Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW wird der Stadtverordnete Bjoern Neyka-Menger vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass der Bürgermeister den Anwesenden bittet, sich von seinem Sitz zu erheben und der Stadtverordnete sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte
mich, dass ich meine Aufgaben nah bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“
Der Bürgermeister stellt anschließend fest, dass das Ratsmitglied damit in sein Amt eingeführt ist.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: