Sachverhalt:
Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 95 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Neben der vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz ist dem vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen des Finanzcontrollings zum 31.12.2020 beigefügt, in dem die Entwicklung des Jahresergebnisses 2020 ausführlich erläutert wird.
Dieser Bericht
dient gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in
Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierunggesetz – NKF-CIG) gleichzeitig als
Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Wassenberg einschließlich der
Auswirkungen der Pandemie auf den städtischen Haushalt.
Das vorläufige Jahresergebnis 2020 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 1.420.000 €.
Gegenüber dem in der Haushaltsplanung 2020 vorgesehenen
Jahresüberschuss in Höhe von rd. 880.000
€ bedeutet dies eine Ergebnisverbesserung
um rd. 540.000 €.
Im Jahresergebnis
enthalten sind rd. 921.000 € außerordentliche Erträge, die gem.
NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz zum Ausgleich der durch die Pandemie bedingten
Belastungen angesetzt werden. Ohne diese (rein rechnerische) Maßnahme liegt das
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit bei einem Überschuss von rd.
499.000 €, und damit unterhalb des in der Haushaltsplanung erwarteten
Ergebnisses.
Den größten Anteil
an den isolierten Belastungen haben Ertragsausfälle insbesondere beim
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wie auch bei sonstigen Steuern und
Gebühren, die nunmehr durch diese veränderte Darstellung ausgeglichen werden.
Dagegen haben sich
die Erträge aus der Gewerbesteuer stabiler entwickelt als dies zu Beginn der
Pandemie befürchtet worden war.
Andere
Ergebnisverbesserungen sind u. a. in Einmaleffekten aus der Auflösung von
Pensionsrückstellungen begründet.
Zusätzlich zu den
laufenden Aufwendungen des Haushaltsjahres sind im Jahresabschluss 2020 auch
weitere Instandhaltungsrückstellungen gebildet worden, was zu einem reduzierten
Jahresergebnis im Vergleich zur Prognose des dritten Quartals führt.
Im Anschluss an die
Zuleitung an den Rat der Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss der vom
Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüferin zur örtlichen
Prüfung vorgelegt werden.
Die Beratung des geprüften Jahresabschlusses im
Rechnungsprüfungsausschuss und die Feststellung des Jahresabschlusses 2020
durch den Rat der Stadt sind fristgerecht für September 2021 vorgesehen.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
- Quartalsbericht zum 31.12.2020
- vorläufige Ergebnisrechnung 2020
- vorläufige Finanzrechnung 2020
- vorläufige Schlussbilanz zum 31.12.2020
- Quartalsbericht zum 31.12.2020 (Anlage COVID-19-Pandemie)