Betreff
Vorläufiger Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2020, Quartalsbericht zum 31.12.2020 im Rahmen des Finanzcontrollings und Bericht zur finanziellen Lage gem. NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz
Vorlage
MV/FB5/002/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 95 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.

 

Neben der vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz ist dem vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen des Finanzcontrollings zum 31.12.2020 beigefügt, in dem die Entwicklung des Jahresergebnisses 2020 ausführlich erläutert wird.

Dieser Bericht dient gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierunggesetz – NKF-CIG) gleichzeitig als Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Wassenberg einschließlich der Auswirkungen der Pandemie auf den städtischen Haushalt.

 

Das vorläufige Jahresergebnis 2020 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 1.420.000 €.

Gegenüber dem in der Haushaltsplanung 2020 vorgesehenen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 880.000 € bedeutet dies eine Ergebnisverbesserung um rd. 540.000 €.

Im Jahresergebnis enthalten sind rd. 921.000 € außerordentliche Erträge, die gem. NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz zum Ausgleich der durch die Pandemie bedingten Belastungen angesetzt werden. Ohne diese (rein rechnerische) Maßnahme liegt das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit bei einem Überschuss von rd. 499.000 €, und damit unterhalb des in der Haushaltsplanung erwarteten Ergebnisses.

 

Den größten Anteil an den isolierten Belastungen haben Ertragsausfälle insbesondere beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wie auch bei sonstigen Steuern und Gebühren, die nunmehr durch diese veränderte Darstellung ausgeglichen werden.

Dagegen haben sich die Erträge aus der Gewerbesteuer stabiler entwickelt als dies zu Beginn der Pandemie befürchtet worden war.

Andere Ergebnisverbesserungen sind u. a. in Einmaleffekten aus der Auflösung von Pensions­rückstellungen begründet.

Zusätzlich zu den laufenden Aufwendungen des Haushaltsjahres sind im Jahresabschluss 2020 auch weitere Instandhaltungsrückstellungen gebildet worden, was zu einem reduzierten Jahresergebnis im Vergleich zur Prognose des dritten Quartals führt.

 

Im Anschluss an die Zuleitung an den Rat der Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss der vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüferin zur örtlichen Prüfung vorgelegt werden.

Die Beratung des geprüften Jahresabschlusses im Rechnungsprüfungsausschuss und die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 durch den Rat der Stadt sind fristgerecht für September 2021 vorgesehen.

 

 


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

  • Quartalsbericht zum 31.12.2020
  • vorläufige Ergebnisrechnung 2020
  • vorläufige Finanzrechnung 2020
  • vorläufige Schlussbilanz zum 31.12.2020
  • Quartalsbericht zum 31.12.2020 (Anlage COVID-19-Pandemie)