hier: Auswertung der Haushaltsreden der Fraktionen, 1. aktualisierte Fassung, Stand: 22.04.2021
Inhalt der Mitteilungsvorlage:
Mit der Mitteilungsvorlage MV/FB5/005/2021 vom 09.03.2021 wurden die bei der Verabschiedung des Haushalts 2021 vorgetragenen Haushaltsreden ausgewertet und die darin enthaltenen Anträge und Fragen, soweit möglich, nach Sachthemen gegliedert.
Mit dieser Vorlage erfolgt nunmehr der 1. Sachstandsbericht zum Stand der jeweiligen Bearbeitung.
1. Verkehr
Hinweis: Unabhängig
von den nachstehend aufgeführten Einzelpunkten aus den Haushaltsreden zu dem
Schwerpunktthema „Verkehr“ erfolgt der ergänzende Hinweis, dass alle zuvor
dazu bereits eingegangenen Anträge und Anregungen der CDU-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Erstellung des Entwurfs eines
Verkehrskonzeptes Wassenberg-Innenstadt als künftige Bearbeitungsgrundlage in
die Prüfung einbezogen wurden. Der
Entwurf des Verkehrskonzeptes wird in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und
Klimaausschusses am 05.05.2021 vorgestellt. |
1.1 Die WFW-Fraktion regt an, im Einklang mit der Wohnraumverdichtung ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Verkehrskonzept zu entwickeln und dabei eine schonende Verkehrsführung durch die Stadt und eine angemessene Anbindung der Außenorte zu gewährleisten mit einer entsprechenden Infrastruktur wie beispielsweise Auflademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge. Auch Carsharing, autonome Transportmöglichkeiten und der Ausbau des Radwegenetzes seien in diese langfristige Planung einzubeziehen.
1.2 Die Fraktion Krethi & Plethi regt an, ortsnah Radabstellanlagen anzubieten und das Radwegenetz auch innerstädtisch auszubauen.
1.3 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen listet unter dem Leitbegriff „klimafreundliche Mobilität“ eine Reihe von Aktivitäten auf, und zwar ergänzend zu den bereits eingebrachten Ideen für ein Verkehrskonzept.
1.4 Die FDP-Fraktion vertritt die Auffassung, dass ein Gesamtkonzept hinsichtlich der Fahrradwege für das gesamte Stadtgebiet fehle.
Anmerkung:
Mit der
Berücksichtigung der vorstehenden Punkte im Zuge der Erarbeitung eines
Verkehrskonzeptes (Entwurfsfassung wird in der Sitzung des Planungs-, Umwelt-
und Klimaausschusses am 05.05.2021 vorgestellt) sind die vorstehenden Punkte
der Ziffer 1 im Rahmen der Fortschreibung dieser Vorlage erledigt.
Stand: 22.04.2021 |
2. Tourismus, Kunst,
Stadtmarketing
2.1 Die WFW-Fraktion regt an, durch ein Veranstaltungskonzept Einzelhandel und Gastronomie nach den Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Stadtgebiet zu stärken und zu fördern.
Anmerkung:
Mit der geplanten
Ausweitung der Abendmärkte auf die Graf-Gerhard-Straße setzten wir in diesem
Jahr punktuell Anreize zur Innenstadtbelebung. Außerdem ziehen wir mit einige
Hutkonzerten in die Ortschaften um, um dort die Gastronomie bzw. die Vereine zu
unterstützen. Zusätzlich sind wir in Gesprächen, um in Wassenberg für diverse Bereiche
(Gastronomie, Friseure, Einzelhandel, Events) eine einheitliche
Datenerfassungs-App einzuführen, um den bisherigen Aufwand der Zettelwirtschaft
zu vermeiden. Da warten wir auf Nachrichten von der Landesregierung.
Stand: 22.04.2021 |
2.2 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt an, über eine Tourismusabgabe am Beispiel der Gemeinde Roerdalen in Höhe von 1,00 Euro/Nacht und Person nachzudenken.
Anmerkung:
Eine Tourismusabgabe macht in besonderen Gegenden oder Städten
Sinn (Seebäder, Inseln, Städte wie Venedig), um Besucherströme in Schach zu
halten, oder Gelder für z.B., Umweltprojekte (Mallorca) zu generieren. In
Roerdalen - hier als Beispiel genannt – werden die Gelder als zusätzliche
Einnahmequelle generiert, da es dort einige größere Hotels gibt, außerdem sind
dort Ferienparks angesiedelt. Die Übernachtungskapazitäten sind in Roerdalen um
ein vielfaches höher als in Wassenberg.
Eine Abgabe oder Bettensteuer, wie sie z.B. in Köln eingeführt
wurde, führt zudem zu erheblichen Diskussionen in der Bevölkerung und/oder bei
den Besucher*innen, außerdem werden die Häuser/Hotels so zu Preiserhöhungen
genötigt.
Wir sehen keinen tieferen Sinn in einer Einführung einer Tourismusabgabe in
Wassenberg, es könnte vielmehr eine abschreckende Wirkung haben.
Für eine solche Abgabe dürfen die Besucher*innen außerdem eine
Gegenleistung erwarten: vergünstigte Eintritte (z.B. in Schwimmbäder oder zu
Veranstaltungen), kostenloses Material (Wanderkarten etc.), kostenloser ÖPNV.
Stand: 22.04.2021 |
3. Schulen, Kindergärten und
sonstige städtische Einrichtungen sowie Soziales
3.1 Im Bereich der Digitalisierung von Schulen und Verwaltung wünscht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine stärkere Einbindung, da dies kein Selbstzweck sei und die Nutzer- bzw. Bürgerfreundlichkeit sowie die Kapazitätsgrenzen von Digitalisierung immer mitbedacht werden sollten und die Digitalisierung nicht dazu missbraucht werden dürfte, Personal einzusparen und Bürger-/innen mit Soft- und Hardwareproblemen allein zu lassen.
Anmerkung:
Die Digitalisierung der
Schulen erfolgt, unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten des
DigitalPakts Schule 2019-2024, in enger Abstimmung zwischen Schulen und
Verwaltung. Über den Einstieg in die Thematik hat die Verwaltung bereits im
Rahmen der Auswertung der Haushaltsreden 2019 (Ziffer. 3.2) über den Haupt- und
Finanzausschuss informiert. Ein aktueller Sachstandsbericht wurde allen
Stadtverordneten zuletzt mit Schreiben vom 29.09.2020 bekannt gegeben.
Die Digitalisierung von Verwaltung dient darüber hinaus weder einem
Selbstzweck noch dazu, hierdurch Personal einzusparen – vor allem jedoch nicht
mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger mit Soft- oder Hardwareproblemen alleine
zu lassen. Im Vordergrund steht ein Mehrwert im Sinne der Bürgerfreundlichkeit,
indem Verwaltungsleistungen (auch) online angeboten werden. Bund und Länder –
und damit gleichermaßen die Kommunen – sind durch das Onlinezugangsgesetz
daneben rechtlich verpflichtet, bis spätestens 2022 ihre Verwaltungsleistungen
auch elektronisch anzubieten. Hierdurch soll den Bürgerinnen und Bürgern die
zusätzliche Möglichkeit geboten werden, diese Leistungen online abzurufen.
Keinesfalls geht hiermit eine Verpflichtung zum Online-Abruf einher. Die
Verwaltung steht weiterhin uneingeschränkt für Besuchende zur Verfügung, die
ihr Anliegen persönlich vorbringen möchten.
Innerhalb der gesetzlichen Maßgaben obliegt dem Bürgermeister die
Organisationshoheit in Bezug auf die Geschäftsverteilung und damit zugleich zum
Digitalisierungsprozess, der zudem einer dynamischen Entwicklung unterliegt.
Eine stärkere Einbindung – wobei unklar ist, was hiermit konkret gemeint ist
und worin „Kapazitätsgrenzen“ zu sehen sind – wäre demgemäß nicht zielführend.
Hierdurch wird der Prozess vielmehr verlangsamt, wodurch auch der gesetzliche
Auftrag gefährdet wird.
Stand: 22.04.2021 |
3.2 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Verwaltung auf, zur Beseitigung der fehlenden Betreuungsplätze für etwa 100 Kinder ab dem 01.08.2021 auf einen Träger zuzugehen, der im Stadtgebiet eine weitere Kita in nachhaltiger Modulbauweise errichtet.
Anmerkung:
Grundsätzlich
liegt die Zuständigkeit für die Schaffung von Kita-Plätzen beim Kreisjugendamt
Heinsberg. Entsprechend der dort erfassten Versorgungsquoten für das
Stadtgebiet Wassenberg auf der Basis der Anmeldungen über den Kita-Navigator
(der Kita-Navigator ist ein Online-Vormerksystem für einen Kita-Platz im
Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Heinsberg) wird zwar eine
Versorgungsquote von 106 Kindern mit Stand 18.02.2021 ausgewiesen; allerdings
ist hierbei zu beachten, dass hierin auch noch Kinder enthalten sein könnten,
die zwischenzeitlich bereits entweder einen Kita-Platz erhalten haben, verzogen
sind oder im Rahmen einer Tagespflege betreut werden und diese Kinder nicht
über den Kita-Navigator „abgemeldet“ wurden. An- bzw. Abmeldungen im
Kita-Navigator erfolgen durch die Eltern/Erziehungsberechtigten. Unter
Berücksichtigung der Errichtung einer neuen Kindertagesstätte in Trägerschaft
der Johanniter Unfall Hilfe, die erst zum 01.08.2020 ihren Betrieb mit 6
Gruppen und 105 Plätzen am Forster Weg aufgenommen hat, sollte aus Sicht der
Verwaltung zunächst die Entwicklung im Rahmen des kommenden Anmeldeverfahrens
abgewartet werden. Die Verwaltung steht im diesbezüglichen Austausch mit
dem Kreisjugendamt Heinsberg. Sollte von dort ein konkreter Bedarf für die
Errichtung einer weiteren Kita im Stadtgebiet Wassenberg gesehen werden, wird
die weitere Vorgehensweise zwischen Verwaltung und Kreisjugendamt Heinsberg
abgestimmt.
Stand: 22.04.2021 |
3.3 Die SPD-Fraktion regt an, in der Verwaltung eine Stelle („Corona-Amt“) einzurichten, den Senioren, die mit den Nrn. 116 und 117 nicht zurechtkommen, weiterzuhelfen.
Anmerkung:
Zunächst wird unterstellt, dass die Anregung sich nicht auf die
Erreichbarkeit des Impfzentrums bezieht, sondern der bundesweite
Patientenservice um eine örtliche Anlaufstelle ergänzt werden soll.
Eine weiterführende Beratung bietet die Kreisverwaltung Heinsberg im
Rahmen ihrer Zuständigkeit bereits über ein dort eingerichtetes Bürgertelefon
(02452/131313) an und informiert über örtliche Besonderheiten.
Sofern ausschließlich Angelegenheiten der Stadt Wassenberg (als
örtliche Ordnungsbehörde) betroffen sind, steht hierzu der Fachbereich 3
bereits zur Verfügung, ohne dass es einer spezifischen Deklarierung als
„Corona-Amt“ bedürfe. Eine solche wäre bereits deshalb nicht zielführend, da
sie den Eindruck einer Allzuständigkeit für von Corona betroffene
Themenstellungen erweckt, die der Fachbereich 3 bzw. die Stadt Wassenberg
mangels Entscheidungskompetenz nicht erfüllen kann. Die in größerem Umfang zu
erwartenden Verweise an andere Behörden wären somit trotz positiver Zielsetzung
irritierend und eine solche Bezeichnung irreführend.
Stand: 22.04.2021 |
3.4 Die SPD-Fraktion regt an, dass die Krankenhäuser in Heinsberg, Erkelenz und Geilenkirchen als Dank für die im letzten Jahr geleistete Arbeit mit einem Betrag von insgesamt rd. 150.000,00 Euro, von dem für jedes Krankenhaus zwei Beatmungsgeräte erworben werden sollen, unterstützt werden.
Anmerkung:
Aktuell ist trotz der weiterhin angespannten Lage auf Grund der
COVID-19-Pandemie kein Bedarf der Krankenhäuser Heinsberg, Erkelenz und
Geilenkirchen an zusätzlichen Beatmungsgeräten bekannt.
Hier sei auch darauf verwiesen, dass es für die Bundesregierung noch
Ende März 2021 möglich gewesen ist, 80 Beatmungsgeräte aus Beständen des
Bundesgesundheitsministeriums an das Land Brasilien zu spenden.
Zur Frage der Solidarität wird auf die Krankenhausinvestitionsumlage
(Konto 539170) hingewiesen, mit der sich die Stadt Wassenberg an den notwendigen
Investitionen der Krankenhäuser im Land NRW beteiligt. In der Haushaltsplanung
sind hierfür 275.000 € im Jahr 2021 bzw. rd. 1,132 Mio. € für den
mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2024 vorgesehen. Hierbei ist zu
beachten, dass diese Ansätze mangels anderer Informationen auf der Entwicklung
der Vorjahre beruhen. Die inzwischen festgesetzte Umlage für das Jahr 2021
liegt tatsächlich nur geringfügig über dem Haushaltsansatz; für die Folgejahre
sind jedoch noch höhere Beiträge zur Krankenhausfinanzierung auf Grund der
weiteren Belastungen durch die COVID-19-Pandemie nicht auszuschließen; eine
weitergehende finanzielle Beteiligung der Stadt ist mit dem Haushaltsgrundsatz
der Wirtschaftlichkeit nicht vereinbar.
Stand: 22.04.2021 |
4. Ratsangelegenheiten
4.1 Die WFW-Fraktion regt an, dass innovative Techniken wie „Augmented Reality“ stärker in das Digitale Konzept der Stadt Wassenberg eingebunden werden sollen.
Anmerkung:
Zu diesem Punkt wird
der Antragsteller gebeten zu erklären, welche konkreten Vorstellungen dieser
Anregung zugrunde liegen.
Stand: 22.04.2021 |
4.2 Die WFW-Fraktion regt an, einen Klima- und Umweltpreis auszuloben.
Anmerkung:
Die
Beantwortung der Frage, ob oder vielmehr wie ein Klima- und Umweltpreis
ausgelobt werden kann, ist maßgeblich davon abhängig, nach welchen Kriterien
eine Preisverleihung erfolgen soll, welche finanziellen Mittel hierzu zur
Verfügung stehen und ob nach diesen Aspekten förderfähige Antragstellungen zu
erwarten sind.
Die
Erfahrungen bei der Verleihung des Heimatpreises – sowohl vor als auch nach der
Einbindung von Klima- und Umweltkriterien – hat gezeigt, dass lediglich
einzelne Projekte eingereicht werden. Der für die Abwicklung der
Preisverleihung zu erbringende Verwaltungsaufwand stünde in diesem Fall außer
Verhältnis zum Mehrwert eines solchen Preises. Das Ziel, die Eigeninitiative in
Klima- und Umweltschutzangelegenheiten zu fördern und hierdurch entsprechende
Maßnahmen anzuregen, wird seitens der Verwaltung gleichwohl unterstützt.
Mit
den vorstehenden Ausführungen sind gleichzeitig die Anträge der WFW-Fraktion
vom 03.12.2019 (AN/FB6/029/2019) sowie vom 08.12.2020 (AN/FB6/038/2020), da
inhaltlich gleichlauten, einbezogen. Diese sind lediglich bekanntgegeben,
jedoch nicht beraten worden.
Stand: 22.04.2021 |
5. Stadtentwicklung und Infrastruktur bzw. –einrichtungen einschl.
Klimaschutzangelegenheiten
5.1 Die WFW-Fraktion regt an, alternative Wohnkonzepte wie sogenannte Tiny-Häuser zu fördern. Weiterhin soll in diesem Zusammenhang eine Wohnraumverdichtung durch Aufstockung vorhandener Immobilien angestrebt werden.
Anmerkung:
Aus Sicht der
Verwaltung erscheint eine Förderung von Tiny-Häusern städtebaulich nicht
sinnvoll. Unabhängig davon wird die Verwaltung dem Grundstücksausschuss 1 – 2
stadteigene Kleinstgrundstücke benennen, die zum Bau von Tiny-Häusern angeboten
werden können. Eine Nachfrage nach Grundstücken zur Aufstellung derartiger
Häuser hat die Verwaltung nicht festgestellt, hierzu hat es keine einzige
Nachfrage in den letzten Jahren bei der Verwaltung gegeben.
Die zusätzliche
Anregung, verstärkt eine Wohnraumverdichtung durch Aufstockung vorhandener
Immobilien anzustreben, ist im Einzelfall sicherlich sachgerecht, generell
würde dies allerdings bei einer Umsetzung mit entsprechenden nachträglichen
Festsetzungen in Bebauungsplänen den „sozialen Frieden“ erheblich stören und
sollte deshalb auf sachgerechte Einzelfallbewertungen begrenzt werden.
Stand: 22.04.2021 |
5.2 Die WFW-Fraktion beantragt eine anstehende Aufforstungsfläche als „Bürgerwald“ zur Verfügung zu stellen, um Vereinen, Bürgern und Gewerbetreibenden die Möglichkeit zu geben, Bäume spenden und ggf. auch eigenhändig pflanzen zu können. Ergänzt wird dieser Antrag durch die Anregung, durch eine Schutzhütte und ein Wegenetz vielleicht mit Erläuterungen „Augmented Reality“ durch Ritter Gerhard zu Flora und Fauna diesen Ort für Schulen und Kindergärten zu einem Ausflugsort zu machen.
Anmerkung:
Dieser Antrag wurde in
der Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes Wassenberg am 17.03.2021
bereits mit den Vertretern des Landesbetriebes Wald und Holz eingehend
erörtert. Die Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz haben klargestellt,
dass ein Bürgerwald auf einer Forstfläche mit Wegeführung, Schutzhütte u. ä.
den Bestimmungen des Landesforstgesetzes widerspricht, da derartige Zuwegungen
und/oder bauliche Anlagen nach dem Landesforstgesetz nicht zulässig sind,
außerdem bei einem Verzicht auf derartige bauliche Anlagen es sich auch dann
nicht mehr um eine Forstfläche, sondern um eine Fläche handelt, für die eine
Waldumwandlung beantragt werden muss, die dann betraglich zusätzlich beim
Landesbetrieb Wald und Holz abzulösen ist.
In einer Kommune,
deren Stadtgebiet mit über 30 % den höchsten Waldanteil aller Kommunen im
Kreisgebiet aufweist, macht deshalb eine derartige Maßnahme, unabhängig von den
zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen, aber auch unter Berücksichtigung des
damit verbundenen Aufwands keinen Sinn.
Alternativ und aus
Sicht der Verwaltung deutlich geeigneter wäre deshalb eine Umstellung dieses
Antrags dahingehend, dass Vereine, Bürger und Gewerbetreibenden die Möglichkeit
erhalten, Bäume für den Obstsortengarten zu spenden und ggf. diese dort auch eigenhändig
in Abstimmung mit dem Förderverein für Obstsortenvielfalt e.V. pflanzen zu
können. Der Förderverein für Obstsortenvielfalt e.V. hat zur Realisierung der
bereits vor Jahren begonnenen Anlegung des Obstsortengartens ein stadteigenes
Grundstück Am Stern gepachtet.
Stand: 22.04.2021 |
5.3 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf, alles zu unternehmen, um geeignete Maßnahme anzustoßen, Wassenberg bis 2035 zur CO2-neutralen Stadt zu machen (Unterstützung durch die Energieagentur NRW, Einstellung eines Klimaschutzmanagers mit konkretem Aufgabenkatalog u. ä.).
Anmerkung:
Bereits in der
Planungs- und Umweltausschusssitzung am 27.11.2019 hat die Verwaltung im
Zusammenhang mit einer Forderung zum Ausruf des Klimanotstandes für den Bereich
der Stadt Wassenberg dargelegt, dass die Zielsetzung im beschlossenen
Klimaschutzkonzept aus dem Jahre 2015 ist, bis zum Jahre 2030 den CO-Ausstoß um
22 v. H. gegenüber dem Jahr 2013 zu reduzieren; je nach Umsetzung der
vorgesehenen Maßnahmen könnte auch eine Reduzierung bis zu 50 % erreicht
werden.
In diesem Zusammenhang
wurden die nachfolgenden Maßnahmen, die teilweise zusätzliches
Minderungspotential erhalten, gesondert herausgestellt.
· Das Stadtgebiet Wassenberg
ist zu über 33 % bewaldet. Mit der Erhaltung dieses höchsten v. H.-Anteils im
Kreis Heinsberg leistet die Stadt einen nicht unerheblichen Klimaschutzbeitrag.
Bereits unter dem seinerzeitigen Stadtförster Herrn Rother wurde vor rd. 20
Jahren begonnen, den Laubwaldanteil des städtischen Waldes zu erhöhen und in
seiner Amtszeit gelang dies bereits mit einem Anteil von 13 %. Zudem wurde in
den letzten 10 Jahren der „klimatechnische Umbau des Stadtwaldes Wassenberg“
vorangetrieben, in dem der Nadelwaldbestand schrittweise in einen
Laubwaldbestand umgebaut wird und zusätzlich wurde in diesem Zeitraum die
Waldfläche um weitere 24 ha erhöht. Hierzu wurde u. a. der Fichtenanteil stark
gesenkt und dieser Flächenanteil wird gänzlich zugunsten von
Mischwaldaufforstungen in den nächsten Jahren weichen müssen. Die Bestände sind
zwei- und mehrschichtiger Natur und mit Eichen vorangebaut. Die Vielfalt der
Baumarten wird uns ein klimastabiles Portfolio für die Zukunft bieten, zumal
wir -und dazu bedurfte es keines
politischen Antrags- diese Art von Umwandlungsmaßnahmen der letzten 10
Jahre in der bewährten Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz
kontinuierlich fortsetzen werden.
· Bei der Erschließung von
Baugebieten wurde im Regelfall Straßenbegleitgrün geschaffen und damit Hunderte
von Einzelbäumen im Stadtgebiet gepflanzt. Diese Art der Anpflanzung von
Einzelbäumen an zahlreichen Standorten im Stadtgebiet, bis hin in die
Innenstadt, führt der Stadtbetrieb regelmäßig durch. Darüber hinaus werden im
Zuge von Ausbaumaßnahmen (z. B. Graf-Gerhard-Str., Südstraße, Radwegemaßnahmen
GV 36 und Bruchstraße/Waldseestraße sowie aktuell bei den Maßnahmen auf der
ehemaligen Bahntrasse sowie im Sportpark Wassenberg und im Herbst umfassend im
angrenzenden Bebauungsplangebiet Nr. 86 „Orsbecker Feld“) Baumpflanzungen in
großem Umfang durchgeführt.
· Bereits vor 15 Jahren hat
die Stadt zur Wärmebereitstellung eine der größten Biomasse-Anlagen im
Kreisgebiet im Betriebsgebäude des Stadtbetriebes errichtet.
· Vor mehr als 10 Jahren war
die Stadt Initiator und Mitgesellschafter für den Bau einer Biogasanlage mit
einer elektrischen Leistung von 780 kW, jährlich werden ca. 7.000 MWh Strom und
14.000 MWh Wärme dort produziert.
· Energetische Umrüstung von
Straßenbeleuchtungsanlagen und kommunale Gebäude.
· Im Bereich der
Wärmebereitstellung wird innerhalb von kommunalen Gebäuden überwiegend der
Energieträger Erdgas genutzt. Im Klimaschutzkonzept wurde bereits als
bemerkenswert eingestuft, dass 16 % an Fernwärme aus Blockheizkraftwerken (die
Stadt selbst betreibt insgesamt 10 BHKWs) entsteht. Diese Maßnahmen zusammen
führten schon zu der Feststellung, dass die Emissionen bei der
Wärmebereitstellung durch den Einsatz von Holz- und Fernwärme in der kommunalen
Bilanz sehr gering sind. Zusätzlich verfügt die WEP GmbH aus Hückelhoven über
einen Wegenutzungsvertrag zum Aufbau eines Fernwärmenetzes in der Stadt
Wassenberg. Allerdings ist es unrealistisch, dass das Fernwärmenetz in alle
Bereiche verlegt wird, denn auch ein Wirtschaftsunternehmen versorgt nur
Bereiche, wo potenziell Anschlusskunden vermutet werden.
· Berücksichtigt man, dass
neben den bereits vorhandenen PV-Anlagen im Stadtgebiet zusätzlich im
Zusammenhang mit dem geplanten Bau von Windenergieanlagen zusätzlich eine
PV-Anlage auf der Deponie geplant ist, dann würde bei Realisierung dieser
Maßnahmen ein Energieertrag von mehr als 60.000 MWh erzielt werden, was der
Versorgung von mehr als 20.000 Haushalten (die Stadt verfügt über insgesamt ca.
7.600 Haushalte) entspricht; gleichzeitig werden dabei jährlich ca. 45.000 t
CO2 eingespart.
Bereits diese wenigen
Hinweise belegen, dass die Stadt weitere Minderungspotentiale für
CO2-Immissionen nutzen wird.
Nach Durchführung
dieser Maßnahmen und der nach einem mehrjährigen Zeitraum hoffentlich umfassend
erfolgten Verlagerung des überörtlichen Verkehrs auf die B 221 n/L 117 macht
die Fortschreibung des bestehenden Klimaschutzkonzeptes erst Sinn.
Darüber hinaus strebt
die Stadt Wassenberg im Zuge der Erledigung von Klimaschutzaufgaben
ausdrücklich auch die Einbindung von externen Dienstleistern, wie
beispielsweise der Energieagentur NRW an. Die Energieagentur NRW hat durch
einen Vertreter auch bereits in der Sitzung des Fachausschusses am 04.09.2019
über Fördermöglichkeiten im Bereich Neubau u. a. informiert.
Stand: 22.04.2021 |
5.4 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern eine sehr viel stärker beschleunigte Wiederaufforstung sowie Neuanpflanzungen in allen Waldgebieten, aber auch in Stadtteilen. Darüber hinaus eine bessere Information der Bürgerschaft über Art und Weise sowie den Zeitplan der Aufforstungen und eine direkte Beteiligung, z.B. über einen Bürgerwald, Baumpatenschaften oder Spenden zur Finanzierung von Pflanzgut u. ä.
Anmerkung:
Die
Wiederaufforstungen sowie die Neuanpflanzungen im Wald wurden umfassend in der
Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes am 17.03.2021 erörtert. Die
Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz haben dort die
forstwirtschaftlichen Maßnahmen ausführlich erläutert und dabei auch das Thema
Wiederaufforstungen und die Gründe für im Einzelfall notwendige zeitliche
Verschiebungen beschrieben.
Mit Hinweis auf die
Ausführungen unter vorstehender Ziffer 5.2 wurde in dem Erörterungsgespräch mit
den Vertretern des Landesbetriebes Wald und Holz am Beispiel der jüngst mittels
Finanzmittel Dritter vorgenommenen Wiederaufforstung einer Fläche von rd.
10.000 qm im Bereich Alt Holland mit rd. 3.500 klimastabilen Roteichen die
Option, derartige Maßnahmen „Einwerben von Finanzmittel Dritter über
zweckgebundene Spenden“ und fachliche Durchführung dieser Aufforstungsmaßnahmen
im Beisein der Spender als geeignete denkbare Variante aufgezeigt; die
Verwaltung unterstützt diese Möglichkeit ausdrücklich, jedoch ist dabei zu
berücksichtigen, dass es sich immer nur um die Bündelung zweckgebundener
Spenden zur Durchführung einer Aufforstungsmaßnahme handeln kann.
Stand: 22.04.2021 |
5.5 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern einen Ausbau der erneuerbaren Energien (u. a. städtische Gebäude, Teilflächen der Ophovener Seenplatte für schwimmende Photovoltaikanlagen, Informationen an Unternehmer und Bürger sowie Landwirte zur Nutzung von Dachflächen und Fassaden sowie landwirtschaftlicher Flächen).
Anmerkung:
Zu dieser Forderung
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen können zu diesem Zeitpunkt noch keine
Ergebnisse vorgelegt werden.
Stand: 22.04.2021 |
5.6 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regen die Einführung eines Flächenmanagements sowie aktive Sanierungsunterstützung beim Gebäudebestand unter Einbeziehung von Politik und Bürgerschaft aus.
Anmerkung:
Diese Anregung ist
abstrakt abgefasst und inhaltlich sicherlich noch näher zu konkretisieren,
bevor eine Bewertung erfolgen kann.
Stand: 22.04.2021 |
5.7 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünschen sich eine ökologischere Ausrichtung auf die Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung und anschließend eine engere Kontrolle der bestehenden Vorschriften durch das Ordnungsamt.
Anmerkung:
Die Verwaltung wird
die Anregungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vorab ohnehin bereits
berücksichtigt bei den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 97 „Am Wingertsberg“
bei künftigen Bauleitplänen dahingehend berücksichtigen, dass innerhalb des
Bauleitplanverfahrens dem zuständigen Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss
Bebauungsvarianten und textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan gesondert zur
Erörterung vorgelegt werden und letztlich im Ergebnis als Vorgabe für die
Verwaltung ein Beschluss erfolgt.
Stand: 22.04.2021 |
5.8 Die FDP-Fraktion vermisst die Stelle des Klimaschutzmanagers, damit Klimaschutz strategisch geplant und angegangen wird.
Anmerkung:
Die
in der Haushaltsrede und in dem korrespondierenden Antrag der FDP-Fraktion
vorgeschlagene Einrichtung eines Klimaschutzmanagers, der als „Schnittstelle
zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bevölkerung“ tätig werden soll,
wird nicht befürwortet.
Die
hier beschriebene Aufgabe sowie ein ergebnis- und planorientiertes Handeln wird
jedoch von hier aus für gleichermaßen sinnvoll erachtet. Aus diesem Grund war
dies nicht erst mit Aufkommen der aktuellen Klimadiskussion Grundlage der
Personalplanung. Ein so verstandener Klimaschutz wird insofern bereits durch
die Berücksichtigung entsprechender Stellenanteile in den zuständigen
Fachbereichen praktiziert, sodass die angeregte Aufgabenwahrnehmung bereits
erfolgt.
Weitere
Stellenanteile sieht der Stellenplan nicht vor und würde den städtischen
Haushalt mit Blick auf den tatsächlichen Mehrwert unverhältnismäßig stark
belasten. Einer zusätzlichen Stelle, deren Aufgaben ausschließlich in der
Koordinierung liegen, wird insoweit keine prioritäre Bedeutung zugemessen. Bei
der aktuellen Stellenverteilung stand vielmehr die praktische und technische
Umsetzung der Maßnahmen mit direkten Auswirkungen auf den Umweltschutz im
Vordergrund, die nunmehr nicht zugunsten einer nach außen praktizierten
Kommunikation aufgegeben werden soll. Eine Bündelung und Abstimmung von
Maßnahmen im Zuge eines Gesamtkonzeptes findet unabhängig davon bereits statt.
Die Aufgaben werden im Fachbereich 6 koordiniert und wahrgenommen; die
zusätzliche Einrichtung einer hiervon herausgelösten Schnittstelle mit einem
Klimaschutzmanager führte demnach zu längeren Abstimmungswegen.
Der
Antrag der FDP-Fraktion vom 04.02.2020 (AN/FB6/008/2020) ist inhaltlich
deckungsgleich und damit an dieser Stelle berücksichtigt.
Stand: 22.04.2021 |
5.9 Die FDP-Fraktion beklagt die Untätigkeit der Verwaltung zur Erlangung der Eigenschaft eines Luftkurortes für Wassenberg.
Anmerkung:
Die Feststellung der
FDP-Fraktion, die Verwaltung sei zu dem Thema Erlangung der Eigenschaft eines
Luftkurortes für Wassenberg untätig geblieben, wird entschieden zurückgewiesen.
Neben den einzelnen
Bausteinen zur Erfüllung der Rahmenbedingungen für einen Luftkurort, die
bereits in den Jahren 2016 bis 2018 zielgerichtet geplant, tlw. umgesetzt oder
sich in der Umsetzung befinden, hat in der September-Sitzung des Rates der
Stadt Wassenberg der damalige Bürgermeister Winkens über die nächsten
anstehenden Schritte berichtet, die einen Bearbeitungszeitraum von 12 – 18
Monate in Anspruch nehmen werden. In der interfraktionellen Sitzung wurde durch
die Verwaltung zugesagt, dass in den künftigen Ratssitzungen der Bürgermeister
unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen“ über den jeweils aktuellen Stand
der Bearbeitung berichten wird. Die Zielsetzung ist unverändert, dass im Laufe
des zweiten Halbjahres 2022 dieses Projekt abgeschlossen werden kann.
Stand: 22.04.2021 |
6. Haushalt
6.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regen die Aufnahme von Kommunalkrediten an, um ausgewählte Investitionen z.B. in Bildung, Klimaschutz oder Digitalisierung für die Zukunft der Stadt umzusetzen.
Anmerkung:
Die Verwaltung sieht weiterhin den Schuldenabbau als einen der
wesentlichen Eckpfeiler zur nachhaltigen Konsolidierung des städtischen
Haushalts an, trotz der derzeit sehr günstigen Konditionen für kommunale
Kreditaufnahmen. Die geringe Verschuldung und die damit verbundene geringe
Zinsbelastung sind wesentlichen Punkte, die die Gestaltungskraft der Stadt
Wassenberg im interkommunalen Vergleich begründen.
Das erhebliche Investitionsvolumen im Haushalt 2021 ist gemäß dieser
Zielsetzung auch vollständig ohne Kreditaufnahmen geplant; der Eigenanteil der
Investitionen wird ausschließlich durch Eigenkapital finanziert. Unter anderem
durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie kommt es jedoch im Jahr 2021 zu
einer angespannten Liquiditätslage. Trotzdem ist es aus aktueller Sicht
weiterhin möglich, die für das Jahr 2021 geplanten Maßnahmen ohne die Aufnahme
von Investitionskrediten zu finanzieren.
Für die neue Haushaltsplanung 2022 muss die finanzielle Lage jedoch
auch auf Grund der bis dahin neu gewonnenen Erkenntnisse zu den Auswirkungen
der Pandemie wieder neu bewertet werden. Eine Zielsetzung bleibt weiterhin die
Entschuldung des städtischen Haushalts. Sollte sich aber zeigen, dass sinnvolle
Investitionen in die nachhaltige Entwicklung der Stadt Wassenberg nicht mehr
ausschließlich aus Eigenkapital, Zuweisungen und sonstigen Finanzierungsmitteln
gedeckt werden könnten, dann müsste es auch zur Entscheidung kommen, dass in
diesen Fällen wieder Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionen
erfolgen sollen. Für ggf. notwendige Kreditaufnahmen würden dann
selbstverständlich auch die wirtschaftlichsten Angebote in Anspruch genommen
werden.
Stand: 22.04.2021 |
6.2 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regen die Ergänzung des Quartalsberichtes um ein Investitionscontrolling für Maßnahmen ab 300.000,00 Euro an.
Anmerkung:
Die Verwaltung sagt zu, ab dem I. Quartal 2021 in den Quartalsberichten
des Finanzcontrollings den Sachstand zu den wesentlichen Investitionsmaßnahmen
zu erläutern.
Stand: 22.04.2021 |
6.3 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht im Haushaltsplan einen detaillierteren Einblick in den Haushaltsposten „Soziales“ zur Zusammensetzung der Transferaufwendungen, beispielsweise die Höhe der Sozialtransfers.
Anmerkung:
Das Kommunalhaushaltsrecht NRW kennt keinen Begriff
“Sozialtransferaufwendungen“.
Es stellt sich daher die Frage, wie der Begriff
“Sozialtransferaufwendungen“ überhaupt definiert sein soll.
Das Kommunalhaushaltsrecht kennt lediglich die Kontengruppe 53
“Transferaufwendungen“ sowie den Produktbereich 05 “Soziale Leistungen“.
Die Transferaufwendungen werden im Kontennachweis des
Gesamtergebnisplanes (Haushalt 2021, Seiten 82 bis 83) vollständig aufgeführt.
Auch im Vorbericht (Seiten 43 bis 49) werden die Transferaufwendungen ausführlich
erläutert, mit den Asylleistungen als einem der Schwerpunkte.
Sofern der Antrag als “Darstellung von Transferaufwendungen im
Produktbereich Soziale Leistungen“ verstanden werden soll, so sind diese an
folgenden Stellen im Haushalt 2021 bereits aufgeführt:
-
Teilergebnisplan
Produktbereich 905 “Soziale Leistungen“ (Seite 102, in Summe)
-
Teilergebnisplan
Kostenstelle 90520100 “Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes“ (Seite
298 Kontennachweis, Seite 299 Erläuterungen)
-
Teilergebnisplan
Kostenstelle 90540200 “Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“
(Seite 313 Kontennachweis und Erläuterungen)
Darüber hinaus könnten noch andere Transferaufwendungen, z. B. im
Produktbereich 906 “Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“, oder im Produktbereich
916 “Allgemeine Finanzwirtschaft“ als “Sozialtransferaufwendungen“ angesehen
werden, je nachdem wie man diesen Begriff definieren möchte. Auch diese
Transferaufwendungen sind jedoch im Haushalt bereits vollständig aufgeführt und
erläutert. Gleiches gilt für die Quartalsberichte.
Der Antrag ist nicht umsetzbar ohne weitere Konkretisierung, wie der
Begriff “Sozialtransferaufwendungen“ zu verstehen sei und worin das
zusätzliche Informationsbedürfnis über die bereits zur Verfügung stehenden
Informationen hinaus liegt.
Stand: 22.04.2021 |
6.4 Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wäre es sinnvoll, im Rahmen einer Verbesserung des Berichtswesens von Zeit zu Zeit transparent darzustellen, mindestens aber im Haushaltsentwurf die Entwicklung der sozioökonomischen Faktoren (Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, der Arbeitsplätze etc.) für Wassenberg nachverfolgen zu können, um den Bedarf an Infrastruktur bewerten zu können.
Anmerkung:
Die Verwaltung sagt zu, ab dem Haushaltsjahr 2022 den statistischen
Teil des Haushaltsplans zu erweitern und u. a. die genannten sozioökonomischen
Faktoren zu ergänzen.
Stand: 22.04.2021 |