hier: a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
a)
Ergebnis
der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
1.
Geologischer
Dienst NRW, Krefeld, vom 13.07.2020
In der v. g. Stellungnahme vom 13.07.2020 weist der Geologische Dienst NRW auf die Erdbebengefährdung und Schutzgut Boden im Plangebiet hin.
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise auf
Erdbebengefährdung und Schutzgut Boden durch den Geologischen Dienst in seiner
Stellungnahme vom 13.07.2020 werden in die textlichen Festsetzungen
aufgenommen.
2.
Landrat
des Kreises Heinsberg vom 04.08.2020 –Immissionsschutz–
In der v. g. Stellungnahme vom 04.08.2020 weist das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg –Immissionsschutz– darauf hin, dass ein Heranrücken von Wohnbebauung an eine gewerbliche Anlage grundsätzlich zu immissionsschutzrechtlichen Konflikten führt.
Mit den vorliegenden Gutachten wurde jedoch nachgewiesen, dass durch den benachbarten Betrieb Doriff Faserverbund Manufaktur- Boots- und Objektbau GmbH und Co. KG keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Plangebiet auftreten werden.
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Planungen keine Bedenken, wenn ein entsprechender Hinweis in die textlichen Festsetzungen aufgenommen wird.
Beschlussvorschlag:
Durch den benachbarten Betrieb
Doriff Faserverbund Manufaktur- Boots- und Objektbau GmbH und Co. KG können im
Plangebiet Geruchs- und Lärmbelästigungen auftreten. Die auftretenden
Immissionen werden jedoch unterhalb der gesetzlichen Anforderungen liegen.
3.
Landrat
des Kreises Heinsberg vom 04.08.2020 –Untere Naturschutzbehörde–:
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg hatte in ihrer Stellungnahme vom 04.08.2020 dargelegt, dass bisher keine Eingriffsbilanzierung vorgenommen wurde.
Mit der Unteren Naturschutzbehörde konnte abgestimmt werden, dass es sich bei dem Planverfahren um ein vereinfachtes beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) handelt und somit die angesprochene Eingriffsbilanzierung entfällt.
4.
Landrat
des Kreises Heinsberg vom 04.08.2020 –Untere Wasserbehörde–
Die Verpflichtung zur Beseitigung von Niederschlagswasser durch Versickerung ist als textliche Festsetzung aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Das im Plangebiet anfallende
Niederschlagswasser der Privatgrundstücke ist gemäß § 44 LWG auf den
Baugrundstücken zu versickern.
5.
Landrat
des Kreises Heinsberg vom 04.08.2020 –Untere Wasserbehörde–
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde sind entsprechende Hinweise zum Einbau von RCL sowie hinsichtlich Geothermie aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die seitens der Unteren
Wasserbehörde des Kreises Heinsberg vorgebrachten Hinweise zum Einbau von RCL
sowie hinsichtlich Geothermie sind als Hinweise in die textlichen Festsetzungen
aufzunehmen.
b)
Ergebnis
der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 08. Oktober bis 09. November 2020 wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
c)
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Nr. 93 „Auf dem Dörchen“ in der Ortschaft Birgelen wird gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Die derzeit im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg dargestellte Grünfläche für den
betroffenen Geltungsbereich ist künftig als Wohnbaufläche darzustellen und im
Weg der Berichtigung des Flächennutzungsplanes analog § 13 a Abs. 2 Nr. 2
Baugesetzbuch (BauGB) anzupassen.
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 28. November 2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 „Auf dem Dörchen“ in der Ortschaft Birgelen im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) mit der Zielsetzung beschlossen, im Plangebiet Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses zu schaffen.
Die entsprechende Bekanntmachung über die Aufstellung dieses Bebauungsplanes wurde im Amtblatt Nr. 05/2019 am 12. April 2019 veröffentlicht.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 07. Juli bis 07. August 2020 statt.
Nachfolgende Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken wurden vorgebracht:
1. Geologischer Dienst NRW, Krefeld, vom 13.07.2020
2. Landrat des Kreises Heinsberg vom 04.08.2020
Die vorgenannten Stellungnahmen sind lt. Anlagenverzeichnis 1 und 2 aufgeführt.
Unter Hinweis auf die vorgenannten Anregungen und Bedenken wird auf die entsprechenden Beschlussvorschläge unter a) verwiesen.
Die Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit –öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Amtsblatt Nr. 22/2020 am 30. September 2020 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte im Zeitraum vom 08. Oktober bis 09. November 2020; es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Mit Hinweis auf die beigefügten Unterlagen lt. Anlagenverzeichnis wird darauf verwiesen, dass diese Unterlagen auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden können.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
1.
Stellungnahme
Geologischer Dienst NRW, Krefeld, vom 13.07.2020
2.
Stellungnahme
Landrat des Kreises Heinsberg vom 04.08.2020
3.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 „Auf dem
Dörchen“ in der Ortschaft Birgelen
4.
Entwurf
des Bebauungsplanes
5.
Entwurf
der Begründung