Sachverhalt:
Gemäß § 58 (5) GO NRW
ist die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden
Ausschussvorsitze wie folgt geregelt:
„Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze
geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder
widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden und die
stellvertretenden Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen
angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht
zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge
der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der
Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich
zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der
Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren
Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die
Vorsitzenden. Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlzeit aus,
bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Die
Sätze 1 bis 5 gelten für stellvertretende Vorsitzende entsprechend.“
Unter
der Voraussetzung, dass die zurzeit bestehenden Ausschüsse (hier: § 10 der
Hauptsatzung i.V.m. § 3 der Zuständigkeitsordnung) auch in der kommenden
Wahlzeit des Stadtrates wieder gebildet werden, findet das „Zugreifverfahren“
für folgende Ausschüsse Anwendung:
·
Rechnungsprüfungsausschuss
·
Wahlprüfungsausschuss
·
Personalausschuss
·
Bauausschuss
·
Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss
·
Planungs-, Umwelt und Klimaausschuss
·
Kultur- und Sportausschuss
·
Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen
Hinweis: Für die Verteilung des
Ausschussvorsitzes im Haupt- und Finanzausschuss findet § 58 Abs. 5 keine
Anwendung; maßgebend ist die Regelung gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW wie folgt:
„Den Vorsitz im
Hauptausschuss führt der Bürgermeister. Er hat Stimmrecht im Hauptausschuss.
Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des
Vorsitzenden.“
Im
Hinblick auf die Verteilung und Zuteilung der stellvertretenden
Ausschussvorsitze sollte der Rat zuvor entscheiden, ob das Höchstzahlverfahren
fortgesetzt oder von vorn begonnen werden soll.
Aufgrund der Zusammensetzung des Stadtrates und
der eingegangenen Listenverbindungen aus WFW und FDP sowie von Bündnis 90/Die
Grünen und der SPD ergibt sich folgende Höchstzahlenberechnung:
Zugriffe |
CDU |
Bündnis 90 / Die
Grünen, SPD |
WFW
und FDP |
1 |
x |
|
|
2 |
|
x |
|
3 |
x |
|
|
4 |
(LOS-Entscheidung) |
(LOS-Entscheidung) |
|
5 |
(LOS-Entscheidung) |
(LOS-Entscheidung) |
|
6 |
|
x |
|
7 |
x |
|
|
8 |
|
x |
|
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: