Sachverhalt:
Gemäß § 10 der Hauptsatzung i.V.m § 3 der
Zuständigkeitsordnung hat der Rat nachstehend aufgeführte Ausschüsse gebildet
und besetzt:
1. Haupt- und Finanzausschuss 18 Stadtverordnete
2. Rechnungsprüfungsausschuss 18 Mitglieder
10 Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
3. Wahlprüfungsausschuss 18 Mitglieder
10
Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
4. Personalausschuss 18 Mitglieder
10
Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
5. Bauausschuss 18 Mitglieder
10
Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
6. Wirtschaftsförderungs- und 18 Mitglieder
Grundstücksausschuss 10
Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
7. Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss 18
Mitglieder
10
Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied
8. Kultur- und Sportausschuss 18 Mitglieder
10
Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger 4 beratende Mitglieder
je 1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
(Heimatverein Wassenberg, Heimatring Myhl, Stadtsportverband, örtl. Sachverständiger
aus
dem Bereich der Denkmalpflege)
9. Ausschuss für Bildung, Soziales und 18
Mitglieder
Generationenfragen 10
Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
3 beratende Mitglieder (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
(je 1 Vertreter der Kath. und Ev. Kirche
sowie
1 Vertreter der städtischen
Jugendfreizeitein-
richtung)
Die Festlegung der zu bildenden Ausschüsse
erfolgt durch Ratsbeschluss mit einfacher Mehrheit. Dabei hat der Bürgermeister
Stimmrecht.
Nach der Entscheidung, welche Ausschüsse gebildet
werden sollen, ist gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW mit der Mehrheit der Stimmen
der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse zu
regeln. Mit Blick auf die Entscheidungsfähigkeit der Ausschüsse sollte eine
ungerade Zahl bei der Anzahl der Ausschussmitglieder Berücksichtigung finden.
Diese Beschlüsse über die Zusammensetzung und die Befugnisse der Ausschüsse
treffen alleine die Ratsmitglieder.
Der Bürgermeister hat hier kein Stimmrecht.
Anmerkung:
Der Wahlausschuss wird nach dem KWahlG erst vor
der Komm.-Wahl gebildet.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: