Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden auch die Stellvertreter des Bürgermeisters vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass die Stellvertreter/-innen des Bürgermeisters ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte
mich,
dass ich meine
Aufgaben als stv. Bürgermeister/in
nach bestem Wissen
und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz,
die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohl der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: