strom und 14.000 MWh Wärme dort produziert.

 

·      Energetische Umrüstung von Straßenbeleuchtungsanlagen und kommunale Gebäude.

 

·      Im Bereich der Wärmebereitstellung wird innerhalb von kommunalen Gebäuden überwiegend der Energieträger Erdgas genutzt. Im Klimaschutzkonzept wurde bereits als bemerkenswert eingestuft, dass 16 % an Fernwärme aus Blockheizkraftwerken (die Stadt selbst betreibt insgesamt 10 BHKWs) entsteht. Diese Maßnahmen zusammen führten schon zu der Feststellung, dass die Emissionen bei der Wärmebereitstellung durch den Einsatz von Holz- und Fernwärme in der kommunalen Bilanz sehr gering sind. Zusätzlich verfügt die WEP GmbH aus Hückelhoven über einen Wegenutzungsvertrag zum Aufbau eines Fernwärmenetzes in der Stadt Wassenberg. Allerdings ist es unrealistisch, dass das Fernwärmenetz in alle Bereiche verlegt wird, denn auch ein Wirtschaftsunternehmen versorgt nur Bereiche, wo potenziell Anschlusskunden vermutet werden.

 

·      Berücksichtigt man, dass neben den bereits vorhandenen PV-Anlagen im Stadtgebiet zusätzlich im Zusammenhang mit dem geplanten Bau von Windenergieanlagen zusätzlich eine PV-Anlage auf der Deponie geplant ist, dann würde bei Realisierung dieser Maßnahmen ein Energieertrag von mehr als 60.000 MWh erzielt werden, was der Versorgung von mehr als 20.000 Haushalten (die Stadt verfügt über insgesamt ca. 7.600 Haushalte) entspricht; gleichzeitig werden dabei jährlich ca. 45.000 t CO2 eingespart.

 

Bereits diese wenigen Hinweise belegen, dass die Stadt weitere Minderungspotentiale für CO2-Immissionen nutzen wird.

 

Nach Durchführung dieser Maßnahmen und der nach einem mehrjährigen Zeitraum hoffentlich umfassend erfolgten Verlagerung des überörtlichen Verkehrs auf die B 221 n/L 117 macht die Fortschreibung des bestehenden Klimaschutzkonzeptes erst Sinn.

 

Darüber hinaus strebt die Stadt Wassenberg im Zuge der Erledigung von Klimaschutzaufgaben ausdrücklich auch die Einbindung von externen Dienstleistern, wie beispielsweise der Energieagentur NRW an. Die Energieagentur NRW hat durch einen Vertreter auch bereits in der Sitzung des Fachausschusses am 04.09.2019 über Fördermöglichkeiten im Bereich Neubau u. a. informiert.

 

 

Stand: 22.04.2021

 

 

5.4   Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern eine sehr viel stärker beschleunigte Wiederaufforstung sowie Neuanpflanzungen in allen Waldgebieten, aber auch in Stadtteilen. Darüber hinaus eine bessere Information der Bürgerschaft über Art und Weise sowie den Zeitplan der Aufforstungen und eine direkte Beteiligung, z.B. über einen Bürgerwald, Baumpatenschaften oder Spenden zur Finanzierung von Pflanzgut u. ä.

 

Anmerkung:

Die Wiederaufforstungen sowie die Neuanpflanzungen im Wald wurden umfassend in der Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes am 17.03.2021 erörtert. Die Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz haben dort die forstwirtschaftlichen Maßnahmen ausführlich erläutert und dabei auch das Thema Wiederaufforstungen und die Gründe für im Einzelfall notwendige zeitliche Verschiebungen beschrieben.

Mit Hinweis auf die Ausführungen unter vorstehender Ziffer 5.2 wurde in dem Erörterungsgespräch mit den Vertretern des Landesbetriebes Wald und Holz am Beispiel der jüngst mittels Finanzmittel Dritter vorgenommenen Wiederaufforstung einer Fläche von rd. 10.000 qm im Bereich Alt Holland mit rd. 3.500 klimastabilen Roteichen die Option, derartige Maßnahmen „Einwerben von Finanzmittel Dritter über zweckgebundene Spenden“ und fachliche Durchführung dieser Aufforstungsmaßnahmen im Beisein der Spender als geeignete denkbare Variante aufgezeigt; die Verwaltung unterstützt diese Möglichkeit ausdrücklich, jedoch ist dabei zu berücksichtigen, dass es sich immer nur um die Bündelung zweckgebundener Spenden zur Durchführung einer Aufforstungsmaßnahme handeln kann.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

5.5   Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern einen Ausbau der erneuerbaren Energien (u. a. städtische Gebäude, Teilflächen der Ophovener Seenplatte für schwimmende Photovoltaikanlagen, Informationen an Unternehmer und Bürger sowie Landwirte zur Nutzung von Dachflächen und Fassaden sowie landwirtschaftlicher Flächen).

 

Anmerkung:

Zu dieser Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen können zu diesem Zeitpunkt noch keine Ergebnisse vorgelegt werden.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

5.6   Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regen die Einführung eines Flächenmanagements sowie aktive Sanierungsunterstützung beim Gebäudebestand unter Einbeziehung von Politik und Bürgerschaft aus.

 

Anmerkung:

Diese Anregung ist abstrakt abgefasst und inhaltlich sicherlich noch näher zu konkretisieren, bevor eine Bewertung erfolgen kann.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

5.7   Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünschen sich eine ökologischere Ausrichtung auf die Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung und anschließend eine engere Kontrolle der bestehenden Vorschriften durch das Ordnungsamt.

 

Anmerkung:

Die Verwaltung wird die Anregungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vorab ohnehin bereits berücksichtigt bei den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 97 „Am Wingertsberg“ bei künftigen Bauleitplänen dahingehend berücksichtigen, dass innerhalb des Bauleitplanverfahrens dem zuständigen Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss Bebauungsvarianten und textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan gesondert zur Erörterung vorgelegt werden und letztlich im Ergebnis als Vorgabe für die Verwaltung ein Beschluss erfolgt. 

 

Stand: 22.04.2021

 

 

5.8   Die FDP-Fraktion vermisst die Stelle des Klimaschutzmanagers, damit Klimaschutz strategisch geplant und angegangen wird.

 

Anmerkung:

Die in der Haushaltsrede und in dem korrespondierenden Antrag der FDP-Fraktion vorgeschlagene Einrichtung eines Klimaschutzmanagers, der als „Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bevölkerung“ tätig werden soll, wird nicht befürwortet.

 

Die hier beschriebene Aufgabe sowie ein ergebnis- und planorientiertes Handeln wird jedoch von hier aus für gleichermaßen sinnvoll erachtet. Aus diesem Grund war dies nicht erst mit Aufkommen der aktuellen Klimadiskussion Grundlage der Personalplanung. Ein so verstandener Klimaschutz wird insofern bereits durch die Berücksichtigung entsprechender Stellenanteile in den zuständigen Fachbereichen praktiziert, sodass die angeregte Aufgabenwahrnehmung bereits erfolgt.

 

Weitere Stellenanteile sieht der Stellenplan nicht vor und würde den städtischen Haushalt mit Blick auf den tatsächlichen Mehrwert unverhältnismäßig stark belasten. Einer zusätzlichen Stelle, deren Aufgaben ausschließlich in der Koordinierung liegen, wird insoweit keine prioritäre Bedeutung zugemessen. Bei der aktuellen Stellenverteilung stand vielmehr die praktische und technische Umsetzung der Maßnahmen mit direkten Auswirkungen auf den Umweltschutz im Vordergrund, die nunmehr nicht zugunsten einer nach außen praktizierten Kommunikation aufgegeben werden soll. Eine Bündelung und Abstimmung von Maßnahmen im Zuge eines Gesamtkonzeptes findet unabhängig davon bereits statt. Die Aufgaben werden im Fachbereich 6 koordiniert und wahrgenommen; die zusätzliche Einrichtung einer hiervon herausgelösten Schnittstelle mit einem Klimaschutzmanager führte demnach zu längeren Abstimmungswegen.

 

Der Antrag der FDP-Fraktion vom 04.02.2020 (AN/FB6/008/2020) ist inhaltlich deckungsgleich und damit an dieser Stelle berücksichtigt.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

5.9   Die FDP-Fraktion beklagt die Untätigkeit der Verwaltung zur Erlangung der Eigenschaft eines Luftkurortes für Wassenberg.

 

Anmerkung:

Die Feststellung der FDP-Fraktion, die Verwaltung sei zu dem Thema Erlangung der Eigenschaft eines Luftkurortes für Wassenberg untätig geblieben, wird entschieden zurückgewiesen.

Neben den einzelnen Bausteinen zur Erfüllung der Rahmenbedingungen für einen Luftkurort, die bereits in den Jahren 2016 bis 2018 zielgerichtet geplant, tlw. umgesetzt oder sich in der Umsetzung befinden, hat in der September-Sitzung des Rates der Stadt Wassenberg der damalige Bürgermeister Winkens über die nächsten anstehenden Schritte berichtet, die einen Bearbeitungszeitraum von 12 – 18 Monate in Anspruch nehmen werden. In der interfraktionellen Sitzung wurde durch die Verwaltung zugesagt, dass in den künftigen Ratssitzungen der Bürgermeister unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen“ über den jeweils aktuellen Stand der Bearbeitung berichten wird. Die Zielsetzung ist unverändert, dass im Laufe des zweiten Halbjahres 2022 dieses Projekt abgeschlossen werden kann.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

 

6.     Haushalt

 

6.1   Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regen die Aufnahme von Kommunalkrediten an, um ausgewählte Investitionen z.B. in Bildung, Klimaschutz oder Digitalisierung für die Zukunft der Stadt umzusetzen.

 

Anmerkung:

Die Verwaltung sieht weiterhin den Schuldenabbau als einen der wesentlichen Eckpfeiler zur nachhaltigen Konsolidierung des städtischen Haushalts an, trotz der derzeit sehr günstigen Konditionen für kommunale Kreditaufnahmen. Die geringe Verschuldung und die damit verbundene geringe Zinsbelastung sind wesentlichen Punkte, die die Gestaltungskraft der Stadt Wassenberg im interkommunalen Vergleich begründen.

Das erhebliche Investitionsvolumen im Haushalt 2021 ist gemäß dieser Zielsetzung auch vollständig ohne Kreditaufnahmen geplant; der Eigenanteil der Investitionen wird ausschließlich durch Eigenkapital finanziert. Unter anderem durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie kommt es jedoch im Jahr 2021 zu einer angespannten Liquiditätslage. Trotzdem ist es aus aktueller Sicht weiterhin möglich, die für das Jahr 2021 geplanten Maßnahmen ohne die Aufnahme von Investitions­krediten zu finanzieren.

Für die neue Haushaltsplanung 2022 muss die finanzielle Lage jedoch auch auf Grund der bis dahin neu gewonnenen Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Pandemie wieder neu bewertet werden. Eine Zielsetzung bleibt weiterhin die Entschuldung des städtischen Haushalts. Sollte sich aber zeigen, dass sinnvolle Investitionen in die nachhaltige Entwicklung der Stadt Wassenberg nicht mehr ausschließlich aus Eigenkapital, Zuweisungen und sonstigen Finanzierungsmitteln gedeckt werden könnten, dann müsste es auch zur Entscheidung kommen, dass in diesen Fällen wieder Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionen erfolgen sollen. Für ggf. notwendige Kreditaufnahmen würden dann selbstverständlich auch die wirtschaftlichsten Angebote in Anspruch genommen werden.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

6.2   Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regen die Ergänzung des Quartalsberichtes um ein Investitionscontrolling für Maßnahmen ab 300.000,00 Euro an.

 

Anmerkung:

Die Verwaltung sagt zu, ab dem I. Quartal 2021 in den Quartalsberichten des Finanzcontrollings den Sachstand zu den wesentlichen Investitionsmaßnahmen zu erläutern.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

6.3   Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht im Haushaltsplan einen detaillierteren Einblick in den Haushaltsposten „Soziales“ zur Zusammensetzung der Transferaufwendungen, beispielsweise die Höhe der Sozialtransfers.

 

Anmerkung:

Das Kommunalhaushaltsrecht NRW kennt keinen Begriff “Sozialtransferaufwendungen“.

Es stellt sich daher die Frage, wie der Begriff “Sozialtransferaufwendungen“ überhaupt definiert sein soll.

Das Kommunalhaushaltsrecht kennt lediglich die Kontengruppe 53 “Transferaufwendungen“ sowie den Produktbereich 05 “Soziale Leistungen“.

 

Die Transferaufwendungen werden im Kontennachweis des Gesamtergebnisplanes (Haushalt 2021, Seiten 82 bis 83) vollständig aufgeführt. Auch im Vorbericht (Seiten 43 bis 49) werden die Transferaufwendungen ausführlich erläutert, mit den Asylleistungen als einem der Schwerpunkte.

 

Sofern der Antrag als “Darstellung von Transferaufwendungen im Produktbereich Soziale Leistungen“ verstanden werden soll, so sind diese an folgenden Stellen im Haushalt 2021 bereits aufgeführt:

 

-          Teilergebnisplan Produktbereich 905 “Soziale Leistungen“ (Seite 102, in Summe)

-          Teilergebnisplan Kostenstelle 90520100 “Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes“ (Seite 298 Kontennachweis, Seite 299 Erläuterungen)

-          Teilergebnisplan Kostenstelle 90540200 “Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“ (Seite 313 Kontennachweis und Erläuterungen)

 

Darüber hinaus könnten noch andere Transferaufwendungen, z. B. im Produktbereich 906 “Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“, oder im Produktbereich 916 “Allgemeine Finanzwirtschaft“ als “Sozialtransferaufwendungen“ angesehen werden, je nachdem wie man diesen Begriff definieren möchte. Auch diese Transferaufwendungen sind jedoch im Haushalt bereits vollständig aufgeführt und erläutert. Gleiches gilt für die Quartalsberichte.

 

Der Antrag ist nicht umsetzbar ohne weitere Konkretisierung, wie der Begriff “Sozialtransfer­aufwendungen“ zu verstehen sei und worin das zusätzliche Informationsbedürfnis über die bereits zur Verfügung stehenden Informationen hinaus liegt.

 

Stand: 22.04.2021

 

 

6.4   Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wäre es sinnvoll, im Rahmen einer Verbesserung des Berichtswesens von Zeit zu Zeit transparent darzustellen, mindestens aber im Haushaltsentwurf die Entwicklung der sozioökonomischen Faktoren (Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, der Arbeitsplätze etc.) für Wassenberg nachverfolgen zu können, um den Bedarf an Infrastruktur bewerten zu können.

 

Anmerkung:

Die Verwaltung sagt zu, ab dem Haushaltsjahr 2022 den statistischen Teil des Haushaltsplans zu erweitern und u. a. die genannten sozioökonomischen Faktoren zu ergänzen.

 

Stand: 22.04.2021