hier: a) Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
b) Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
c) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB);
d) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB);
e) Feststellungsbeschluss und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
a) Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Anregungen und Bedenken wird dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß
Anlage 1 zugestimmt.
b) Ergebnis
der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
Im
Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom
03.08.2020 bis 21.08.2020 wurden keine Anregungen
und Bedenken vorgebracht.
c)
Ergebnis der durchgeführten Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Anregungen und Bedenken wird dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß
Anlage 2 zugestimmt.
d) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Im
Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom
09.12.2020 bis 15.01.2021 wurden keine Anregungen
und Bedenken vorgebracht.
e) Feststellungbeschluss
und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6
Baugesetzbuch (BauGB)
Die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg wird
festgestellt und ist der
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vorzulegen.
Sachverhalt:
Der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 27.
November 2019 beschlossen, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt
Wassenberg im Bereich der Sportstätte „Am Wingertsberg“ von Grünfläche
-Zweckbestimmung Sportplatz- in Wohnbaufläche in einem 57. Änderungsverfahren
zu ändern.
Die
Bekanntmachung über die Einleitung des 57. Änderungsverfahrens zum
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg erfolgte im Amtsblatt
16/2019 am 11.12.2019.
Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 29.07.2020 bis 28.08.2020 statt.
Nachfolgende
Stellungnahmen werden vorgebracht:
Geologischer
Dienst vom 20.08.2020 (Anlage 3)
NEW Netz GmbH
vom 19.08.2020 (Anlage 4)
LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege vom 18.08.2020 (Anlage 5)
Kreis Heinsberg
vom 26.08.2020 (Anlage 6)
Bezirksregierung
Arnsberg vom 24.08.2020 (Anlage 7)
Erftverband vom
27.08.2020 (Anlage 8)
EBV GmbH vom
27.08.2020 (Anlage 9)
Sämtliche
Bedenken wurden ausgeräumt und alle Anregungen wurden umfassend berücksichtigt.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom
03.08.2020 bis 21.08.2020 statt (öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte
im Amtsblatt Nr. 15/2020 am 30.07.2020). Anregungen oder Bedenken wurden nicht
vorgebracht.
Die Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 02.11.2020 bis 02.12.2020 statt.
Nachfolgende
Stellungnahmen werden vorgebracht:
NEW Netz GmbH
vom 04.11.2020 (Anlage 10)
Telekom
Deutschland GmbH vom 10.11.2020 (Anlage 11)
Landesbetrieb
Wald und Holz vom 25.11.2020 und 02.12.2020 (Anlage 12)
EBV GmbH vom
25.11.2020 (Anlage 13)
Bezirksregierung
Arnsberg vom 01.12.2020 (Anlage 14)
Kreis Heinsberg
vom 01.12.2020 (Anlage 15)
Sämtliche
Bedenken wurden ausgeräumt und alle Anregungen wurden umfassend berücksichtigt.
Die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 09.12.2020
bis 15.01.2021 statt (öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt
Nr. 27/2020 am 01.12.2020). Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Der beigefügte
Übersichtsplan grenzt den Bereich der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Wassenberg ab (Anlage 16).
Die 57.
Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung Teil A, die Begründung Teil
B (Umweltbericht), die Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I), das
Schalltechnische Gutachten sowie das Bodengutachten sind im
Ratsinformationssystem abrufbar.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: