Betreff
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 05.01.2021 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW;
hier: Mehrgenerationensportanlage im Stadtteil Effeld
Vorlage
BV/FB5/003/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die nachfolgende, gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene dringliche Entscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Inhalt der Dringlichkeitsentscheidung:

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1.     Dem Umbau der Sportanlage Effeld zu einer Mehrgenerationensportanlage wird zugestimmt.

2.     Der Eigenanteil der Stadt von 75.000,00 Euro zu den zuwendungsfähigen Ausgaben von 750.000,00 Euro wird im Haushalt 2021 bereitgestellt. 

 


Sachverhalt:

Auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 05.01.2021 wird verwiesen.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, da der Beschluss über die Haushaltssatzung 2021 coronabedingt erst in der Sitzung am 04.02.2021 erfolgt und somit zum Fristablauf für den Förderantrag (15.01.2021) der entsprechende Auszug aus der Haushaltssatzung 2021 mit der darin eingeplanten Maßnahme nicht erstellt werden konnte.

Da in der Sitzung des Rates am 04.02.2021 die Haushaltssatzung 2021, die diese Maßnahme enthält, beschlossen wird, ist die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung nur noch rein formal erforderlich.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

           750.000,00

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil

 

 

 

 

          75.000,00 €

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

         675.000,00 €

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit € 750.000,00 €      

Kostenstelle/Konto

 

 

90820105

 


Anlagenverzeichnis: