Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, aus den nachfolgend
aufgeführten Personen gem. § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW - SchAG NRW - für
die Dauer von 5 Jahren die 1. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk
Wassenberg zu wählen:
·
Hermann Thissen,
Lambertusstr. 44, 41849 Wassenberg
·
Monika Caron-Milz, Am
Ringofen 9, 41849 Wassenberg
Sachverhalt:
Am 21.12.2020 hat Frau Ursula Wojak die Niederlegung
Ihres Amtes als 1. Schiedsperson der Stadt Wassenberg gegenüber dem Amtsgericht
Heinsberg erklärt.
Auf eine schriftliche Anfrage bei dem stv. Schiedsmann,
Herrn Christoph Stassny, ob er bereit sei, das Amt des 1. Schiedsmannes zu
übernehmen, teilte dieser mit, dass er für das Amt der 1. Schiedsperson nicht
zur Verfügung stehe.
Mit Schreiben vom 28.01.2021 wurden die im Rat
vertretenen Parteien hierüber informiert und in diesem Zusammenhang um
Vorschläge geeigneter Personen für das Amt des 1. Schiedsmannes bzw. der 1.
Schiedsfrau gebeten.
Mit Mail vom 12.03.2021 schlug die Fraktion Krethi &
Plethi/DIE LINKE Herrn Hermann Thissen, Lambertusstr. 44, 41849 Wassenberg, als
Kandidaten für das Amt des 1. Schiedsmannes vor.
Mit Mail vom 14.03.2021 wurde seitens der CDU-Fraktion
Frau Monika Caron-Milz, wohnhaft in 41849 Wassenberg, Am Ringofen 9, als
weitere Kandidatin für dieses Amt vorgeschlagen.
Da von 3 Fraktionen innerhalb der vorgenannten Frist
keine Rückmeldungen eingingen, wurden diese nochmals per Mail angeschrieben.
Außer den beiden o. g. Vorschlägen gingen seitens der
übrigen Fraktionen jedoch keine weiteren Personenvorschläge ein.
Gem. § 2 Abs. 1 SchAG NRW muss die Schiedsperson nach
ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Gem. § 3 Abs. 1 u. 3 SchAG NRW wählt der Rat die
Schiedsperson für 5 Jahre.
Vorgaben hinsichtlich der Wahl sieht das Gesetz nicht
vor.
Gegen die Kandidatur der oben genannten 2 Personen
bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken.
Gem. § 5 SchAG NRW werden die Schiedspersonen vom
Direktor des Amtsgerichtes Heinsberg auf die Erfüllung ihrer Pflichten
vereidigt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis: