Betreff
Anschaffung mobiler Luftfiltergeräte für die Schulen und Kindergärten der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB1/137/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, dass die von der Verwaltung ergriffenen Maßnahmen den Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie entsprechen und für die aktuelle Lage angemessen sind, weswegen keine mobilen Luftfiltergeräte angeschafft werden. 

 


Sachverhalt:

Mit Datum vom 17.11.2020 und 18.11.2020 beantragt die SPD-Fraktion die Anschaffung mobiler Luftfiltergeräte für die Schulen und Kindergärten der Stadt Wassenberg. Ziel des Antrags ist, die Ausbreitung von Corona-Viren durch die Beschaffung von Luftfiltergeräten einzudämmen. Auf eine mögliche Förderung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW wird in den Anträgen hingewiesen.

 

Nach der Geschäftsordnung werden fristgerecht eingereichte Anträge vom Hauptausschuss zunächst dem fachlich zuständigen Ausschuss zugewiesen und in der nächsten Sitzung dieses Ausschusses dann inhaltlich beraten.

 

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage geht die Verwaltung trotz dieser Festlegung in der Geschäftsordnung bereits in der Ratssitzung am 17.12.2020 auf die Sachlage ein.

 

Das Land gibt den Schulen verbindlich bestimmte Lüftungsregeln vor. Diese besagen, dass in Klassenräumen nach spätestens 20 Minuten eine Stoßlüftung erfolgen muss, außerdem auch während der gesamten Pausendauer.

 

Mit der Anschaffung von Luftfiltergeräten hat sich die Verwaltung schon vor einiger Zeit intensiv beschäftigt und ist für die derzeitige Lage zu dem Ergebnis gekommen, dass über die Anschaffung dieser Luftfiltergeräte grundsätzlich beraten und entschieden werden sollte, diese jedoch in der aktuellen Situation keine entscheidenden Vorteile bringen. Auch das Land NRW vertritt die Meinung, dass der Einsatz von Luftreinigern eine Lüftung durch Fenster oder zentrale Lüftungsanlagen nicht ersetzen kann. Hierauf hat auch die „Kommission Innenraumlufthygiene“ (IRK) im Umweltbundesamt am 16.11.2020 in einer Stellungnahme ausdrücklich hingewiesen.

 

Zur Anschaffung von Luftreinigungsgeräten existiert ein eingangs bereits erwähntes Förderprogramm. Dieses Programm sieht Luftreinigungsgeräte für solche Objekte vor, bei denen eine gezielte Lüftung über Fenster oder fest eingebaute Raumlufttechnikanlagen (RLT-Anlagen) nicht möglich ist. In allen Gebäuden der Stadt Wassenberg, inklusive der Kita in Steinkirchen sowie der OGS, ist eine Lüftung über Fenster möglich, so dass von einer Förderung der Beschaffungskosten mobiler Luftfiltergeräte nicht ausgegangen werden kann.

 

Die Verwaltung geht darum zusammenfassend davon aus, dass die ergriffenen Maßnahmen den Vorgaben entsprechen und für die aktuelle Lage angemessen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: