Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wassenberg vom 12.11.2020
Vorlage
BV/FB1/028/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die vorliegende 1. Änderungssatzung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wassenberg vom 12.11.2020 wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Mit Antrag vom 29.01.2021 beantragt die CDU-Fraktion, dass in den Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen eine Sprecherin / ein Sprecher der Schülervertretung der Betty-Reis-Gesamtschule Wassenberg als ständiges beratendes Mitglied aufgenommen wird. (Anlage 1)

 

Dahingehend wird, auch im Hintergrund des noch zu bildenden „Kinder- und Jugendparlamentes“, die Zuständigkeitsordnung wie folgt geändert:

 

 

§ 12 Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen

(1)    Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen besteht aus 10 Stadtverordneten und 8 sachkundigen Bürgern und 4 sachkundigen Einwohnern (beratend). Für jedes Mitglied ist ein(e) Vertreter(in) zu wählen.

Ein Vertreter der städtischen Jugendfreizeiteinrichtung, je ein Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche und ein benannter Vertreter der Schülervertretung der Betty-Reis-Gesamtschule -Europaschule- Wassenberg als ständiges Mitglied mit beratender Stimme, nehmen an den Sitzungen teil (§ 85 Abs. 2 Satz 2 SchulG NRW). Wegen der Bildung eines gemeinsamen Ausschusses bleibt die Mitwirklung der benannten Vertreter auf Gegenstände im Bildungsbereich beschränkt.

Außerdem können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden.

 

 

Die entsprechende Änderungssatzung der Zuständigkeitsordnung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. (Anlage 2)

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-Antrag der CDU-Fraktion vom 29.01.2021 (Anlage 1)

-Entwurf der 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wassenberg vom 12.11.2020 (Anlage 2)