Betreff
Wahl der 1. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg
Vorlage
BV/FB3/034/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor, aus den nachfolgend aufgeführten Personen gem. § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW - SchAG NRW - für die Dauer von 5 Jahren die 1. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg zu wählen:

 

·         Hermann Thissen, Lambertusstr. 44, 41849 Wassenberg

·         Monika Caron-Milz, Am Ringofen 9, 41849 Wassenberg

 

 


Sachverhalt:

Am 21.12.2020 hat Frau Ursula Wojak die Niederlegung Ihres Amtes als 1. Schiedsperson der Stadt Wassenberg gegenüber dem Amtsgericht Heinsberg erklärt.

 

Auf eine schriftliche Anfrage bei dem stv. Schiedsmann, Herrn Christoph Stassny, ob er bereit sei, das Amt des 1. Schiedsmannes zu übernehmen, teilte dieser mit, dass er für das Amt der 1. Schiedsperson nicht zur Verfügung stehe.

 

Mit Schreiben vom 28.01.2021 wurden die im Rat vertretenen Parteien hierüber informiert und in diesem Zusammenhang um Vorschläge geeigneter Personen für das Amt des 1. Schiedsmannes bzw. der 1. Schiedsfrau gebeten.

 

Mit Mail vom 12.03.2021 schlug die Fraktion Krethi & Plethi/DIE LINKE Herrn Hermann Thissen, Lambertusstr. 44, 41849 Wassenberg, als Kandidaten für das Amt des 1. Schiedsmannes vor.

Mit Mail vom 14.03.2021 wurde seitens der CDU-Fraktion Frau Monika Caron-Milz, wohnhaft in 41849 Wassenberg, Am Ringofen 9, als weitere Kandidatin für dieses Amt vorgeschlagen.

Da von 3 Fraktionen innerhalb der vorgenannten Frist keine Rückmeldungen eingingen, wurden diese nochmals per Mail angeschrieben.

Außer den beiden o. g. Vorschlägen gingen seitens der übrigen Fraktionen jedoch keine weiteren Personenvorschläge ein.

 

Gem. § 2 Abs. 1 SchAG NRW muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 

Gem. § 3 Abs. 1 u. 3 SchAG NRW wählt der Rat die Schiedsperson für 5 Jahre.

Vorgaben hinsichtlich der Wahl sieht das Gesetz nicht vor.

 

Gegen die Kandidatur der oben genannten 2 Personen bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken.

 

Gem. § 5 SchAG NRW werden die Schiedspersonen vom Direktor des Amtsgerichtes Heinsberg auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: